Mieterhöhung: Vergleichsobjekte gehören demselben Vermieter

  • Hallo Community,
    ich habe eine Mieterhöhung meines Vermieters bekommen. Einen Mietspiegel in meiner Gemeinde gibt es nicht. Der Vermieter nennt 6 Vergleichsmietwohnungen, von denen 4 ebenfalls in seinem Besitz sind. Weiterhin nennt er nicht die Namen der Bewohner dieser Mietobjekte (dies scheint jedoch Vorschrift zu sein, wenn kein Mietspiegel vorliegt). Die letzte Mieterhöhung liegt bereits mehr als 2 Jahre zurück, die Erhöhung beträgt weniger als 30%.


    Ist eine derart begründete Mieterhöhung zulässig?
    Viele Grüße, Horsti