Preisbremsen für Gas und Strom

  • Hallo,


    aus: https://www.fr.de/wirtschaft/g…aucher-news-91892007.html


    "Der Vorjahresverbrauch berechnet sich anhand der Jahresverbrauchsprognose, auf der die Abschlagszahlung im September 2022 basiert."


    Wie kann ich denn den Vorjahresverbrauch jeweils für die Gas- und Strompreisbremse ermitteln ?
    Für den Zeitraum 1.1. 2022 - 31.12.2022 wäre das ja kein Problem, da ich selber ablese.

    Wäre dafür eine Anfrage an die Netzbetreiber möglich/nötig ?

  • Hallo Barrikade,


    ich verstehe die Regelung für die Bestimmung der Basis für die 80% so:


    Irgendwann zwischen September 2021 und August 2022 – oft Ende Dezember 2021 – wurde der Zählerstand abgelesen und für das letzte Verbrauchsjahr Ihr Verbrauch festgestellt.


    Im September 2022 haben Sie einen Abschlag bezahlt, der auf Ihrem letzten abgerechneten Verbrauch geteilt durch 12 multipliziert mit dem aktuellen Preis im September 2022 beruhte.


    Der letztendlich für die Berechnung der 80% als Basis herangezogene Verbrauch ist der, je nach Abrechnungsdatum, zwischen Oktober 2020 bis September 2021 (früheste Variante) oder September 2021 bis August 2022 (späteste Variante) Verbrauch. Wenn die Abrechnung dem Kalenderjahr folgt, ist es das Jahr 2021.


    Frage an die Mitforisten: Sehe ich es richtig?


    Wenn Sie den Lieferanten nicht gewechselt haben, hat er diese Werte. Die Kunden haben diese Werte durch die Abrechnung immer.


    Spannend wird die Frage bei Lieferantenwechsel nach September 2022. Der Netzbetreiber hat die Verbrauchswerte zwar auch, aber muss er die dem aktuellen Lieferanten mitteilen bzw. muss dieser die Verbrauchswerte beim Netzbetreiber anfordern? Ich interpretiere die Regelung so, dass in diesen Fällen es sich der aktuelle Lieferant einfach machen und Standardverbrauchsprofile heranziehen kann.


    Da ich Betroffener so einer Fallkonstellation bin, überlege ich schon, dem aktuellen Lieferanten meine Abrechnung zukommen zu lassen, auf der der Abschlag September 2022 beruhte. Dann kann er nicht sagen, er hat keine Werte.


    Gruß Pumphut

  • Eon schreibt dazu auf der Seite:

    Zitat

    Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.


    Bei uns wurden z.b. auch 13 % weniger Gutgeschrieben nit der Dezember Rate.


    Edit:

    gerade gesehen das Kater.Ka das schon verlinkt hat.

  • Hallo,


    ich glaube, es geht um verschiedene Sachverhalte; die Dezemberentlastung und die Preisbremse ab März (rückwirkend Januar 2023).


    Gruß Pumphut

    Hallo,

    das trifft m. E. genau so zu.


    1) Als Dezember-Entlastung wurde mir der volle Abschlag (1/11 der für den Abrechnungszeitraum 1.1--31.12.2022 veranschlagten Kosten inkl.. Grundpreis erlassen.


    2) Als Basis für die Preisbremse dienen 80 % des oben zugrundegelegten Verbrauchs im Vorjahr 2021, auf dem der Abschlag seit März 2022 bis einschl. Januar 2023 beruht.


    Die Generalabrechnung für 2022 erfolgt dann im Februar 23; ich rechne für 2022 mit einer Gutschrift bei Gas zwischen 350 und 400 €, bei Strom mit ca. 130-140 € aufgrund der geringeren Verbräuche 2022 ggü. 2021. Die Preisaufschlage seit Oktober 2022 werden dabei verrechnet bzw. nacherhoben; sie sind in den Gutschriften in Zeile 2 dieses Absatzes berücksichtigt.


    Gleichzeitig kommen die Abschläge für 2023, die auch nach ihrem niedrigeren Basisverbrauch in 2022 gesalzen und gepfeffert sein werden - auch trotz Preisbremsen. Ich werde dann berichten.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Für die Strompreisbremse gilt die ursprünglich angedachte Verbrauchsprognose per September 2022 nun doch nicht mehr. Jetzt ist es die jeweils "aktuelle" Verbrauchsprognose. Da die (fast) immer auf den letzten Abrechnungsdaten (des Netzbetreibers, nicht des Versorgers!) beruht, ändert sie sich für fast jeden im Laufe des Jahres 2023. Das wird also erstens für die Versorger noch komplizierter und für die Kunden noch undurchsichtiger als eh' schon gedacht, zweitens hat man nun genau die Mitnahmeeffekte, die ursprünglich ausgeschlossen werden sollten. Ich habe z. B. noch bis Ende Februar einen günstigen Tarif (21,8 ct/kWh), danach wird es sicher mehr als doppelt so teuer. Der Netzbetreiber liest immer im April ab. Eigentlich müsste ich jetzt nochmal alle Stromverbraucher ordentlich laufen lassen, damit die auf der Ablesung im April beruhende Verbrauchsprognose ab Mai so hoch wird, dass wenigstens der ganze tatsächliche Verbrauch danach bei 40 ct/kWh gedeckelt ist. Wir werden von Bekloppten regiert ...

  • ... Wäre dafür eine Anfrage an die Netzbetreiber möglich/nötig ?

    Nein, nach Gasnetzzugangsverordnung bzw. Stromnetzzugangsverordnung übermittelt der Netzbetreiber sowieso eine Verbrauchsprognose, die fast immer auf den letzten Verbrauchsdaten beruht.

  • Wozu brauchst Du die? Davon abgesehen, war der Ableser ja irgendwann da oder der Netzbetreiber hat um Meldung der Zählerstände im Wege der Selbstablesung gebeten. Wer die Zahlen nicht oder nicht mehr hat, schaut in die letzte Rechnung. In jeder Gas- oder Stromrechnung sollte das Datum und der Ablesewert der turnusmäßigen Netzbetreiberablesung aufgeführt sein und zwar mit einem Hinweis, worauf der Wert beruht (Netzbetreiberablesung, Selbstablesung, maschinelle Schätzung).

  • ...


    Bei uns wurden z.b. auch 13 % weniger Gutgeschrieben nit der Dezember Rate.

    ...

    Das dürfte daran liegen, dass die zu denen gehören, die mit elf Abschlägen über das Jahr rechnen, vom Staat aber nur ein 1/12 des Jahreswerts erstattet wird. Eigentlich hätte dann trotzdem die gesamte Dezemberzahlung wegfallen sollen und die "Überleistung" mit der nächsten Jahresrechnung endgültig ab- und verrechnet werden sollen.

  • Nein, es sind 12 Abschläge, der Abschlagsplan liegt ja vor.


    Wie oben schon beschrieben und verlinkt wird nicht einfach "stumpf" die alte Rate erstattet sondern eine Hochrechnung auf den Prognostizierten Verbrauch der Vergangenheit in Verbindung z.B. mit Wettermodellen.


    Und stand jetzt werden wir im aktuellen Abrechnungszeitraum, auch durch das Milde Jahr 2022, unseren Vorjahresverbrach sogar um ca. 18-22 % unterbieten. Zumindest nach unseren letzten Zahlen.

  • Hallo R.F.,


    Für die Strompreisbremse gilt die ursprünglich angedachte Verbrauchsprognose per September 2022 nun doch nicht mehr. Jetzt ist es die jeweils "aktuelle" Verbrauchsprognose.

    Diese Änderung im Gesetzgebungsverfahren ist an mir vorbeigegangen. Wen haben wir die zu verdanken?

    Im Ergebnis wird der, der bereits ab Februar 2022 Energie gespart hat, bestraft.

    Wir werden von Bekloppten regiert ...

    Dem möchte ich widersprechen. Sie wissen, was sie tun.

    Nein, nach Gasnetzzugangsverordnung bzw. Stromnetzzugangsverordnung übermittelt der Netzbetreiber sowieso eine Verbrauchsprognose, die fast immer auf den letzten Verbrauchsdaten beruht.

    Beruht die Verbrauchsprognose nur auf den letzten Verbrauchsdaten oder ist sie identisch? Falls ersteres, eröffnen sich hier gigantische Manipulationsmöglichkeiten, insbesondere wenn Lieferant und Netzbetreiber verbundene Unternehmen sind.


    Gruß Pumphut

  • Wenn sich am Anschluss nichts geändert hat, sind es die letzten vom Netzbetreiber ermittelten Verbrauchsdaten, ohne Wettereinflüsse oder sonstwas. Ausnahmen sind Neuanschlüsse oder wesentlich geänderte Anschlüsse (z. B. Installation von Mehrtarifzählern oder Aufschaltung von anmeldepflichtigen Großverbrauchern), dann wird auf der Grundlage von "Erfahrungswerten" geschätzt. Das Verfahren gilt immer schon für alle Verbraucher, die nach Standardlastprofil abgerechnet werden. Und das wiederum sind praktisch alle Privathaushalte und kleinere bis mittlere Gewerbe. Wo die Grenze genau liegt, weiß ich jetzt nicht, bei Strom war es glaube ich immer 30.000 kWh/Jahr oder so etwas in der Größenordnung. Übermäßig genau genommen wurde das in der Vergangenheit auch nie und die Endverbraucher hat es eigentlich gar nicht interessiert, denn auf der Grundlage dieser Prognosewerte muss der Versorger Energie ins Netz einspeisen und auf der Basis dieser eingespeisten Mengen rechnen die Netzbetreiber und Energieversorger dann untereinander ab. Ob ein Standardkleinkunde jetzt mit 1000 kWh im Jahr mehr oder weniger in der Versorgungsliste steht, hat bisher niemanden wirklich interessiert. Da gilt dann auch der Grundsatz, dass Unschärfen und Fehler sich im nächsten Jahr wieder ausgleichen.

  • Ausnahmen sind Neuanschlüsse oder wesentlich geänderte Anschlüsse (z. B. Installation von Mehrtarifzählern oder Aufschaltung von anmeldepflichtigen Großverbrauchern), dann wird auf der Grundlage von "Erfahrungswerten" geschätzt.

    Gibt es irgendwo mehr Informationen wie diese Schätzung funktioniert und welche Faktoren da genau eingehen? Oder macht da jeder Versorger seine eigene Schätzung Pi mal Daumen?

  • Ich würde auf pi mal Daumen tippen, aber beantworten kann das nur der Netzbetreiber. Geregelt ist das Verfahren in § 13 StromNZV Zunächst geht es ja bei der Prognose nur darum, dass der Versorger ausreichend Strom in das Netz einspeist, Mehr- und Mindermengen gegenüber der Prognose werden dann nach Abs. 2 und 3 erst nachträglich abgerechnet. Und für den Verbraucher hat das jetzt überhaupt zum ersten mal Bedeutung, bis jetzt konnte ihm das egal sein.

  • Für die Strompreisbremse gilt die ursprünglich angedachte Verbrauchsprognose per September 2022 nun doch nicht mehr.

    Ist denn der finale Beschluss/Gesetzestext o.ä. schon irgendwo veröffentlicht? Ich bin leider zur blöd um diesen zu finden und würde mich über einen Link freuen. Zumal Finanztip selbst im gesterigen Newsletter noch von "80% Deines Verbrauches, der Deinem Abschlag im September 2022 zugrunde lag" schreibt.

    Daher würde ich gerne mal selbst reinlesen, was denn da so drinsteht und auch was bzgl. Versteuern beschlossen wurde. Danke im Voraus!

  • Ist denn der finale Beschluss/Gesetzestext o.ä. schon irgendwo veröffentlicht? Ich bin leider zur blöd um diesen zu finden und würde mich über einen Link freuen. Zumal Finanztip selbst im gesterigen Newsletter noch von "80% Deines Verbrauches, der Deinem Abschlag im September 2022 zugrunde lag" schreibt.

    Daher würde ich gerne mal selbst reinlesen, was denn da so drinsteht und auch was bzgl. Versteuern beschlossen wurde. Danke im Voraus!

    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=663-22

  • Beschlossen wurde das,

    Strompreisbremse:

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf

    Gaspreisbremse:

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004911.pdf

    Ist etwas mühsam zu lesen, weil es keine bereinigten Lesefassungen gibt, sondern nur die Gegenüberstellung von ursprünglichem Entwurf und den Änderungen durch die Ausschussempfehlung. Die Anbindung an den September 2022 als Referenzmonat war beim Strom aber auch im Gesetzentwurf vom 29.11.2022 schon nicht mehr vorhanden, auch da war es bereits die "jeweils aktuelle Verbrauchsprognose", was wohl vor allem auf die Fälle mit Neuinbetriebnahme einer Wärmepumpe irgendwann 2023 abzielen sollte. Hier gibt es alle Dokumente zur Beschlussfassung:

    https://www.bundestag.de/dokum…energiepreisbremse-924550