Invaliditätsgrad nach Tibiakopffraktur

  • Hatte vor zweieinhalb Jahren einen privaten Unfall; zog mir eine mehrfragmentäre Tibiakopffraktur zu; nach einem Jahr bot die private Unfallversicherung 1/4 bleibende Beeinträchtigung an (nach Beinwert der Gliedertaxe 17,5 %); ich verlangte ein Gutachten. Dieses kam auf 4/20 Beinwert, also noch weniger, als die Gesellschaft anbot. Dabei wurden die Unfallfolgen ausgeklammert; Probleme beim Gehen, Knien, Treppensteigen, Schmerzen, Schlafstörungen, keine sportlichen Aktivitäten mehr möglich, selbst Autofahren abgeraten bekommen wegen eingeschränkter Verkehrstüchtigkeit.... Vor einer Woche zweites Gutachten bei einem anderen Institut. Der Gutachter behauptete, bei der privaten Unfallversicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, fänden die individuellen Beeinträchtigungen durch den Unfall im Gutachten keine Berücksichtigung. Nach dem ersten Gutachten recherchierte ich im Netz und fand nirgends einen Hinweis darauf, dass o. a. zutreffend wäre. Ist eigentlich auch nicht logisch, denn genau das erwartet man doch von einer unfallversicherung, nämlich, dass die einschneidenden Unfallfolgen Einfluss auf die Invalidität nehmen. Bin seit zwei Jahren arbeitslos, finde keine neue Beschäftigung (gelernter Koch), weil niemand einen nicht voll belastbaren Mitarbeiter einstellen möchte. Hat jemand Erfahrung damit?

  • Soweit ich weiß ist das einer der Unterschiede zwischen BU und Unfallversicherung. Die UV arbeitet rein nach einer Tabelle, was fehlt/kaputt ist und mehr keine Gesamtbetrachtung. Aber das werden andere besser wissen.

    Apropos Besserwisser: Das erste Gutachten gesteht dir mit 4/20 = 1/5 = 20% doch mehr zu als die 17,5% der Versicherung und nicht weniger?!

  • Sorry, wenn das unklar rüber kam. Das Bein liegt laut Gliedertaxe bei 70, ein Viertel, was die Gesellschaft anbot, sind demnach 17,5 %. Die 4/20 werden natürlich auch daraus errechnet, ergibt 14 %. Also zwei Zehntel aus 70.