Ich ziehe 2023 in ein 3 Familien-Haus wo vorher 2 Wohnung leer standen und von daher der Gasverbrauch reduziert und der Stromverbrauch im Jahr 2022 in meiner Wohnung fast 0 war (also 2022 Leerstand, 2023 wird die Wohnung aktiviert)? Wie funktioniert die Gas- und Strompreisbremse in diesem Sonderfall.
Gibt es hier eine Regelung oder 100% Pech gehabt? Eine ähnliche Situation dürften auch alle haben die 2023 in einen Neubau ziehen.
Gibt es hier eine Regelung?
Gaskosten 80% im Jahr 2022 jedoch Leerstand
- Michael90411
- Erledigt
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Nach meinem Verständnis ist das ein Fall, der durchs Raster fällt. (Das ist aber keine abschließende Feststellung.)
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Aus den FAQs zur Strompreisbremse (https://www.bmwk.de/Redaktion/…lob=publicationFile&v=4):
ZitatVerbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen mit einer über ein Standardlastprofil
bilanzierten Entnahmestellen erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent oder 80
Prozent des jeweils aktuell vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs. Die
Jahresverbrauchsprognose der Netzbetreiber, auf der die Berechnung der Entlastung
basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen, auch den Vorjahresverbrauch und je
nach Messzeitpunkt auch das Jahr 2021 oder Teilabschnitte des Jahres. Wenn dieser
Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen,
Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen etc., vergleichsweise niedrig war, kann der
prognostizierte Verbrauch dadurch geringer ausfallen. Allerdings können die Netzbetreiber
in ihrer Verbrauchsprognose eine Korrektur von Sondereffekten vornehmen. Die
Netzbetreiber haben einen Anreiz, die Jahresverbrauchsprognose korrekt zu pflegen, um
ihre Kosten für Regel- und Ausgleichsenergie im Rahmen zu halten.
wie genau man das dann belegen muss weiss wohl noch keiner.