Preisbremsen für Gas und Strom

  • Hallo ika,


    erst einmal vielen Dank für den Link. Noch als Ergänzung das „Bremsengesetz“ für Erdgas und Fernwärme.

    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Bei etwas aufmerksameren Lesen bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass das Grundkontingent für die 80% bei Strom und Gas durchaus unterschiedlich behandelt wird.

    Bei Strom wird nach Art. 1 §6 Ziff. 1a letztendlich der Verbrauch des Jahres 2022 (unterstellt kalenderjährige Abrechnung) herangezogen. Bei Gas bleibt es bei dem immer kommunizierten Bezug auf das Jahr 2021 (bei kalenderjähriger Abrechnung) §10 Ziff. 1.1.


    Bei den ganzen verwirrenden Meldungen bin ich auch erst einmal hereingefallen.


    Gruß Pumphut

  • Kalenderjahrbezogene Abrechnungen der Netzbetreiber werden eher selten sein. Die verteilen normalerweise die Ablesetermine in ihrem Gebiet ziemlich gleichmäßig über das ganze Jahr. Und bei Gas mit der Septemberreferenz ist es dann der Verbrauch aus der letzten Ablesung vor September 2022. Das kann z. B. Oktober 2021 (Verbrauch Oktober 2020 bis Oktober 2021) oder auch August 2022 (Verbrauch August 2021 bis August 2022) gewesen sein. Da spielt viel Zufall mit hinein.

  • Was nützt die Strompreisbremse bezüglich des Arbeitspreises, wenn die Stromanbieter dann ausweichen mit zusätzlichen enormen Grundpreiserhöhungen? Während der Arbeitspreis durch die Bundesnetzagentur kontrolliert werden soll hinsichtlich tatsächlich entstandener Produktionskosten, gibt es jetzt einen unkontrollierten kapitalistischen Wildwuchs bei den Grundpreisen, den die Regierung durch schwammigen Formulierungen im Gesetz erlaubt!

    Sieger im Strompreisbremsengezerre ist die Stromanbieterlobby, die sich eine goldene Nase verdient! Zur Kasse gebeten wird der private Endverbraucher über den erhöhten Strompreis und/oder über seine Steuerzahlungen!

  • Sind die Grundpreise denn so drastisch gestiegen?

    Bei uns S-H haben die sich eigentlich nicht groß verändert.

    Wir zahlen mit 11,90 genauso viel wie die Jahre zuvor auch.

    Und das ist schon günstig. Selbst Big Player wie Vattenfall oder Eon nehmen hier bis zu 20 € pro Monat je nach Tarif.


    Wenn ich dann einige Preise lese wo 25 Cent kWh oder 7 € Grundpreis gezahlt wird und nun geschimpft wird kann ich manchmal nur müde lächeln. ;)

    Solche Preise hatten wir seit unserem Umzug vor 15 Jahten noch nie.

    Deshalb ebe die Frage ob man sich, wie einigen Ländern gefordert, nicht eher annähernd. Denn das Stromproblem ist ja nicht Regional sondern ein gemeinsames.

    Denn auch der Süden will Windstrom aus dem Norden bzw. Wasserkraft für den Norden aus dem Süden etc.

  • Er hat ja oben geschrieben, um welche Beträge es bei ihm geht, nämlich existenzbedrohende 5 € im Monat (von extrem günstigen 8,90 € auf immer noch günstige 13,90 €). Also wieder mal jammern auf ganz besonderem Niveau. Dabei würde ich mir bei dem Versorger eher darüber Gedanken machen, was wäre, wenn es von heute auf morgen in die Ersatzversorgung gehen sollte.

  • Sind die Grundpreise denn so drastisch gestiegen?

    Im Falle des Anbieters Green Planet Energy von 106,80€ auf 166,80€ ab dem 1.Jan.2023

  • Aber das sind ja die besagten 5€ mehr pro Monat. Bekommt man hier in Konstanz teilweise nicht mal mehr ein Weizenbier für ;)

    Weshalb alles verharmlosen?! Viele kleine Beträge summieren sich zu einem großen und wir sehen doch täglich, wie überall die Preise dramatisch ansteigen und immer mehr Leute dadurch Flaschen sammeln gehen; aber leider ist die Flaschenzahl begrenzt und so bleiben etliche Menschen auf der Strecke und werden dahin gerafft. Aber Greenpeace Energy & Co. läßt das kalt; bei denen knallen stattdessen die Sektkorken und sie können fette Dividenden ausschütten und Boni für die Vorstände!

  • Warum sollte er auch? Er hat darüber nicht mit seinen Kunden zu diskutieren, sondern das ab März korrekt anzuwenden. Mit der Vorbereitung darauf, sind die jetzt und in den nächsten Wochen vollauf beschäftigt. Und im März kannst du dann überprüfen, ob sie es richtig machen. Du erwartest hoffentlich nicht, dass die dir schon das Ergebnis mitteilen, noch bevor das Gesetz mit seinen - vorsichtig ausgedrückt - nicht ganz einfachen Vorgaben überhaupt in Kraft getreten ist.

  • Um die Verwirrung größer zu machen, möchte ich das daran der erinnern, dass Abschläge grundsätzlich brutto ( inkl. MwSt.) abgerechnet werden. Für Gas waren somit bis September 19 % MwSt. inkludiert. Ab 01.10.2022 wurde die MwSt. für Gas von 19 % auf 7 % gesenkt, d.h. entsprechend hätten die Abschläge ab Okt reduzieren werden können / müssen. Die wenigsten Gas-Kunden werden dieses selbst vorgenommen bzw. veranlasst.


    Die Gas-Lieferant haben jedoch weiterhin den bekannten Abschlag beim Kunden eingezogen und somit mit gleicher Summe den mtl. Abschlag ab Oktober 22 real erhöht..

    Die Gaslieferant werden allerdings die MwSt.-Senkung bei der Berechnung der Gaspreishilfe für Dez. 22 berücksichtgt angewendet haben und statt netto+19% nur netto+ 7% in Abrechnung bringen.

    Beispiel: EON Abschlag - seit Nov. 21 durchgehend = € 114,00 mtl. inkl. 19% MwSt.,

    ab 01.10.22 wäre der Abschlag im Prinzip nur € 102,50/mtl..

    Nach Rückfrage soll im Dez.22 allerdings ein Abschlag in Höhe von € 101,65 auf meinen Konto bei EON kreditiert worden sein.

    Die Differnz von € 0,85 suche ich noch.

    Mein Eindruck ist, dass jeder Gaslieferant sich seinen eigenen Weg mit seiner Interpretation sucht.

  • Ach ja, warum sollte er? Weil er Kundennähe und -freundlichkeit auf seine Fahnen schreibt und auch sonst nicht versäumt, mich ständig, auch z. Zt. aktuell, mit Marktingaktionen zu bedenken. Weil er schreibt, ich brauchte mich um die Erhöhung der Abschläge nicht zu kümmern, das machte er von ganz allein - und hat er auch :)


    Bei unserem Versorger ist der Abrechnungszeitraum März/März. Das könnte doch heißen, dass er den Zeitraum 03/22 bis 03/23 als Vorjahreszeitraum ansieht. Es wäre ja sogar irgendwie logisch, wenn auch zu unseren Ungunsten; denn wir sparen ja jetzt schon.


    Der Begriff prognostizierter Jahresverbrauch aus dem September 2022 ist ziemlich unkonkret, finde ich. Wie diese Prognose berechnet wird, wäre sicher interessant.


    Der Bezug auf das Jahr 2021 betrifft lt. § 10, 1 Letztverbraucher, "...die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden". Das sind i. d. R. Industriekunden mit > 1,5 Mio. KWh Verbrauch. Welcher Bezug auf uns SLP Verbraucher gültig ist; das finde ich im Gesetz jetzt nicht. Und kalenderjährlicher Verbrauch ist nicht identisch mit Abrechnungszeitraum, wie R.F. oben schon ausgeführt hat. Also ein ziemlicher Kuddelmuddel droht.


    Hoffen wir, dass tatsächlich die Abrechnung für 2021 berücksichtigt wird, egal in welchem Zeitraum. Dann kommen wir ganz sicher noch unter die 80%, Hurra! :)

  • ...

    Bei unserem Versorger ist der Abrechnungszeitraum März/März.

    ...

    Der Begriff prognostizierter Jahresverbrauch aus dem September 2022 ist ziemlich unkonkret, finde ich. Wie diese Prognose berechnet wird, wäre sicher interessant.

    ...

    Der Abrechnungszeitraum des Versorgers interessiert nicht. Maßgeblich ist die Verbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers, bei Gas die Verbrauchsprognose per 30.09.2022, bei Strom die jeweils aktuelle Verbrauchsprognose. Wie die zustande kommt, wurde hier schon mehrmals diskutiert, nachzulesen ist es in der Stromnetzzugangsverordnung bzw. der Gasnetzzugangsverordnung. Vereinfacht ausgedrückt ist es in der Regel der letzte vom Netzbetreiber (nicht vom Versorger) ermittelte Jahresverbrauch an der Verbrauchsstelle (Ausnahmen: Neubezug, wesentliche Änderungen u. ä., hatten wir hier aber auch alles schon). Der jährliche Abrechnungswert des Netzbetreibers steht bei Gas zwingend als Zwischenwert in jeder Verbrauchsabrechnung des Versorgers (wegen der Ermittlung des Brennwerts auf diesen Zeitpunkt), bei Strom ist es nicht zwingend, aber ich hatte den Wert bisher auch immer in jeder Stromrechnung. Vielleicht einfach mal selbst ein wenig Mühe machen und nachschauen, wenn einem das jetzt und sofort sooo wichtig ist, anstatt zeter und mordio zu schreien.

  • "Zeter" und "Mordio" zu schreien, liegt mir wirklich fern. Ich bitte um Entschuldigung. Ich möchte auch niemanden veranlassen, hier Beiträge zu posten, nur weil ich anscheinend zu dumm bin die Zusammenhänge zu verstehen oder mir zu wenig Mühe gemacht habe, nachzuschauen .....


    Aber ich habe ja trotzdem dazugelernt und weiß jetzt den richtigen Unterschied zwischen Netzbetreiber und Versorger. Ja, und jetzt weiß ich auch, dass der Netzbetreiber die Brennwertermittlung macht und bin dann mal gespannt, was er zum 30.09.2022 auswirft. Aber ich vermute, das habe ich jetzt auch nicht richtig verstanden.


    Allen schöne Weihnachten :)

  • Ich möchte doch mal kurz nachfragen. Die kürzliche Versorgerinformation sagt: Gaspreis brutto ab 1.1.23 = 8,9 Cent / Strompreis = 33,8 Cent. Ist das bei der aktuellen Situation als "preiswert" einzustufen, auf einer Scala von 1 (TOP-Preis) bis 10 ("Wucher") wo anzusiedeln?

    Anschlussfrage: Seit Juni 22 bis dato zahle ich für Gas einen Abschlag der einen höheren Verbrauch als im Vorjahresvergleichszeitraum abdecken würde (ich habe immer gern Erstattungen als Nachzahlungen). Wie wird sich das mit dem Dezember-Abschlag verhalten den der Versorger ja nicht abgebucht hat. So ganz kapiere ich das nicht.

  • Der Gaspreis ist sehr gut, der Strompreis ist gut. Die "Dezemberhilfe" wird endgültig bei der nächsten Jahresabrechnung berechnet und dann mit dem nicht erhobenen Dezemberabschlag verrechnet. Wenn dein Abschlag bewusst zu hoch angesetzt ist, könnte dann ein Teil der "Dezemberhilfe" wieder einkassiert werden.