Erbberechtigt?

  • Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat zwei Kinder in die Ehe gebracht, die ich allerdings nicht adoptiert habe. Meine Eltern sind bereits verstorben. Ich habe lediglich noch einen verheirateten Bruder, der kinderlos ist. Wer erbt was im Falle meines Todes? Ein Testament existiert noch nicht! Mit freundlichen Grüßen
    Heinz Schwermann

    • Offizieller Beitrag

    Anbei eine mögliche Antwort, sofern Sie mit Ihrer Frau "verheiratet" sind.


    2.) Ehegatten neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge)


    Beispiel: keine eigenen Kinder vorhanden: Im Zeitpunkt des Erbfalls
    leben neben dem überlebenden Ehegatten keine Kinder, Enkel- oder
    Urenkelkinder, aber die Eltern des Erblassers. Der überlebende Ehegatte
    erhält die Hälfte der Erbschaft. Die andere Hälfte erhalten die Eltern
    des Erblassers bzw. deren Kinder. Dies bedeutet: Ein pötzlich
    auftretender Bruder oder eine Schwester des Erblassers werden zur Hälfte
    Miterbe neben dem überlebenden Ehegatten. Eine häufig ungewollte
    Situation, die mittels Testament vermieden werden kann.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/ehegattenerbrecht/#ixzz3Ar01Eq65

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager