NV-Bescheinigung - Einkommensgrenze 2023

  • Hallo,

    ist es wirklich korrekt was der Finanztip-Autor (Jörg Leine) hier unter Finanztip in seinem Artikel verfasst hat, dass als NV-Einkommensgrenze zum Grundfreibetrag noch der Sparer-Freibetrag sowie Sparer-Pauschbetrag hinzugerechnet werden?

    Falls ja, dann würde das ja bedeuten, dass die NV-Einkommensgrenze 2023 bei 11944€ liegen würde (10908+1000+36€).

    Ich persönlich hätte ja gesagt, das die Grenze beim Grundfreibetrag, also 10908€, für 2023 liegt (so liest man es zumindest auf den allermeisten Internetseite zu diesem Thema)...

    Danke

  • MMn ist das so richtig, da dies der Systematik der Steuerberechnung folgt und da wird der Pauschbetrag von den Kapitalerträgen abgezogen bevor eine Steuer berechnet wird. Wahrscheinlich ist die Terminologie falsch, die 36€ kenne ich als Sonderausgaben-Pauschbetrag.


    Der Ordnung halber weise ich auf die geringeren Grenzen in der Familienversicherung hin.

  • Danke für deine Meinung KA und sorry...das habe ich natürlich falsch bezeichnet...ich meinte natürlich Sparerfreibetrag (1000€ in 2023) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€).


    Nichtsdestotrotz...als konkrete Einkommensgrenze bzgl. der NV wird auf den allermeisten Seiten im Internet für 2022 10347€ bzw. für 2022 10908€ genannt.

    Nur hier bei Finanztip (sowie auf Biallo) wird explizit daraufhin gewiesen, dass zum o.g. Grundfreibetrag noch der Sparerfreibetrag (801€ bzw. 1000€) und der Sonderausgabenfreibetrag (36€) hinzugerechnet werden kann.

    Was stimmt nun???

  • Ich bleibe bei der Meinung - da ich weder Steuerberater noch Finanzbeamter bin kann ich es auch nicht rechtssicher beantworten.


    Gestützt wird meine Meinung vom Formular für die NV, speziell die Rückseite. Hier wird zum einen auf die Berücksichtigung des Pauschbetrags für Kapitalerträge seitens des FA in Zeile 40 hingewiesen, zum anderen wird Raum zur Angabe von Sonderausgaben in Zeile 52/53 gegeben.

    Quelle über https://www.formulare-bfinv.de/

  • Der Grundfreibetrag ist die Grenze für das zu versteuernde Einkommen.


    Angenommen ich habe 11908€ Kapitalerträge und keine weiteren Einkünfte.

    Hiervon werden 1.000€ Sparerpauschbetrag abgezogen, um meine Einkünfte aus Kapitalvermögen zu ermitteln.

    Die 36€ Pauschale außen vor, lande ich so bei einem zvE von 10908€.

    Abzüglich Grundfreibetrag lande ich genau bei 0€.


    Also habe ich bei 11908€ Kapitalerträgen 0€ Steuer und somit m.E. die Möglichkeit eine NV Bescheinigung zu beantragen.

  • Hallo KA und WE,

    danke für eure Antworten (auch wenn nicht rechtssicher)...oder bist du dir da sicher WE?...wenn ja, darf ich noch fragen woher du das Wissen nimmst?

    Bitte nicht falsch verstehen, aber wie gesagt...fast überall im Netz wird bzgl. der Einkommensgrenze bei der NV der Grundfreibetrag genannt...

    Merci

  • Hallo,

    also ich bin beim googeln unter den Stichworten "Nichtveranlagungsbescheinigung + Einkommensgrenze 2022 2023" auf: Nichtveranlagunsbescheinigung.org, Zinspilot, Verivox und vlh (vereinte Lohnsteuerhilfe e.v.) gekommen.

    Dort habe ich es zumindest so verstanden dass der Grundfreibetrag die Grenze sei.

    Aber gut...ich freu mich dass ihr mich überzeugt und eines besseren belehrt habt...in dem Fall bin ich auf jeden Fall "safe" und muss meine NV nicht zurückgeben wenn ich im kommenden Jahr evtl. 200€ über den Grundfreibetrag 2023 (10908€) kommen sollte.

    Man soll ja aber trotzdem nur die NV zur jeweiligen Bank schicken und nicht noch zusätzlich irgendwo den Freistellungsauftrag (1000€ in 2023) stellen habe ich gelesen...

    Also lautet die Antwort auf meine Frage, wo die NV-Einkommensgrenze für Kapitalerträge in 2023 liegt, bei 11908€, so wie es WE geschrieben hat.

    Danke nochmal für die Rückmeldungen.

    Lg

  • Dort ist überall vom zu versteuernden Einkommen die Rede.


    Um das zvE zu erhalten, hat man vorher bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapV den Sparerpauschbetrag abgezogen.


    Das ist also nichts Gegenteiliges. Es ist nur nicht offensichtlich.

  • zur nvb rentner….frage: ist die brutto rente relevant oder die ausgezahlte netto rente?

    Hallo carlotta,

    m. E. der Rentenzahlbetrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sonst wäre es eine Ungleichbehandlung ggü. den freiwillig oder privat versicherten Rentnern, bei denen nichts abgezogen wird, sondern der Krankenvers.-Beitragszuschuss obenauf kommt.

    (Ihre vollen Beiträge müssen die dann natürlich selbst zahlen)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der Rentenzahlbetrag ist aber nicht das zu versteuernde Einkommen.


    Beispiel:

    Rente: 14.400 Euro p. A. brutto

    davon steuerfrei (Herleitung spare ich mir an dieser Stelle, führt sonst zu weit.): 6.000 Euro p. A.


    Ergebnis: Obwohl monatlich 1.200 Euro Rente (minus KV/PV-Beitrag oder plus steuerfreier Beitragszuschuss) ausgezahlt werden, sind nur 700 Euro steuerlich relevant.

  • Bekommt man den Sparerfreibetrag nicht ausschließlich auf Kapitalerträge? Wenn man nun eine NV-Bescheinigung "hat", aber nur Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, dann steht einem der Sparerfreibetrag doch nicht zu, zusätzlich zur NVB-Einkommensgrenze? Oder habe ich jetzt den Sachverhalt nicht verstanden....?