Hallo ika,
erst einmal vielen Dank für den Link. Noch als Ergänzung das „Bremsengesetz“ für Erdgas und Fernwärme.
https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1
Bei etwas aufmerksameren Lesen bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass das Grundkontingent für die 80% bei Strom und Gas durchaus unterschiedlich behandelt wird.
Bei Strom wird nach Art. 1 §6 Ziff. 1a letztendlich der Verbrauch des Jahres 2022 (unterstellt kalenderjährige Abrechnung) herangezogen. Bei Gas bleibt es bei dem immer kommunizierten Bezug auf das Jahr 2021 (bei kalenderjähriger Abrechnung) §10 Ziff. 1.1.
Bei den ganzen verwirrenden Meldungen bin ich auch erst einmal hereingefallen.
Gruß Pumphut