Hallo,
folgende Situation: Ich bin langfristig krank geschrieben, bekomme Krankengeld und werde im nächsten Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Durch die derzeit lange Bearbeitungszeit gehe ich davon aus, das mein Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist bevor ich den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente bekomme. In diesen Fall habe ich, nach Aussage meiner Ansprechpartnerin der Krankenkasse, wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld bis der Bescheid der Rentenversicherung ergeht.(eigentlich ist mein Anspruch auf Arbeitslosengeld schon lange nicht mehr gegeben) Dieses sei eine durchaus gängige Regelung. Wer kann mir dazu etwas sagen?
Ich danke jetzt schon für Eure Antworten und wünsche eine schöne Weihnachtszeit und ein frohes neues Jahr. KAI