Hallo zusammen,
vielleicht weiß ja hier in der Forumsgemeinde jemand einen Rat zu folgendem Problem:
Ein Bekannter ist vor einiger Zeit umgezogen in ein ehemals EFH. Diese EFH wurde "geteilt" und beherbergt nun mehrere Wohneinheiten. Beim Einzug wurde meinem Bekannten alles gezeigt, unter anderem auch ein Verteilerkasten und ein eigener Stromzähler, der auch ins Übergabeprotokoll für seine Wohnung zugehörig aufgenommen wurde. Nun hatte der Bekannte in der Zwischenzeit ein "Stromproblem", wo eine Fachfirma u. a. an dem Verteilerkasten musste. Wie ein Mitarbeiter der Fachfirma dann feststellte, läuft über den Kasten und auch den Zähler allerdings wohl nicht nur die Wohnung des Bekannten, sondern auch andere Leitungen des Hauses (u. a. Teile einer Souterrain-Wohnung, ein Anschluss geht in die Garage, etc.).
Damit konfrontiert teilte der Verwalter (nicht der Eigentümer) mit, dass ihm das auch alles gar nicht so bekannt war, es sei allerdings ein altes Haus. Man könne daher nicht überall neue Leitungen ziehen, um einen neuen Stromzähler nur für die Wohnung zu installieren. Dies sei schlicht zu teuer, dafür sei kein Geld da. Als "Lösung" bot der Verwalter an, in den Mietvertrag einen Passus aufzunehmen, dass auf Grund diverser Umstände ein exakter Verbrauch für die Wohnung nicht bestimmt werden kann und sich der Verbrauch an vorherigen Verbrauchen aus vergangenen Jahren des Bekannten orientieren werde.
Auf Grund der aktuellen Strompreise würde mein Bekannter sich aber natürlich gerne selbst um möglichst günstige Anbieter kümmern, vor allem da er gar nicht weiß, ob sich der Eigentümer überhaupt um die günstigste Lösung kümmert. Erfahrungsgemäß ist wohl sowohl der Eigentümer, als auch der Verwalter ziemlich träge.
Weiß da jemand Rat, vielleicht auch welche Möglichkeiten man da als Mieter so hat? Vor allem soll natürlich auch vermieden werden, dass bei der nächsten Abrechnung erwartbar ein Rechtsstreit geführt werden müsste über den tatsächlichen Verbrauch. Der Verwalter wird den exakten Verbrauch nicht bestimmen können. Ist er da in der Bringschuld? Ich würde es eigentlich auch nicht für gerechtfertigt halten, da einfach irgendeinen Vergleichswert anzusetzen, nur weil man den exakten Verbrauch nicht bestimmen kann. Ist das nicht Aufgabe des Vermieters, einen für die Wohneinheit zugehörigen Zähler zu installieren?