Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

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    Targobank muss Kosten für „Hinhalten“ der Kunden bei der Rückerstattung von Kreditgebühren tragen
    Do., 16.04.2015
    Targobank-Kunden, die noch letztes Jahr Ansprüche auf Erstattung von
    Bearbeitungsgebühren gegenüber der Bank geltend gemacht hatten, lässt
    die Bank teilweise bis heute noch auf zugesagte Rückzahlungen warten.


    Die Targobank vertröstet ihre Kunden teilweise bis heute mit
    Schreiben von November bzw. Dezember 2014 und verweist auf eine lange
    Dauer bis zur Rückerstattung aufgrund einer hohen Zahl von
    Rückforderungsanfragen.


    Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem von uns erstrittenen Urteil
    nun eindeutig zugunsten der Targobank-Kunden geurteilt. Kunden müssen
    nicht endlos warten.


    In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Targobank gegenüber unseren
    Mandanten mit Schreiben von November 2014 auf die Einrede der Verjährung
    verzichtet. Zahlungen erfolgten auch auf wiederholte Mahnung nicht, so
    dass die Mandanten durch uns Klage einlegen ließen.


    Die Bank erkannte den Anspruch an, protestierte aber gegen die Kosten
    des Prozesses mit der Begründung, dass eine Zahlungszusage an die
    Mandanten gemacht worden sei und im Übrigen ein hohes Arbeitsaufkommen
    vorliege.


    Diese Begründung hat das Amtsgericht Düsseldorf nicht
    gelten lassen und die Targobank zur vollen Kostentragung verurteilt. Das
    Amtsgericht Düsseldorf hierzu:


    Die Forderung der Kläger war fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Nachdem
    die Beklagte auf zweimalige Fristsetzung die Forderung nicht zahlte,
    konnten die Kläger davon ausgehen, dass sie rechtliche Schritte würden
    einleiten müssen, um zum Ziel zu kommen. Dem steht das Schreiben der
    Beklagten vom 27.11.2014 nicht entgegen. Es handelt sich um ein
    allgemein gehaltenes Schreiben, in dem die Beklagte sich pauschal zur
    Erstattung nicht verjährter Bearbeitungsgebühren äußert. Es wird bereits
    nicht klar, ob sie die von den Klägern gezahlte Gebühr als davon
    erfasst sieht oder nicht. Für die Klägerseite blieb danach eine
    Rechtsunsicherheit bestehen, ob eine Erstattung in ihrem konkreten Fall
    erfolgen werde. Zudem hatte die Beklagte - auch unter Berücksichtigung
    der Menge der Rückerstattungsanfragen - ausreichend Zeit, um den
    streitgegenständlichen Betrag zu entrichten.


    Das Urteil ist überaus positiv für alle Bankkunden, die von Banken
    vertröstet werden und lange Zeit auf die Rückerstattung der ihnen
    zustehenden Gebühren warten sollen.


    "Bankkunden sollten sich nicht mit pauschalen Schreiben der Banken hinhalten lassen", so Rechtsanwalt Stefan Krohn aus der Anwaltskanzlei Lenné.


    Warten auch Sie immer noch auf Rückerstattungen von Bearbeitungsgebühren durch Banken? Dann kontaktieren Sie uns.










    Ein Beitrag von Rechtsanwalt Stefan Krohn aus der Anwaltskanzlei Lenné.


    Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns.


  • Das sollte Goldgräberstimmung bei den Anwälten auslösen :)

  • Hallo ihr!


    Ich hätte dann doch auch nochmal eine Frage.


    Habe vorgestern Post vom Ombusdmann der öffentlichen Banken erhalten.


    "Das Institut (Portigon AG) haben wir in Ihrer Angelegenheit bereits um Stellungnahme gebeten. Sobald uns diese vorliegt, setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung."


    Die Portigon hat aber nur bis zum 30.04.2015 auf Einrede der Verjährung verzichtet. Ist diese denn jetzt durch den Ombudsmann aufgehoben?
    Habe natürlich schon im Internet gesucht, finde aber keine klare Antwort. Wäre lieb, wenn es jemand genau weiß, mir vll eben kurz eine Antwort gibt.


    Vielen Dank im Voraus

  • Moin,
    neues von der Deutschen Bank:
    Eine BG von mir die ich am 14.12.2015 zurückgefordert habe ist am 23.04.2015 in Höhe von 710 € überwiesen worden, allerdings mit Abzug 25 % (kein Schreiben dabei, also ist es nur überschlagen, Forderung war ca. 765 € je nach Überweisungstag).
    Die Höhe der BG betrug 490 € (v. 13.05.2005) und wurde in 2008 durch einen anderen Kredit abgelöst.


    Der ablösende Kredit läuft noch (1x noch Abbuchung :thumbup: ) und die BG dazu wurde noch NICHT erstattet.
    Im Gegenteil, die Bank fordert die Zusendung der Kopie des Kreditvertrages (???) und die Zusendung der Kontonummer zur Überweisung. Es ist ein Kredit bei der gleichen Bank, also WOZU benötigen die den Kreditvertrag, die Kontonummer haben sie auch bereits vorliegen, sogar schon benutzt (siehe 1. BG) und ebenso am 14.12.2014 auch mittgeteilt bekommen. Also das verstehe wer will.
    Diese BG wurde laut Jahreskontoauszug anteilig am 11.06.2014 mit dem Restbetrag verrechnet. Mein Schreiben hierzu hat die Bank (trotz Einschreiben) geflissentlich ignoriert.
    Naja, nächste Schreiben geht heute raus...


  • Warum sollte die Verjährung aufgehoben sein?
    Gerade für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung für die Ansprüche des Kunden als gehemmt.
    Nachdem der Ombudsmann die Beschwerde an die betroffen Bank weitergeleitet hat, hat die Bank vier Wochen Zeit, sich dazu zu äussern. D.h. diese Zeit solltest du abwarten.


    1. Entweder die Bank lehnt die Forderung ab (wenn sie nicht berechtigt ist) und du bekommst eine Nachricht vom Ombudsmann und kannst weitere Schritte einleiten oder
    2. die Bank sagt eine Zahlung zu, dann bekommst du keine Abschlussmitteilung


    Nähere Informationen kannst du auf der Seite Bankenverband.de, Register "Beschwerdestelle" nachlesen. Da wird auch anhand von Fragen viele Details geklärt.

  • Ist hier noch irgendjemand IM Kredit drin oder seid ihr alle schon draußen und verlangt diese Gebühren quasi nach? Bitte helft mir mal kurz wg. dem Anschreiben... :-/


    Hallo, ich habe noch einen laufenden Kredit ,meine BG wurden erstattet und der monatliche Abschlag wurde gesenkt.

  • Moin Leute, hier ist ja nicht mehr so eine rege Beteiligung ?( Habt Ihr alle Euer Geld samt Zinsen zurück?
    Ich warte immer noch auf die Zahlung der Commerzbank - sollte doch Ende März alles bezahlt sein, und dann Ende April (haben wir jetzt)!!!!

  • Moin Leute, hier ist ja nicht mehr so eine rege Beteiligung ?( Habt Ihr alle Euer Geld samt Zinsen zurück?
    Ich warte immer noch auf die Zahlung der Commerzbank - sollte doch Ende März alles bezahlt sein, und dann Ende April (haben wir jetzt)!!!!


    Commerzbank= Warte noch auf vollständige Zinsen
    Santander= Erster Fall, Gestern das Anerkentnissurteil bekommen

  • Moin Leute, hier ist ja nicht mehr so eine rege Beteiligung ?( Habt Ihr alle Euer Geld samt Zinsen zurück?
    Ich warte immer noch auf die Zahlung der Commerzbank - sollte doch Ende März alles bezahlt sein, und dann Ende April (haben wir jetzt)!!!!


    Schön wäre es !
    Ich kämpfe immer noch mit Targo. Warte auf den Rest der Verzugszinsen. Erst hieß es, es gibt nichts mehr (hatte berichtet), dann hat sich eine Mitarbeiterin im Beschwerdemanagement sehr bemüht und mir die mündliche Zusage gemacht, dass der Rest im Laufe der vergangenen Woche überwiesen wird und seitdem wieder nichts... Telefonisch kommt man auch nicht mehr durch. Es ist zum Mäusemelken.


    Trotzdem wird nicht aufgegeben !
    Eine erneute Beschwerde ist zum OM, an Bafin werde ich auch noch schreiben. Der letzte Schritt ist dann ein Mahnbescheid. Ich habe Zeit der Welt, so gute Zinsen bekommt man für sein Geld nirgendwo..


    Aber erst geht es für sechs Wochen in den Süden, in die Sonne 8) , und wenn ich wieder komme ist das Geld hoffentlich auf dem Konto. Wenn nicht... neverending Story !

  • Ich warte auch noch auf die Commerzbank! Habe aber per Mail die Zusage das alle BG's + Zinsen erstattet werden! Sie wissen nur noch nicht wann. Angeblich dauert eine Überweisung an eine fremdbank länger und der Zeitaufwand wäre angeblich höher! Bla bla bla ich werde noch nächste Woche warten und dann nochmal nach fragen!

  • Hallo


    Weiß jemand woran man am Kreditvertrag erkennen kann ob die Bearbeitungsgebühren auf die Raten verteilt sind? Bei meinem Vertrag steht neben der Gesamtkreditsumme in Klammern incl. Bearbeitungsgebühren. Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2004. Für 2004 wäre er verjährt aber ab 2005 noch nicht da ich die Verjährung mittels Mahnbescheid gestoppt habe. Die Santander weigert sich nämlich die Gebühren nach 2004 zu zahlen.


    Gruß
    Thoto

  • @naddel1410


    von wegen Überweisung an Fremdbank dauert länger :sleeping: ich bin Kunde bei der Commerzbank und halte das für eine dusselige Ausrede. Was ist da bloß loß?


    @santanderopfer
    haben sie gar keine Zinsen gezahlt, oder nicht das, was Du ausgerechnet hast?


    Ca. 1/4 vom errechten... Mit Fadenscheinigen Argumenten.. Falls es dich tiefer interessiert. 1 bis 2 Seiten zurück, wurden die Details Diskutiert.

  • @Lailacatnullja sehe ich auch so, dass das nur ne blöde Ausrede es. Warum sollte das länger dauern als jede andere Überweisung an irgend ein anderes Bank Institut? Aber was soll ich machen? Ich bekomme nur diese Aussage und immer wieder das vertrösten dass man ja die Zinsen bekommt bis Auszahlungstermin und man somit ja keinen Nachteil hat! Werde nächste Woche noch mal eine nette E-Mail ans Social Media Team senden!

  • Hallo


    Weiß jemand woran man am Kreditvertrag erkennen kann ob die Bearbeitungsgebühren auf die Raten verteilt sind? Bei meinem Vertrag steht neben der Gesamtkreditsumme in Klammern incl. Bearbeitungsgebühren. Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2004. Für 2004 wäre er verjährt aber ab 2005 noch nicht da ich die Verjährung mittels Mahnbescheid gestoppt habe. Die Santander weigert sich nämlich die Gebühren nach 2004 zu zahlen.


    Gruß
    Thoto


    Geht mir genau so ;( Ebenfalls Kredit aus 2004 bei Santander. Rücken die BG´s nicht raus, auch nicht die anteilig geforderten. Habe es einfach anteilig gefordert, weil ich mir auch nicht sicher war, woran man das erkennt, ob einmalig gezahlt oder in den Raten einbezogen. Anwalt wollte das nicht übernehmen (wahrscheinlich nicht lohnenswert für ihn). Hatte es dann im Dezember 2014 zum OM geschickt. Jedoch auch da rührt sich nichts..Leider

  • Hallo,


    ich habe den überwiegenden Teil der eingeklagten Bearbeitungsgebühr zuzüglich Zinsen von der Targobank nun erstattet bekommen. Hinsichtlich einer Restzinsforderung hatte ich nochmals schriftlich zur Zahlung aufgefordert und hab nun ein Schreiben der Bank bekommen mit dem Inhalt


    "Bitte beachten Sie, dass wir bei der Erstattung der geforderten Zinsforderung noch die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzüge abziehen mussten, so dass sich ein verringerter Erstattungsbetrag ergibt. Im Rahmen der Erstattung war seitens unseres Hauses zu berücksichtigen, dass Zinsen zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören. Die Targobank ist daher gesetzlich nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (25 %) und den Solidaritätszuschlag (5,5 % auf Kapitalertragssteuer) einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen."


    Die Zinsen sind doch Verzugszinsen und keine Zinsen aus Kapitalerträgen? Weiß Jemand, ob der Einbehalt durch die Bank rechtens ist? Vielen Dank schon vorab.

  • Geht mir genau so ;( Ebenfalls Kredit aus 2004 bei Santander. Rücken die BG´s nicht raus, auch nicht die anteilig geforderten. Habe es einfach anteilig gefordert, weil ich mir auch nicht sicher war, woran man das erkennt, ob einmalig gezahlt oder in den Raten einbezogen. Anwalt wollte das nicht übernehmen (wahrscheinlich nicht lohnenswert für ihn). Hatte es dann im Dezember 2014 zum OM geschickt. Jedoch auch da rührt sich nichts..Leider


    Es stellt sich nun nämlich die Frage! Klagen oder nicht klagen! Verliere ich, dann bleibe ich auf sämtliche Kosten sitzen und meine Rechtschutzversicherung greift nicht. Streitwert ca. 450,- Euro


    Gruß Thoto