Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet?

  • Hallo an Alle!

    Hat jemand Erfahrung damit? Funktioniert ja anscheinend nur mit Anwalt,oder?

    Bin selbst seit mehr als 30 Jahren bei einer eher kleinen PKV in Lüneburg. Bekomme jedes Jahr Erhöhungen, die mich zunehmend schmerzen. Bin seit 2007 selbständig.

    Mit freundlichem Dank für Euren input

    eve

  • Hallo eve , um wie viel Euro ist Ihr Beitrag denn in den letzten 30 Jahren gestiegen? Wie viel haben Sie am Anfang bezahlt, wie viel jetzt?


    Aus den FAQs unserer Website unter dem Stichwort "Kann ich gerichtlich gegen die Beitragserhöhung vorgehen":


    Findige Rechtsanwälte versuchen seit einigen Jahren mit Klagen gegen PKV Beitragsanpassungen vorzugehen, z.B. gegen die Unternehmen Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV oder HUK. Sie versprechen ihren Mandanten eine Rückerstattung von tausenden oder zehntausenden Euro. Manche dieser Klagen waren in unteren Instanzen aufgrund von Formfehlern erfolgreich. Teilweise wurde die Unabhängigkeit von Treuhändern bezweifelt. Im Fall der Axa hat sogar der BGH zugunsten der Versicherungsnehmer geurteilt.


    Materiell waren diese Beitragsanpassungen jedoch nach unserer Kenntnis korrekt und sachlich angemessen. Formfehler können meistens geheilt werden, zumindest für die Zukunft. Nach den ersten Verfahren haben inzwischen alle Gesellschaften ihre Begründungen angepasst. Selbst wenn einige oder alle Kunden mit solchen Klagen Erfolg hätten, würde das an dem objektiv feststehenden Anpassungsbedarf aufgrund der medizinischen Inflation nichts ändern. Die nötigen Anpassungen würden dann in späteren Jahren in noch größerem, überproportionalem Umfang nachgeholt, zuzüglich der durch Klagen verursachten Kosten. Darauf weist auch die Deutsche Aktuarvereinigung hin. Wer profitiert dann von solchen Klagen? Richtig, vor allem die findigen Rechtsanwälte.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ...

    Materiell waren diese Beitragsanpassungen jedoch nach unserer Kenntnis korrekt und sachlich angemessen.
    ...

    Wo kommt denn diese Erkenntnis her? Das glauben ja nicht einmal die Versicherungen selbst, sonst könnten sie ja ihre Kalkulationen offen legen und müsste sich nicht mit Zähnen und Klauen dagegen wehren, diesen Nachweis zu führen. Die verlieren aber lieber den Prozess im Einzelfall, als auch nur den Versuch zu unternehmen, die materielle Berechtigung der Beitragserhöhungen konkret zu belegen. Wobei die BGH-Rechtsprechung auch zu dem Punkt inzwischen eindeutig ist. Die Versicherungen müssen im Prozessverfahren die Unterlagen vorlegen, die sie dem "Treuhänder" vorgelegt haben und auf deren Grundlagen der "Treuhänder" die Erhöhung durchgewunken hat. Genau das fürchten sie aber wie der Teufel das Weihwasser. Das Problem ist halt die Folgewirkung. Wenn einmal die Zahlen auf dem Tisch sind, kommen gleich noch ein paar Dutzend oder auch Hunderte Kunden, die ihr Geld zurück wollen. Also verliert man lieber einmal ganz bewusst, aber ohne Zahlen auf den Tisch zu legen und damit Folgerisiken einzugehen.

  • Das obige Statement sollte ich etwas konkretisieren, um Missverständnisse zu vermeiden. "Nach unserer Kenntnis" bezieht sich darauf, dass die Zustimmung des Treuhänders ein sehr starkes Indiz dafür ist, dass Beitragsanpassungen "korrekt und sachlich angemessen" sind. In Einzelfällen, die wir uns genauer angeschaut haben, konnten wir keine dagegen sprechenden Gründe feststellen. Natürlich kann man aber nicht pauschal sagen, dass alle Beitragsanpassungen auf alle Fälle immer korrekt sind. Das habe ich auf unserer Website, auf die ich mich hier beziehe (per Google leicht zu finden :)), gerade noch einmal etwas klarer formuliert.


    Ein Stück weit bleibt die Berechnung wie @R.F. richtig anmerkt aber leider immer eine Black Box, da kein Unternehmen alle internen Kalkulationsgrundlagen offen legt. Ein Stück weit ist das verständlich. Mehr Transparenz würden wir uns hier aber auch wünschen.

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  • Ein Erklimmen der Kalauterbach-Ebene war auch nicht vorgesehen:)

    Ich bin unschlüssig, ob ich das ob der Wortspielkunst gut oder ob der womöglich dahinter liegenden Mob-Denke schlecht finden soll. :/


    Wenn von einem ABstieg auf die KalauterBACH-Ebene die Rede gewesen wäre, fiele mir das leichter.

  • Es sollte natürlich nur ein Wortspiel sein. Die Vorlage "Kalauer" konnte ich mir beim besten Willen nicht entgehen lassen :).


    Von einem ABstieg sollte nicht die Rede sein, denn man kann über Kalauterbachs gesundheitspolitische Motive, Ziele und Erfolge zwar geteilter Meinung sein - und da gibt es ja ein breites Spektrum - aber seine hohe Intelligenz (nicht nur vordergründig seine diversen akademischen Abschlüsse) möchte jedenfalls ich ihm nicht absprechen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Es sollte natürlich nur ein Wortspiel sein. Die Vorlage "Kalauer" konnte ich mir beim besten Willen nicht entgehen lassen :).


    Von einem ABstieg sollte nicht die Rede sein, denn man kann über Kalauterbachs gesundheitspolitische Motive, Ziele und Erfolge zwar geteilter Meinung sein - und da gibt es ja ein breites Spektrum - aber seine hohe Intelligenz (nicht nur vordergründig seine diversen akademischen Abschlüsse) möchte jedenfalls ich ihm nicht absprechen.

    Alles klar. :saint:
    Das mit dem Abstieg meinte ich auch keineswegs politisch, sondern weil man zu einem Bach nun mal in der Regel herabsteigt. ;)

  • Da bin ich ja beruhigt, dass diese wichtige Fragestellung jetzt geklärt ist. :)


    P.S.: Kann es sein, dass itschytoo in letzter Zeit etwas zum Zündeln neigt? :)


    P.P.S.: Zu Gebirgsbächen steigt man auf. :)


    P.P.P.S.: Frohe Weihnachten allerseits! :saint:

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  • Das war nicht meine Absicht. ?


    Ich wollte nur das gute Wortspiel loben ohne mich versehentlich mit einer Ideologie gemein zu machen.

    Vielen Dank dafür und auch für die Klärung des Bachabstiegs. Dazu stand ich echt auf dem Schlauch. .

    Ja, da sieht man mal wieder, wie leicht es zu Missverständnissen kommen kann, die sich dann sogar noch zu echten Dissonanzen hochschaukeln könnten. In diesem Fall rund um den Ka...bach lief es auf jeden Fall in die bessere - um nicht zu sagen "friedlichere" Richtung.


    In diesem Sinne auch von mir der Wunsch auf friedliche Weihnachten,

    der leider nicht überall in und außerhalb von Europa in Erfülung gehen wrd.

    :saint::saint::saint:

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  • Hallo @Dr.Schlemann und@ R.F.

    er ist sehr beträchtlich gestiegen. Kündigt man bspw. die Krankentagegeldversicherung, die man sowieso nie in Anpruch genommen hat, wird der Beitrag zunächst - nach langem hinund her- um die Krankengeldtageversicherung vermindert, um den Beitrag dann nach 2 Wochen wieder um mehr als die Krankentagegeldversicherung zu erhöhen. Und dann am Jahresende noch einmal eine saftige Erhöhung zu bekommen. Ich bekomme auch keine validen Informationen darüber, auf welche Leistungen in eigentlich Anspruch habe. Es ist immer ein Spiel mit einer Unbekannten, bei der Einreichung der Belege. In den "Terms and Conditions", die man sich mit der LUPE anschauen muss,( weil man anscheinend davon ausgeht, dass sie sowieso keiner liest) stehen absonderliche Dinge. Da liegt vieles im Argen und ich überlege mir wirklich,ob ich nicht so einen "windigen" Anwalt mal anfrage.

    Sehr geehrter Herr Dr. Schlemann, es ist nicht so, dass ich das Subsidiaritätsprinzip nicht verstehe,aber.....


    Eine Frage hätte ich noch auf dem Herzen: " AB WELCHEM ALTER DÜRFEN DIE PRIVATEN KRANKENKASSEN DIE BEITRÄGE NICHT MEHR ERHÖHEN?


    Mit freundlichem Dank für eine Antwort


    eve

  • Die letzte Frage lässt sich eindeutig beantworten: Ab dem Tag des Ablebens wird die Versicherung die Beiträge nicht mehr erhöhen.


    Was die Erhöhungen angeht, habe ich zu meiner Versicherung die Zahlen zum Tarif für ambulante Heilbehandlungen auf Anhieb greifbar: In jetzt 19 Versicherungsjahren sind die Beiträge durchschnittlich um 12,5% pro Jahr erhöht worden. Absolut ergibt das eine Steigerung um 285% seit Versicherungsbeginn. Richtig dynamisch wurde die Entwicklung nach Vollendung des 50. Lebensjahres. Dann wissen die, dass der Versicherungsnehmer ihnen nicht mehr davon laufen kann und es fallen sämtliche Hemmungen. Seitdem kommen durchweg jährliche Erhöhungen um 20% bis 40%, ab und an mal mit einem Jahr Pause dazwischen. Es handelt sich dabei übrigens um einen Tarif mit 1.200,00 € Selbstbeteiligung pro Jahr, es werden also von den Versicherten fast nie Leistungen in Anspruch genommen. In meinem Fall hatte die Versicherung überhaupt nur in einem einzigen Jahr Leistungen zu erbringen, da hat eine Verletzung ein paar langwierige Behandlungen nötig gemacht. Der ganze andere Kleinkram in den anderen 18 Versicherungsjahren blieb unter der Selbstbeteiligungsgrenze und fiel mir damit selbst zur Last. Insgesamt sind bisher ganze 7% der gezahlten Beiträge in Form von Leistungen zurück geflossen. Zum Dank wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in den nachsten Tagen wieder eine drastische Beitragserhöhung zum 01.03.2023 eintrudeln.

  • @R.F. , das sind sehr ungewöhnliche Zahlen. Letztlich spielt es ja nicht unbedingt eine Rolle, wie sich ein einzelner Tarifbaustein entwickelt und wie hoch die prozentualen Erhöhungen ausfallen, sondern wie viel Sie in Euro zu Beginn und jetzt insgesamt für Ihre private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV bezahlen. Können Sie zum besseren Verständnis der von Ihnen beschriebenen Situation deshalb bitte die folgenden Daten vervollständigen:

    • Gesamtbeitrag zu Beginn
    • Gesamtbeitrag jetzt
      (beides abzüglich Zusatzbausteinen wie Beitragsentlastung)
    • Gesellschaft, Tarif(e) und Höhe Krankentagegeld

    Ich bin gespannt. Danke!

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  • Sorry, B.F. aber um es etwas einfacher zu halten, habe ich es oben zwischen deine Zeilen geschrieben.


    Gruß

    Alexis

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  • Ich bekomme auch keine validen Informationen darüber, auf welche Leistungen in eigentlich Anspruch habe. Es ist immer ein Spiel mit einer Unbekannten, bei der Einreichung der Belege. In den "Terms and Conditions", die man sich mit der LUPE anschauen muss,( weil man anscheinend davon ausgeht, dass sie sowieso keiner liest) stehen absonderliche Dinge


    Eine Frage hätte ich noch auf dem Herzen: " AB WELCHEM ALTER DÜRFEN DIE PRIVATEN KRANKENKASSEN DIE BEITRÄGE NICHT MEHR ERHÖHEN?

    Hallo eve, schön, dass Sie Ihr Interesse an Ihrem Thread nun wiederentdeckt haben. :) Bezüglich Beitragsanpassungen ist die Antwort von @R.F. grundsätzlich richtig, es gibt bei den meisten Gesellschaften kein absolutes "Ende" - außer dem Tod. Ich meine mich allerdings zu erinnern, dass es Gesellschaften gibt, die die Beiträge ab 90 nicht mehr anpassen, finde dazu aber gerade keine Unterlagen.


    Je nachdem, wann Sie Ihre PKV abgeschlossen haben, dämpft jedoch die angesparte Summe des gesetzlichen Zuschlags Beitragsanpassungen ab 65. Außerdem entfällt dieser 10%-ige Beitrag ab 60 und der Beitrag fürs Krankentagegeld mit der Rente. Auch das reduziert Ihre Kosten. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.pkv.de/wissen/beit…um-die-beitraege-steigen/.


    Zur Frage der Leistungen scheinen Sie bei Abschluss Ihrer PKV nicht gut beraten worden zu sein. Welche Leistungen im Tarif enthalten sind und welche nicht, ist ein ganz essentieller Teil der Beratung und vermeidet später böse Überraschungen. Private Krankenversicherung ist ein bisschen wie Pizzaservice: Sie bekommen genau das, was Sie bestellen, nicht mehr und nicht weniger. Unsere Kunden erhalten deshalb als Ergebnis der Beratung einen sehr detaillierten Vergleich von bis zu 6 Tarifen auf ca. 160 Seiten. Für Sie heißt das, bei Ihrer PKV die Tarifbedingungen anzufordern und diese wie Sie schreiben aufmerksam zu studieren, am besten mit dem Textmarker in der Hand. Meistens geht das eigentlich ohne Lupe bzw. Sie zoomen einfach am Bildschirm. :)


    War meine Antwort für Sie hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

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  • Sorry, bis auf die in dem Fall doch sicher eingeheimste "Beitragsrückerstattung" nach Leistungsfreiheit im Vorjahr. Aber die geht euch nichts an - und bis 2009 auch nicht das Finanzamt, hehe.

    Guter Punkt: Wie hoch waren denn die ganzen Beitragsrückerstattungen in den 19 Jahren @R.F. ? Die müsste man dann ja - inkl. Verzinsung - wieder abziehen.

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