Wahl des Stromanbieters als Mieter

  • Hallo zusammen,


    vielleicht weiß ja hier in der Forumsgemeinde jemand einen Rat zu folgendem Problem:

    Ein Bekannter ist vor einiger Zeit umgezogen in ein ehemals EFH. Diese EFH wurde "geteilt" und beherbergt nun mehrere Wohneinheiten. Beim Einzug wurde meinem Bekannten alles gezeigt, unter anderem auch ein Verteilerkasten und ein eigener Stromzähler, der auch ins Übergabeprotokoll für seine Wohnung zugehörig aufgenommen wurde. Nun hatte der Bekannte in der Zwischenzeit ein "Stromproblem", wo eine Fachfirma u. a. an dem Verteilerkasten musste. Wie ein Mitarbeiter der Fachfirma dann feststellte, läuft über den Kasten und auch den Zähler allerdings wohl nicht nur die Wohnung des Bekannten, sondern auch andere Leitungen des Hauses (u. a. Teile einer Souterrain-Wohnung, ein Anschluss geht in die Garage, etc.).


    Damit konfrontiert teilte der Verwalter (nicht der Eigentümer) mit, dass ihm das auch alles gar nicht so bekannt war, es sei allerdings ein altes Haus. Man könne daher nicht überall neue Leitungen ziehen, um einen neuen Stromzähler nur für die Wohnung zu installieren. Dies sei schlicht zu teuer, dafür sei kein Geld da. Als "Lösung" bot der Verwalter an, in den Mietvertrag einen Passus aufzunehmen, dass auf Grund diverser Umstände ein exakter Verbrauch für die Wohnung nicht bestimmt werden kann und sich der Verbrauch an vorherigen Verbrauchen aus vergangenen Jahren des Bekannten orientieren werde.


    Auf Grund der aktuellen Strompreise würde mein Bekannter sich aber natürlich gerne selbst um möglichst günstige Anbieter kümmern, vor allem da er gar nicht weiß, ob sich der Eigentümer überhaupt um die günstigste Lösung kümmert. Erfahrungsgemäß ist wohl sowohl der Eigentümer, als auch der Verwalter ziemlich träge.


    Weiß da jemand Rat, vielleicht auch welche Möglichkeiten man da als Mieter so hat? Vor allem soll natürlich auch vermieden werden, dass bei der nächsten Abrechnung erwartbar ein Rechtsstreit geführt werden müsste über den tatsächlichen Verbrauch. Der Verwalter wird den exakten Verbrauch nicht bestimmen können. Ist er da in der Bringschuld? Ich würde es eigentlich auch nicht für gerechtfertigt halten, da einfach irgendeinen Vergleichswert anzusetzen, nur weil man den exakten Verbrauch nicht bestimmen kann. Ist das nicht Aufgabe des Vermieters, einen für die Wohneinheit zugehörigen Zähler zu installieren?

  • Den Zustand finde ich auch etwas bedenklich.
    Was auf jeden Fall einfach gehen sollte ist, einen Zwischenzähler für die an "seinem" Verteiler hängenden Verbraucher setzen zu lassen.

    Damit kann man dann die Verbräuche/Kosten die Souterrain etc haben abziehen und ordentlich trennen.
    Stromanbieter-Wahl sehe ich bei Deinem Bekannten.

    Beispiel: Elektriker baut Zähler Souterrain HINTER den Zähler vom Netzbetreiber. Am Ende des Jahres bekommt Dein Bekannter dann (wie bislang?) eine Rechnung von dem Stromanbieter, den er sich ausgesucht hat über 3000kW zu x EUR und bezahlt diese. Der Zwischenzähler Souterrain zeigt 1000 kw, also bekommt er vom Bewohner Souterrain x/3 Eur.

    Das hielte ich für ziemlich gerecht, aber zwei Probleme bleiben: Souterrain muss hoffen, dass Dein bekannter einen günstigen tarif wählt und dein Bekannter muss hoffen, dass Souterrain zahlt.

  • Danke schonmal für deine Einschätzung. Vielleicht noch etwas detaillierter:


    Bislang wohnte der Eigentümer im Haus, ist dann allerdings in eine Anliegerwohnung am Haus gezogen. Es gibt wohl einen zentralen Stromzähler für das ganze Haus (samt Souterrain) und einen für die Anliegerwohnung (+ noch einen für Waschküche oder so ähnlich). Der Eigentümer bezieht den (Gesamt)Strom vom Versorger. Es gibt bereits einen Zwischenzähler für die Wohnung des Bekannten, daher ist er dort auch erstmal ohne etwas zu ahnen eingezogen. Ihm wurde gesagt: Dieser Zähler gehört zu deiner Wohnung. Erstmal gab es auch keinen Grund, diese Aussage anzuzweifeln. Wie sich dann aber nun herausstellte, laufen auf seinen Zwischenzähler eben auch noch andere Leitungen, da die Wohnungen im Haus scheinbar mehrfach verändert wurden. Das scheint jetzt dann auch das Argument zu sein, weshalb man dort nicht noch weitere Leitungen ziehen will oder auch keinen weiteren Zwischenzähler. Die Souterrain-Wohnung und bspw. die Garage wird weiterhin (sporadisch) vom Eigentümer genutzt.


    Der Eigentümer ist ein (ohne das böse zu meinen) alter Greis mit fortgeschrittener Demenz, dafür gibt es den Verwalter. Der kümmert sich allerdings nicht und verweist regelhaft auf die nachträgliche Vereinbarung, dass der alte Stromverbrauch des Bekannten herangezogen wird (aus vorheriger Wohnung). Ich sehe es schon kommen, dass man sich um den tatsächlichen Verbrauch streiten muss. Und eine eigene Stromanbieterwahl ist so natürlich auch nicht möglich.


    Muss der Vermieter hier nicht den tatsächlichen Verbrauch nachweisen? Und was passiert, wenn er das nicht kann? Wird dann ein Vergleichswert / Durchschnittswert herangezogen? (Was ich für ziemlich ungerecht hielte, wenn man bspw. ziemlich sparsam lebt)

  • Ja, ich halte das nicht für richtig.

    Soweit ich weiß darf bei Strom nicht pi *Auge abgerechnet werden sondern es muss ordentlich gezählt werden.

    Ich vermute der Zustand bei dem Bekannten wäre schon nicht haltbar, WENN es so im Mietvertrag vermerkt wäre.

    So kommt noch dazu, dass er die Wohnung ohne eine Info diese wichtige Einschränkung gemietet hat.


    Ich würde mich definitiv an Mieterschutzbund oder so wenden, wenn mit den Verantwortlichen nicht zu reden ist.