Wohnung & Renovierung nach mehrjährigem Leerstand

  • Hallo,

    ich weiß jetzt nicht genau, ob das Thema in dieses Unterforum passt.


    Ist-Situation

    - abbezahlte Bestands-Wohnung im 2. OG (Dachschräge), die >= 8 Jahre leerstand

    - Schäden: Sanitär-Silikonfugen wurden "geflickt" (2 verschiedene Farben); Sanitäre Anlagen im A....llerwertesten (Leerstand); Holzlack Fenster blättert seit Jahren ab (Hausverwaltung wollte im Namen der restlichen Miteigentümer bereits Firma mit Schadens-Bereinigung beauftragen, und Eigentümerin in Rechnung stellen); Fenster sind eine Fenster-Holz (Außenfassade) Kombination; Eingangstürrahmen auf Höhe Schloss offenlegend, sodass eine Schraube eines , als hätte man die Türe aufstemmen; Acrylfugen rissig; Außenbalkon Hohlraum unter Fließen, "Mount Everest" (Höhe> 1cm, auf ~ 4cm Breite) an Kalk bei Balkon-Abfluss (unter dem Balkon ist Innenraum Wohnung von anderen Eigentümer) Balkonsilikonfugen hatten Risse; 2 Steckdosen (1x Starkstrom für Herd-/Back per Kabel unter einer Leiste auf gegenüberliegende Seite der Küche; 1x per Kabelkanal um eine Holztürrahmen) wurden nachgezogen, wo fraglich ist, ob eine Abnahmeprotokoll eines Elektro-Meister vorliegt; Thermostatköpfe drehen durch; ob Heizung überhaupt in den 8 Jahren betrieben wurden ... k.A.; Teppichboden verstaubt, Farb-Staub im Teppich; Regenwasserschaden Dachschrägefenster (Holz Schwarz, ob das bereits Schimmel oder nur verfaultes Holz ist, keine Ahnung); wie die Dämmung ist (Holz Fenstern, hinter Heizkörper)

    - für Eigentümerin ist Wohnung "Wespen-Nest" (verstorbener Mann ( leider selbst herbeigeführtes Abgehen) kaufte sie, hatte schlechte Erfahrungen mit Mietern; u. a. Wasserschaden; Kork im Estrich, wo einer aktuellen Hausverwaltung (hier gab es in der Vergangenheit einen Wechsel) "angeblich" nichts bekannt gewesen sein soll)


    Was für Vorteile kann das für einer:n Eigentümer:in haben, eine Wohnung in einem Ort, wo die Preise "nur" eine Richtung kennen (wegen öffentlichen Verkehrsanbindung Schnellstraße und Zug zwischen zwei größeren Städten), so werden zu lassen?


    Was ist hier ein Unterschied zwischen "Renovierung" : Instandsetzung / Instandhaltung : Wartung?
    Hier gibt es doch auch diese Begrifflichkeiten, dass Arbeiten "fach- und sachgerecht" ausgeführt werden sollen (-> Versicherung). Gilt das "für jegliches Gewerbe"?
    - Abnhame nachgezogener Steckdosen: Elektroinstallateur

    - Heizkörper / Bad: Heizung-Sanitär-Installateur

    - Fenster / Türrahmen: Schreiner / Zimmerer

    - Boden: Bodenfachbetrieb

    - ...


    Oder darf / kann jemand selber eine Sache wie Boden (Teppich zu Laminat) machen?


    Sebastian

  • Ich verstehe nicht, was die Frage bzw. das Ziel dieses Threads ist … rationale Gründe das so werden zu lassen, gibt es wahrscheinlich keine, es ist aber auch nicht alles rational auf der Welt. Und ja, Sachen die (versicherungs-)relevant sind, würde ich auch einen Fachmann machen lassen, Parkett verlegt und Wände gestrichen habe ich aber auch schon selbst.

  • Oder darf / kann jemand selber eine Sache wie Boden (Teppich zu Laminat) machen?

    Ja natürlich. In deinem Sondereigentum, darfst du quasi machen was du willst, solange es das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer gefährdet.

    Ausnahmen gibt es am ehesten bei der Elektroinstallation, wo nur "Fachkräfte" ran dürfen, aber selbst das ist meines Wissens eine Grauzone, ob es jetzt unbedingt ein Innungsbetrieb sein muss oder es ausreicht, wenn die ausführende Person qua Ausbildung entsprechend qualifiziert ist und fachgerecht die Arbeiten durchführt...Auch Fachbetriebe können gut pfuschen.

  • Ich verstehe nicht, was die Frage bzw. das Ziel dieses Threads ist … rationale Gründe das so werden zu lassen, gibt es wahrscheinlich keine, es ist aber auch nicht alles rational auf der Welt. Und ja, Sachen die (versicherungs-)relevant sind, würde ich auch einen Fachmann machen lassen, Parkett verlegt und Wände gestrichen habe ich aber auch schon selbst.

    Was in einer Wohnung selbst gemacht werden dürfe.

    Ist für eine nachgezogene Steckdose sinnvoll, einen Elktroinstallateur diese abnehmen zu lassen?

    Kann im Bad eine Silikonfuge selbst nachgezogen werden? Lokus selber wechseln?

    (sach-gerecht ist nicht gleich fachgerecht; Vorsatz, wenn eine Tätigkeit ausgeführt wird, zu der keine fachliche Ausbildung vorhanden ist)


    Hörte von einem Versicherungsmakler nur, dass sich "steuer-rechtliche"/"finanz-mathematische" Vorteile daraus ergeben können, eine Wohnung länger leer stehen zu lassen. Ich will weder überprüfen, nur ... was für Vorteile könnten hier sein?


    Danke

  • Hallo silent_seb

    Die Fragen wurden konkret gestellt. Ende des Beitrages ... bitte lesen.

    Falls Sie wirklich an einer substantiellen Antwort interessiert sind, sollten Sie vielleicht doch noch einige Informationen nachliefern. Mir fallen da so ein:


    Handelt es sich um eine Eigentumswohnung?

    Welche Position haben Sie zu dieser Wohnung? Ggf. potentieller Käufer, der über den Preis verhandelt?

    Was nutzt Ihnen die Differenzierung zwischen "Renovierung" : Instandsetzung / Instandhaltung : Wartung? Erste Definitionen dazu liefert Ihnen Wikipedia. Was haben Sie davon?


    Gruß Pumphut

  • Ja natürlich. In deinem Sondereigentum, darfst du quasi machen was du willst, solange es das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer gefährdet.

    Ausnahmen gibt es am ehesten bei der Elektroinstallation, wo nur "Fachkräfte" ran dürfen, aber selbst das ist meines Wissens eine Grauzone, ob es jetzt unbedingt ein Innungsbetrieb sein muss oder es ausreicht, wenn die ausführende Person qua Ausbildung entsprechend qualifiziert ist und fachgerecht die Arbeiten durchführt...Auch Fachbetriebe können gut pfuschen.

    Sondereigentum ... ist das so ungefähr ... alles innerhalb der Wohnung darf in einem ... Innenverhältnis zwischen mir und einem ... Eigentümer verändert / gemacht werden, sodass aber nach außen / zur WEG ins Außenverhältnis keine Änderung / keine Auswirkungen (ob auf-/ab-wertung(durch zb Wasserschaden)) des Gemeinschaftseigentumes sind?

  • um meine Eigentumswohnung geht es hier nicht. Weder leider, noch gott sei dank. War bei einer Besichtigung eines Bekannten mit dabei, und sah das eben.

    Daraus entstanden die Fragen.

  • Selbst machen kann man fast alles, außer Elektro. Bei Wasser wäre ich als Laie vorsichtig. Wasserhahn wechseln ist kein Problem. Alles mit Wasser was überbaut wird, würde ich machen lassen.


    Bei einer vermieteten Wohnung kannst du auch Eigenleistungen absetzen. Bei Förderungen z.B. für energetische Sanierungen wird in der Regel verlangt, dass ein Fachbetrieb das macht. Im Mehrfamilienhaus ist das aber oft Sache der WEG

  • um meine Eigentumswohnung geht es hier nicht. Weder leider, noch gott sei dank. War bei einer Besichtigung eines Bekannten mit dabei, und sah das eben.

    Daraus entstanden die Fragen.

    In meiner Teilungserklärung steht auch was zum Thema Instandhaltung:


    "Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die dem Sondereigentum unterliegenden Teile des

    desGebäudes so instand zu halten, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über

    das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst."

    "Jeder Eigentümer hat sein Sondereigentum und die von ihm instand zu haltenden Teile des Ge-

    meinschaftseigentums so instand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich

    ist und dabei zu gewährleisten, daß keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner

    über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil er-

    wächst"


    Man kann sich halt fragen, inwieweit bei diesem Beispiel diese Passagen tangiert wären. Und es ist wohl eh recht schwer, Eigentümer von Lotterwohnungen zu etwas zu zwingen.


    Vielleicht war die Ehefrau des ursprünglichen Eigentümers einfach überfordert.


    Achja: Wenn man keine zuverlässigen Handwerker zur Hand hat und einiges nicht selber machen kann, würde ich so eine Wohnung nie und nimmer kaufen. Wer weiß außerdem, wie viele versteckte Mängel auch noch vorhanden sind, die dann sehr teuer werden können.

  • Hallo silent_seb,


    so wie Sie die Wohnungssituation am Anfang schildern, ist wohl eine Generalsanierung erforderlich. Wenn Ihr Bekannter kein begnadeter Handwerker ist, sollte er die Profis ranlassen und in seiner Budgetplanung (Kaufpreis + Nebenkosten + Sanierung) berücksichtigen. Da helfen Ihnen Definitionen zur Abgrenzung von Wartung und Instandsetzung wenig.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass der Makler versucht, einen potentiellen Käufer davon zu überzeugen, die Sanierung durch Eigenleistungen zu machen. Da bleibt mehr vom Budget für den Kaufpreis und seine Courtage übrig.


    Finger weg.


    Gruß Pumphut

  • Naja ... für'n Bekannten ist die Wohnung wenigstens ein Dach über'n Kopf.


    Außer in der Einzelwohnung ist EG-seitig manches Fragwürdig. Außenstellplätze Pflasterabsenkung, EG-Beschluß wegen Versicherungen (bei Wasserschaden wegen Undichtigkeit kein Versicherungsschutz, weil billige Versicherung), "verzinktes" Regenwasserblech bei Zugang zu Eingangstüre Gebäude rostet, Fenster EG-Wohnungen innenseitig leicht Feucht ...

  • Generalsanierung ... innseitig wäre das möglich.


    äußerlich vermutlich nicht.