Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern


  • Jau, kann ich wärmstens empfehlen. Keene Angst vor großen Tieren in der Jurisprudenz. Dat sind auch alles nur Lüt, de mit Wasser kochen!

  • @lobster53


    a)danke für Deinen Beitrag!


    b)nach meiner Erkundigung beim AG Mönchengladbach (Anfang Januar 2015)waren dort allein zwischen dem 27. und 31.12.2014 (5 Tage!!) 2400 Klagen gegen Santander eingegangen,davor(!!)waren es bereits knapp 3500.Anfang März 2015 waren es laut dortiger Auskunft insgesamt ca.10.000!!
    (Das wurde mir dort so gesagt).Natürlich werden alle MBs etc darin enthalten sein.


    Natürlich ist die genaue Summe nicht so wahnsinnig interessant,außer daß sie Wartezeiten erahnen läßt!


    So,und nun entspann Dich mal nach anstrengendem Zahnärztin "Schwitzkasten"!

  • Ich habe eine Frage zur Berechnung der Zinsen bei Kettenkrediten. Bei der Targobank habe ich dreimal den Kredit aufgestockt und jedes Mal sind Bearbeitungsgebühren angefallen. Diese plus Zinsen habe ich zurückgefordert. Die Gebühren habe ich auch relativ zügig erstattet bekommen. Daraufhin habe ich natürlich nochmals die Zinsen angefordert. Hier habe ich als Berechnungszeitraum für alle drei Fälle den Zeitraum zwischen dem Datum der Kreditnahme und dem Datum des Schreibens mit meiner Forderung nach Erstattung der Zinsen genommen. Erstattet bekam ich für den ersten und zweiten Kredit jedoch nur Zinsen für den Zeitraum zwischen der ersten bzw. der zweiten Aufstockung (also Zinsen für 09.12.2004- 04.07. 2005 und für 04.07. 2005- 04.05.2006). Die Zinsen für die dritte Bearbeitungsbühr wurden, dann wie von mir gewünscht berechnet (also vom 04.05.2006 bis heute).
    Kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist, oder ob bei den beiden anderen Bearbeitungsgebühren auch Zinsen bis zum heutigen Zeitpunkt fällig sind.
    Da die Bearbeitungsgebühren jeweils um die 1.000,-€ liegen und das ganze aus 2005 bzw. 2006 herrührt, handelt es sich auch nicht um einen kleinen Betrag.
    Ach ja, aus dem Schreiben der Targobank wurde nicht ersichtlich, welche Berechnungsgrundlage sie für die Zahlung genommen haben, geschweige denn, dass sie begründet haben, wieso sie meinen Forderungen nicht im Ganzem nachkammen.

  • Die widerrechtlichen Zinsen(der gezogene Nutzen)sind zu erstatten vom Zeitpunkt ihrer Berechnung/Bezahlung bis zum Zeitpunkt der Erstattung!Jeden Tag wird der Betrag ein wenig größer.


    Daß Deine Annahme korrekt ist,zeigt ja allein schon die Erstattung von 2006 bis jetzt,die Du erhalten hast.


    Vielleicht meldet sich ja noch ein Experte,der Dir das "nach Recht und Gesetz" erklärt.


    Falls Du anwaltlich vertreten wirst,laß es von diesem beanspruchen.

  • Sodele.... nun Mail von der Anwältin bekommen, Anspruchsbegründung Santander ist raus ans Gericht, hat 8 Seiten. Am besten gefällt mir der Satz am Ende auf der 8. Seite: 'Die Beklagte ist antragsgemäß zu verurteilen' :thumbup: Ja, bitte..... (und am besten gestern...)

  • an alle COBA Kunden!


    Wir haben heute den 31.03.2015. Wo kam denn heute das große Geld von der Commerzbank?


    Bei mir jedenfalls nicht!


    Hallo,
    ich warte auch noch auf den Rest,
    laut meinem Telefonat heute wären noch 10000 Überweisungen zu tätigen. 5000 diese Woche und 5000 nächste Woche. Bis Ende KW15 solle alles durch sein. Naja, schaun mer mal.
    Wie sieht's eigentlich mit den zuviel gezahlten Raten aus?
    Ohne BG wären die Raten ja geringer ausgefallen. Müssen die das auch erstatten? Bei einer langen Laufzeit kommt da ja auch noch was zusammen.
    Meine Berater meinte das wäre Wunschdenken und irgendwann is ja auch ma gut. Man solle froh sein, überhaupt etwas zurück zu bekommen.
    Gruss Lava



    .

  • @VOLCANO


    so, hier deine guten-Morgen-Lektüre. Danach schmeckt dir das Brötchen bestimmt besser :)


    deine mit 5% über dem Basiszinssatz berechneten Zinsen, die dir ab Entstehungstag bis heute zu erstatten sind :


    BG 346,63 = 79,90 € Verzugszinsen
    BG 168,92 = 38,94 € "
    BG 400,- = 90,46 € "
    BG 76,01 = 8,01 € "


    Du sagst zwar, dass du mit den Berechnungen nicht so klar kommst aber schau trotzdem mal hier nach, es ist nicht schwer und du kannst es für dich mal "durchspielen" = basiszinssatz.de/zinsrechner/

  • @ jesse


    auf keinen Fall ist das rechtens, dass dir die Verzugszinsen nur für die Kreditlaufzeit bis zur nächsten Aufstockung berechnet werden. Denn die volle BG war ja in den Restschulden enthalten und die wurden in den neuen Kredit mitgenommen.
    Per Zufall habe habe Berichte von john0312 entdeckt, der genau deine Problematik durchgemacht hat und sich erfolgreich durchgesetzt hat.


    Du findest seine Berichte auf der Seite 550, 19. Januar und Seite 553, 30. Januar. Da findest du auch seinen Brief für den Widerspruch gegen die Berechnung bis zur Aufstockung, den du als Vorlage benutzen könntest (ich hätte es dir auch kopieren können aber hätte hier zu viel Platz gekostet, da der Text sehr lang ist)


    Ich hoffe dir ist damit erst einmal geholfen....

  • So gestern hat die Santander gezahlt, natürlich nicht alles. Das hat mich etwas geärgert da ich explizit die Forderung der Zinsen mit angegeben habe. Nun habe ich etwas gegoogelt, wie ich dieser Santander ans Bein pinkeln kann und bin da auf etwas sehr interessantes gestoßen. §367 BGB regelt die Verrechnung der Tilgungen bei Forderungen. Vorgeschrieben ist hier die Verrechnung 1. Kosten, 2. Zinsen, und 3. Hauptforderung. Davon kann auch nur mit Einverständnis des Gläubigers abgewichen werden. Dies müsst ihr aber den Banken mitteilen, sonst gilt es als stillschweigend akzeptiert. Die Verrechnung nach BGB 367 hat den Vorteil, dass ein Teil der Hauptforderung bestehen bleibt und darauf weiterhin Zinsen zu zahlen sind. Solltet ihr den Wunsch der Banken nachkommen und erst die Hauptforderung verrechnen, sodass nur noch die Zinsen übrig bleiben, so habt ihr hierdrauf kein Zinsanspruch §289 BGB. Im Streitfall ist es auch einfacher einen Teil der Hauptforderung einzuklagen, als nur die Zinsen.
    Habe deshalb heute folgenden Brief an die Santander verfasst :


    Sehr geehrte Damen und Herren, am ..... erhielt ich eine Zahlung in Höhe von ....€ von Ihnen. Damit sind Sie leider nur zum Teil meiner Forderung nachgekommen. Auf dem Kontoauszug war zu entnehmen, dass Sie mit der Zahlung die Tilgung der Hauptforderung wünschen. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich auf eine Verrechnung nach §367 Abs. 1 BGB bestehe. Diese Verrechnung können Sie auch nicht einseitig ändern, sondern es bedarf ausdrücklich meiner Zustimmung, die ich Ihnen hiermit nicht erteile. Ihre Zahlung wird gemäß §367 Abs.1 BGB erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und letztendlich auf die Hauptforderung angerechnet. Folglich mache ich weiter folgende Forderung geltend:
    Kosten ...€ (Briefporto für erneute Forderung)
    Zinsen .....€ ( von – bis)
    Hauptforderung .....€
    Summe .....€
    Tilgung .....€
    Restforderung .....€
    Hiermit fordere ich Sie auf, die restliche Hauptforderung von .....€, nebst 5% Zinsen über Basiszinssatz ab dem ....., bis zum ..... zu begleichen und auf folgendes Girokonto ...... zu überweisen.


    Dies nur zur Info für den Fall das ihr wie ich nur eine Teilzahlung bekommt.
    Gruß Thriller



  • Vielen Dank dafür, das hilft mir definitiv weiter.
    Ist ja nicht wenig. Hab gedacht wenn es jetzt um 20-30 euro geht dann können se das behalten aber ne das dann doch sehr viel

  • Hallo zusammen - bin (fast) neu hier ("fast" deswegen, weil ich bislang nur am Mitlesen war)


    daher hier einfach mal ein sau-fettes Dankeschön in die Runde; es sind sehr gute Ideen dabei,
    vieles Hilfreiches und viel mentale Unterstützung :thumbup:


    Nun bin ich dran und hoffe, daß ich euch ein bißchen was wiedergeben kann.
    Vor allen denjenigen, die an dem selben, oder einem ähnlichen Punkt sind oder noch da hin kommen.


    Habe 2 BG´s am Laufen - Hypo und Santander - sehe jedoch Licht am Ende des Tunnels bei beiden.
    (ich hoffe auch, daß es das Ende des Tunnels ist und nicht nur eine Glühbirne)


    Kredit 1 - bei Hypovereinsbank von April 2005 - BG = 486,63 Eur
    (bislang ohne RA, dafür mit MB, VB und AG, um es vorweg zu nehmen)
    29.12.2014: Besuch meinerseits in der Filiale mit Kopie des Vertrags, ein modifiziertes Muster-Schreiben von der VZ
    in der Hand (für BG und Nutzungsentgelt) und einem Augen-Zeugen, um mir meinen Anspruch schriftlich auf dem
    Schreiben anerkennen zu lassen.
    Natürlich ohne Erfolg.
    Mündliche Androhung des MB
    MB am gleichen Tag noch besorgt, ausgefüllt und per Einschreiben/Rückschein an das zuständige Mahngericht.
    30.01.2014: MB wurde, nach Monierung, an Hypo zugestellt - Frist bis VB zulässig: 14.02.2015
    03.03.2015: VB beantragt
    11.03.2015: VB zugestellt
    18.03.2015: Hypo legt unbegründeten Einspruch gegen VB ein.
    Mahngericht gibt Rechtsstreit weiter zur Klage an das zuständige AG
    23.03.2015: Hypo schreibt mich an (!!! ich glaubs ja nicht) "...werden BG = 486,63 und Gerichtskosten + Auslagen =
    39,65 Eur... überweisen.
    Für den Zeitraum von XX.04.2005 bis 30.03.2015 haben wir ein Nutzungsentgelt von 285,81 Eur ermittelt.
    Von diesem wird die KAP und ggf. die Kirchensteuer einbehalten. Den nach Abzug verbleibenden Restbetrag werden
    wir... überweisen."
    28.03.2015: Zuständiges AG schreibt, daß Rechtstreit übergeben und Anspruch mittels Klageschrift bis in 2 Wochen
    zu begründen ist.
    30.03.2015: Anruf bei Rechtspfleger - Hypo zahlt
    Und wie geht´s nun weiter?
    Bitte Vergleichsvorschlag von Hypo beim Gericht einreichen mit Antrag auf Kostenfestsetzung.
    01.04.2015: Erstelle folgendes Scheiben:
    ************************************
    Betreff:
    Akten-/Geschäftszeichen XXXXXXX
    ich. ./. Hypovereinsbank Unicredit Bank AG wg. Forderung


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang mit oben bezeichnetem Rechtsstreit liegt mir zwischenzeitlich
    ein Vergleichsvorschlag der Beklagten Hypovereinsbank Unicredit Bank AG,
    (*hier Anschrift eingesetzt*) vor, welchen ich Ihnen in Kopie anbei lege (Anschreiben
    der Hypovereinsbank vom 23.03.2015).


    Daher stelle ich hiermit Antrag auf Kostenfestsetzung und den Beschluß, dass die Kosten
    des Verfahrens die Beklagte zu tragen hat.


    Mit einem entsprechenden Vergleich wäre ich einverstanden.


    Mit
    freundlichen Grüßen
    *****************************************************


    So, das ist im Moment der letzte Stand der Dinge, was die Hypo betrifft.


    Kredit 2 - bei Santander von 2008 - BG = 751,28 Eur
    (kein RA, kein MB, kein OM oder sonst was)


    28.12.2014: Selbes Muster-Schreiben (wie bei Hypo) von der VZ in E-Mail kopiert und an service.4185@santander.de
    gesendet.
    03.02.2015: Finde Erstattung der BG auf den Cent genau als Gutschrift auf meinem Konto (hää?? *freu*)
    allerdings ohne Nutzungsentgelt *hmpf*
    01.04.2015: Sende folgendes Schreiben via E-Mail an o.g. E-Mail-Adresse:
    ***********************************************
    Betreff:
    Darlehensvertrag - Finanzierungs-Nr. XXXXXXXXX
    Nachforderung von Zinsen auf Kreditbearbeitungsgebühren


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit meinem Schreiben vom 28.12.2014 forderte ich Sie auf, das von mir zu Unrecht bezahlte
    Bearbeitungsentgelt des oben genannten Darlehensvertrages nebst Zinsen auf diesen Betrag
    ab Verzugsbeginn bis zum 08.01.2015 auf mein Konto zu erstatten.


    Da am 03.02.2015 ein Betrag in Höhe von 751,28 Euro auf meinem Konto gutgeschrieben wurde,
    ist davon auszugehen, daß Sie durch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren den Anspruch
    anerkannt haben (§ 212 BGB).


    Der von Ihnen bezahlte Betrag entspricht lediglich dem der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren
    ohne Zinsen.
    Unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung vom 28. Oktober 2014 fordere ich erneut Nutzungsersatz
    nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit
    Berechnung der Gebühr. Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür,
    dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz
    herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13).


    Ich fordere Sie daher erneut auf, die bereits im ersten Schreiben geforderten Verzugszinsen (5% p.a.
    über Basiszinssatz) auf das Bearbeitungsentgelt ab Vertragsbeginn zu berechnen und bis zum
    14.04.2015 auf mein Konto XXXXXXX, BLZ: XXXXXXX bei der XXXXX Bank zu überweisen.


    Mit freundlichen Grüßen
    **************************************************************


    @alle: wenn ihr es irgendwie machen könnt, dann bleibt dran.
    Ich halte euch auch über den Rest, der nun noch kommt, auf dem Laufenden.
    Evtl. komme ich ja tatsächlich ohne RA aus; wäre wünschenswert.


    LG, zuendschnur



  • Da kommen noch weitere Termine auf mich zu. Du weißt ja: Altes Fleisch, alte Haut, schlechte Hauer - oder so ähnlich.


    Aber: Is et wahr? Die Klageflut kann des AG nicht bewältigen. Deshalb hat der Geschäftsstellenmitarbeiter so gemeckert. Wer soll denn da als Zivilrichter noch motiviert sein, wenn die Aktenberge sich in diesen Höhen türmen. Das erinnert mich an die Jahre nach der Einführung der " HARTZ " - Gesetze. Da gab es bei den Sozialgerichten auch den " Stillstand der Rechtspflege " - nichts ging mehr.