Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • 1.Schritt:Google aufrufen
    2.Schritt:Musterschreiben Klagebegründung Bearbeitungsgebühren hintereinander in der Suchzeile eingeben
    3.Staunen,daß das ERSTE Ergebnis Dir eine VOLLSTÄNDIGE Klagebegründung liefert,die Du mit DEINEN Daten und DEINEM zuständigen Gericht(Amtsgericht bei Forderung weniger €5000,Landgericht bei Forderung mehr als €5000.- abschreibst.
    4.Schritt:in einen Umschlag stecken,frankieren und wegschicken.


    P.S.:
    Für Dinge dieser Art ist Google da und liefert auch.



    Herzlichen Dank. :) Eigentlich halte ich mich für durchaus fähig Google zu bedienen und habe es natürlich auch getan, aber es kam mit meinen Suchbegriffen nicht das raus, was ich wollte. Das 1. Ergebnis ist das, was ich mir vorgestellt habe. Ich hoffe ich scheitere nicht an Schritt 4. :/:P

  • @VOLCANO


    zum Berechnen braucht man Zahlen , du müsstest schon die Höhe der einzelnen BG's, Anfang, bzw. bei
    Aufstockungen Ende der Kredite angeben. Dann wird dir hoffentlich geholfen..



    oh klingt einleuchtend ^^


    Also hier mal die Zahlen


    BG - 346,63 (B)eginn - 01.07.2010 (E)nde - 14.12.2011 Kredit gekündigt und alles auf einmal abbezahlt.
    Normalerweise sollte der Kredit bis zum 01.07.2017 laufen. Hab beide Daten angegeben da ich nicht genau wusste welches denn jetzt relevant ist.
    BG - 168,92 B - 01.07.2010 E - siehe oben
    BG - 400,00 B - 01.08.2010 E - siehe oben
    BG - 76,01 B - 01.12.2012 E - 01.11.2013

  • die Deutsche Bank sieht sich wohl auch überfordert mit Rückerstattungen. Wir warten seit Oktober auf die Rückzahlung nebst Zinsen und überlegen die Klage nun einzureichen. 6 Monate reicht doch wohl, oder? Ich habe heute früh 3 Telefonate geführt ohne auch nur eine Auskunft zum Sachstand zu bekommen.

  • Herzlichen Dank. :) Eigentlich halte ich mich für durchaus fähig Google zu bedienen und habe es natürlich auch getan, aber es kam mit meinen Suchbegriffen nicht das raus, was ich wollte. Das 1. Ergebnis ist das, was ich mir vorgestellt habe. Ich hoffe ich scheitere nicht an Schritt 4. :/:P


    Und außerdem sind wir ja auch hier um uns auszutauschen und gegebenenfalls eine gemeinsame Strategie zu fahren.
    Ich habe auch ein normales Musterschreiben genommen. Habe es nach der Aufforderung des amtes geschickt. Bin mir gar nicht sicher ob man vorher schon eine Klagenummer hat...

  • die Deutsche Bank sieht sich wohl auch überfordert mit Rückerstattungen. Wir warten seit Oktober auf die Rückzahlung nebst Zinsen und überlegen die Klage nun einzureichen. 6 Monate reicht doch wohl, oder? Ich habe heute früh 3 Telefonate geführt ohne auch nur eine Auskunft zum Sachstand zu bekommen.


    Feuer frei!!!!

  • Habe Nutzungsersatz von Santander erhalten.


    Kurzes Update:
    BG Erstattung ging schnell und nur mit den Musterschreiben hier aus dem Forum, habe ich bereits Mitte Nov bekommen.
    Für den Nutzungsersatz war Einschaltung eines RA notwendig, der vor dem Jahresende MB eingereicht hat; Widerspruch und Abgabe ins streitige Verfahren. Jetzt hat Santander meine Forderung nach Nutzungsersatz bis auf den letzten Cent, fast 400€, gezahlt.
    Rechtsstreit wird für erledigt erklärt und RA beantragt, die Verfahrenskosten der Gegenseite aufzuerlegen.
    Alles in Allem sehr mühselig und nur mit RA durchzusetzen. Aber letztendlich zahlen sie doch. Also an alle noch Wartenden; Gebt nicht auf!
    Jetzt geht es weiter:
    Ich erkläre jetzt , auch mit RA Hilfe, den Widerruf, da die Widerufsbelehrungen seinerzeit falsch waren.
    Deckungszusage von meiner Rechtsschutz habe ich auch hierfür bereits erhalten.


  • YEAH.... :thumbup: Das macht doch Mut!!!!!

  • Hallo zusammen,


    Hallo, wie schon berichtet hat die Commerzbank die Bearbeitungsgebühren für ein Immodarlehen von 2005 erstattet. Da aber weit weniger Zinsen überwiesen wurden, als ich errechnet hatte, habe ich das Social Media Team angeschrieben. Sie gaben mir recht und die Differenz wird überwiesen mit dem Hinweis das bei Immodarlehen nur 2,5 % Verzugszinsen berechnet werden und nicht 5% . Das ist mir völlig neu oder stimmt das etwa.


    Also das finde ich jetzt auch etwas arg. Es gibt eine Regelung zu Immobiliarkrediten in § 503 Abs. 2 BGB;
    § 503 Immobiliardarlehensverträge
    ..
    (2) Der Verzugszinssatz beträgt abweichend von § 497 Abs. 1 für das Jahr 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.


    Da kommt das wahrscheinlich her - aber, diese Vorschrift ist eine Sondervorschrift für den Fall, dass der Kreditnehmer mit seinen Raten in Verzug gerät - es gilt gerade nicht für die Bank !! 5 Prozent über Basis ist auch der Nutzungsersatz bei Immobilienkrediten.


    Viele Grüße,
    Britta

  • @Sylvi62
    @IanAnderson2


    Hallo zusammen,


    Wollte auch mal wieder ein Lebenszeichen von mir geben. Sonst kommt noch der Verdacht auf, dass ich mit der Santander durch bin. Ganz im Gegenteil.
    Nachdem der Mahnbescheid ohne Begründung durch die Santander abgelehnt wurde, hat mein Anwalt Klage eingereicht. D.h. Gerichtgebühr incl. Klageschrift mit Anspruchsbegründung ging zum Gericht.(Bereits Ende Januar). Nun kommt vom Gericht ein Schreiben, dass wir eine erneute Anspruchsbegründung vorgelegt werden müsse, da die Erste nicht mehr vorliegt, bzw. dem Gericht abhanden gekommen ist. Reicht mein Anwalt keine erneute Klageschrift nach, so wird ohne meine Anspruchsbegründung entschieden. Das Gerichtsschreiben war von einer Auszubildenden verfasst. Die Frist Diese dort nachzureichen, ist längt abgelaufen.
    Mein Anwalt hat dort hingeschrieben, dass alles in mehrfacher Ausfertigung beim Gericht eingegangen ist und bittet dort, danach zu suchen.
    Was ist dort bei Gericht los? Haben die keinen Durchblick mehr? Oder sind die auch noch korrupt?


    So wird das nie mehr was mit meinem Geld :evil:


    Könntest Du uns bitte auf dem Laufenden halten! Das ist doch sehr verwunderlich, wenn Akten beim Amtsgericht verloren gehen. Die Zahl von 10.000 laufenden Klagen in Mönchengladbach finde ich spannend. Wo kommt die Zahl her?


    Viele Grüße,
    Britta

  • Und außerdem sind wir ja auch hier um uns auszutauschen und gegebenenfalls eine gemeinsame Strategie zu fahren.
    Ich habe auch ein normales Musterschreiben genommen. Habe es nach der Aufforderung des amtes geschickt. Bin mir gar nicht sicher ob man vorher schon eine Klagenummer hat...


    Ich würde auch eher zum Gang zum Anwalt raten. Am Ende ist wegen eines Formfehlers alles für die Katz und das gezahlte Geld ans Gericht möglicherweise weg (... bin da jetzt auch nur Laie), weil Frist versäumt o.ä.. Beim Anwalt sollte man sich mit Klageschriften auskennen und da der Anspruch berechtigt ist, nimmt der Anwalt seine Kosten gleich in die Anspruchsrechnung mit auf und sollte Dir nicht vorab in Rechnung gestellt werden.


    Zumindest wollte mein Anwalt noch nichts von mir in Vorkasse zur Einreichung der Klageschrift... :whistling:

  • die Deutsche Bank sieht sich wohl auch überfordert mit Rückerstattungen. Wir warten seit Oktober auf die Rückzahlung nebst Zinsen und überlegen die Klage nun einzureichen. 6 Monate reicht doch wohl, oder? Ich habe heute früh 3 Telefonate geführt ohne auch nur eine Auskunft zum Sachstand zu bekommen.


    find es auch ziemlich schleierhaft da ja angeblich nach der Reihe bearbeitet wird aber irgendwie scheint das ja nicht zu stimmen. Auch schon mehrmals mit der DB telefoniert aber jeder Sachbearbeiter erzählt einem was anderes. Echt nur noch frustrierend :(

  • Die Zahl von 10.000 laufenden Klagen in Mönchengladbach finde ich spannend. Wo kommt die Zahl her?


    Die Zahl stammt von mir,denn ich habe sie anläßlich eines Telefonats mit dem AG vor einigen Wochen von einer Mitarbeiterin genannt bekommen.


    Diese Skandalbank arbeitet sogar mit Fälschungen:


    In der Klageerwiderung von Wendt und Henle steht wörtlich:


    "Weiter erstattete die Beklagte(=Bank) die Bearbeitungsgebühren in Höhe von €1146,60.Weiter erstattete die Beklagte Nutzungsentschädigung auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von €1146,20,nämlich in Höhe von €176,24


    Beweis im Bestreitensfall:Vorlage der Zahlungsanweisung
    :Zeugnis des zuständigen Mitarbeiters der Beklagten,Name und Adresse
    : werden nachgereicht


    Richtig ist die genannte Zahlung (einer von dreien!!)der BG.


    Der Rest ist gelogen bzw.gefälscht.


    Als Gegenbeweis habe ich meine Kontoauszüge angeboten.


    Henle und Wendt bringen "ohne rot zu werden" noch eine ganze Reihe von unqualifizierten,erfundenen,verqueren und juristisch nicht haltbaren Aussagen,die ich Ihnen am liebsten rechts und links um die Ohren hauen würde.


    Meine Anwältin hat sich "nur" die drei wichtigsten herausgesucht (um ihrerseits die Gegenseite zu verunsichern)und zu diesen Stellung bezogen,denn prozeßtaktisch müssen wir noch einiges "im Köcher" haben genauso wie die Gegenseite ihren ganzen Quatsch und Unfug nur einbringt,um in dem Verfahren das "Prinzip Kaugummi" durchzuziehen.


    (Das weiß ich von einem Spezialisten meiner Versicherung!)


    Es ist eine Schande(und nur in diesem Kontext "spannend"!!),was sie sich unter Ausnutzung des Legalitätsprinzips herausnehmen.


    Das "Erlebnis" von Lady 62(Abhandenkommen von Dokumenten)paß genau in diesen und jetzt von mir erlebten Zusammenhang.


  • find es auch ziemlich schleierhaft da ja angeblich nach der Reihe bearbeitet wird aber irgendwie scheint das ja nicht zu stimmen. Auch schon mehrmals mit der DB telefoniert aber jeder Sachbearbeiter erzählt einem was anderes. Echt nur noch frustrierend :(


    Ich hatte, wie an anderer Stelle schon geschrieben, fünf BG zurückgefordert von drei Banken, drei im November, zwei im Dezember 2014. Um Verjährung zu hemmen, Mitte Dezember Anwalt eingeschaltet, übliche Reaktion von zwei Banken: Deutsche Bank und Postbank, DSL Bank gar nichts!
    Mein Anwalt schickte an alle Banken Mitte März eine "Erinnerung" mit Fristsetzung 31.03.2015, jetzt kommt es:
    Am Samstag erhielt ich (nicht mein Anwalt) erstmalig Post von der DSL Bank. In diesem Schreiben, bedanken sie sich artig für das Schreiben des Anwalts und kündigen eine Prüfung des Kredites nach den BGH Urteilen an. Sehr freundlich von ihnen...
    Gleichzeitig melden sie, dass der Fall noch nicht geprüft sei, sie um Verständnis und Geduld bitten und das übliche bla,bla,bla... Bis auf den Hinweis, dass Forderungen bis 2011 mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt seien.
    Da haben die wohl irgendetwas an dem Schreiben des Anwalts nicht verstanden.
    Wutschnaubend habe ich mich daraufhin hingesetzt und doch mal (trotz chronischer Unlust für soetwas) an den zuständigen Aufsichtsrat eine Email zu schicken.. Natürlich keine Reaktion, was mich jetzt auch nicht besonders überrascht.


    Aber jetzt kommt das Allerbeste :thumbup: :
    Deutsche Bank hat heute beide BGs aus 2005 und 2008 gezahlt mit Zinsen, zumindest wie ich es in der Summe erkennen kann. :D Freu!!!!
    habe wirklich kaum mehr daran geglaubt....pünktlich zum Fristablauf...
    Eine Klage wollten sie sich wahrscheinlich doch ersparen, zumal mein Anwalt in seinem ersten Schreiben vorsichtig darauf hinwies, dass die Widerrufsbelehrung in beiden Verträgen falsch sei und sie die Rückabwicklung des Vertrages ein Vielfaches kosten würde... Ich habe letzte Woche auch nochmal eine Email an das socialteam der DB geschickt.
    Hatte sicherlich keinen Einfluß auf die Bearbeitung, hat mir aber geholfen, mal bissig böse Frust abzulassen... :evil:
    Somit ist die Deutsche Bank mit Abstand die Schnellere der Banken gewesen, beide BGs im Dezember gefordert, waren es nun ca 3,5 Monate bis zur Auszahlung.
    So damit sind es nur noch zwei Wartezonen...
    Nun überlege ich, einen Kreditvertrag, bzw. deren Widerspruchsklausel (Sparkasse) aus dem Jahr 2008 auch noch prüfen zu lassen... Mal schauen...
    Nochmal Danke an euch Alle: Bei euch mitzulesen, macht mir die Warterei erträglicher...


  • Liebe Sylvia,


    da ich selbst - wie hier schon berichtet - die Santander 2 Mal verklagt habe ( mit Erfolg ), möchte ich Dir zu Deinem Fall unterstützend zur Seite springen:


    Die von der Sanatnder beauftragten RAe Wendt pp. in M´gladbach haben - so mein Informationsstand - gegen jeden Mahnbescheid Widerspruch erhoben. Das ist im Rahmen des gestzl. Mahnverfahrens binnen zwei Wochen nach Zustellung des MB möglich. Wir durch den Antragsgegner/die Antragsgegnerin=Sanatnder nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben, kann der Anspruch/Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach dem dieser diesem zugestellt wurde, die Zwangsvollstreckun einleiten.
    Dat will die Bank natürlich verhindern. Deshalb der Widerspruch gegen den MB.


    In Deinem Fall hat sich der Kollegen vollkommen korrekt verhalten und nach dem Widerspruch eine so genannte Anspruchsbegründungsschrift ( dat is´nüscht anderes als ´ne Klage ) eingereicht und die ergänzenden Gerichtsgebühren ( dat sin´drei GB nach dem Streitwert und der GKG - Tabelle berechnet ).
    Nun muss die Anspruchsbegründung zu dem beim AG in Gladbach geführten Aktenzeichen eingereicht werden, damit die Gegenseite eine Klageerwiderung fertigen kann. Wahrlich, ich sage Dir: Die Sanatnder - Bevollmächtigten werden Deinen Anspruch voll umfänglich anerkennen. Dat is´nur Zeitgewinn. So wie im Fußball auch, wird hier Zeit geschunden, damit die Bearbeitung und vor allem die Zahlung hinaus gezögert werden kann.
    Im Übrigen stellt dieses Verhalten natürlich eine schöne Einnahmequelle der Kollegen Wendt dar.
    Dann solltest Du noch folgende Situation kennen:
    Seit Dezember 2014 hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen Arbeitsanfall von mehreren Hundert zusätzlichen Klagen zu verzeichnen.
    Der Mitarbeiter in der Poststelle hat sich dazu tel. bei mir mal so richtig ausgek... und fluchte wie ein Rohrspatz über die Santander, weil dazu noch zusätzlich Personal aus D´dorf heran gekarrt werden musste ( habe ich in einem Beitrag schon erwähnt ).
    Also: Chaos pur dort! Dein RA kann ja ´ne Kopie des eingereichten Schriftsatzes mit dem er Deien Anspruch begründet, erneut zu faxen - un´jut ´s!


    Kopf hoch, Ärmel hoch krempeln und auf in den Kampf! Du bekommst Dein Geld auch.


    @ Britta: Von einigen Tausend Klagen beim AG in M´gladbach ist mir nüscht bekannt; wohl aber von vielen Hundert. Und dat reicht für einen Dezernenten einer Abteilung auch schon, weil der nach dem Gerichtspensenschlüssel allenfalls 400 bis zu 600 Fälle je Jahr bearbeiten kann. Die armen Kollegen im schwarzen Kittel!


  • Ich würde auch eher zum Gang zum Anwalt raten. Am Ende ist wegen eines Formfehlers alles für die Katz und das gezahlte Geld ans Gericht möglicherweise weg (... bin da jetzt auch nur Laie), weil Frist versäumt o.ä.. Beim Anwalt sollte man sich mit Klageschriften auskennen und da der Anspruch berechtigt ist, nimmt der Anwalt seine Kosten gleich in die Anspruchsrechnung mit auf und sollte Dir nicht vorab in Rechnung gestellt werden.


    Zumindest wollte mein Anwalt noch nichts von mir in Vorkasse zur Einreichung der Klageschrift... :whistling:



    Ich möchte - als Rechtsverdreher hier - nur ein Argument relativieren: Wer selbst ´ne Klage einreicht ( oder auch nach MB eine Ansprüchsbegründungsschrift ) muss keene Angst haben, dat dat da inne Büxe geht, denn Formfehler oder Ungereimheiten werden vom Herrn / der Dame des Zivilverfahrens, dem Richter/ der Richterin erkannt und der Partei mitgeteilt.
    Übrigens noch ein heißer Tipp zu den Prozesskosten, die ja auch nicht unerheblich sein können: Prozesskostenhilfe ( PKH ) könnte es für einen Kläger /eine Klägerin auch geben, wenn die Bedingungen hierfür in persönlicher Hinsicht erfüllt sind. Materielle rechtlich betrachtet muss die Bank eh betoalen. So hat der BGH ja entschieden und dat sind ( außer das BVerfG in Karlsruhe oder der EuGH ) die absoluten Götter im Olymp der schwarzen Magie.


  • Ian, wat sülzen die da so lange um heißen Brei herum? Außer Papier von der Kanzlei zum AG und umgekehrt zu bewegen, bringt dat doch nüscht. Vielleicht möchten Kollega´s Henle, Wendt und weitere Brot lose Kollegas als Mitarbeiter, doch noch den Gebühren - Durchlauferhitzer anwerfen. Einst hieß so wat auch " Gebührenschneiderei " oder " Gebühren - Winkeln ". Anerkennen, und jut is´!


  • Da war ich schon... :/ ( das Geld dafür ist eh schon weg...)


    Congratulations. Ick hab´noch dat Amalgan - Gift im Gaumen. Und Zahnlücken nun auch. Keiner liebt mich so mehr. Auch die Enkel nicht und Ostereier futtern schmerzt. Aber sach net, dat de da een Kleinwagen drin hast. Ich koche sonst über!