Letzte Mahnung

  • Hallo zusammen,


    habe heute nach >3 Jahren die Letzte Mahnung bekommen.

    Und zwar habe ich Anfang 2019 einen Kostenvoranschlag für eine Wärmepumpen Tausch bekommen, sie lag bei 12500€, da die Reparatur sich um 6 Monate verschoben hat, fragte ich die Fa. nach den Aktuellen Preis, die Fa. sagte das es zum Teil 4,3% Erhöhungen gab.

    Habe dann gesagt das ich mit dem Tausch einverstanden bin.

    Dann kam die Rechnung 11.2019 mit einer Erhöhung von 16% also knapp 14600€.

    Damit war ich nicht einverstanden, und habe mit der Frau vom Chef gesprochen, sie sagte mir das der Mann in Kur wäre und im Moment nichts dazu sagen kann, ich solle das Zahlen was ich gerechnet hatte (Konstenv. + 4,3%) und der Mann würde sich dann melden.

    Original Mail vom 22.11.2019

    Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Fragestellung zu gedulden und einstweilen eine weitere Abschlagszahlung in der Höhe des von Ihnen theoretisch errechneten Restbetrags zu leisten. In jedem Fall mache ich Sie allerdings vorsorglich und ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich dieses Vorgehen als Zwischenschritt vorschlage und die tatsächliche Höhe unserer Forderung davon unbeschadet wie in Rechnung Nr. XXXXX ausgewiesen bestehen bleibt.

    Seitdem habe ich nichts mehr bekommen.

    Heute bekomme ich eine Letzte Mahnung von Anstatt 1460€ auf 1938€ erhöht mit 25€ Gebühren + 452,95€ Zinsen.

    Also 21.12.22 bekommen, soll es aber bis zum 17.12.22 bezahlen...


    Was muss ich Zahlen?


    Bitte um Hilfe da ich Finanziell im Moment sehr schlecht da stehe...

    Danke

  • Die haben gemerkt, dass Ende 2022 Verjährung eintritt. Entweder sie beantragen bis Freitag (Eingang beim Mahngericht) einen Mahnbescheid oder sie müssen den Schuldner dazu bringen, über die Bezahlung der Forderung zu verhandeln. Dadurch würde jeweils die Verjährung gehemmt. Letzteres versuchen sie gerade. Ob ersteres auch unternommen wird (dafür müssen sie bereit sein, die Gerichtskosten für den Mahnbescheid zu investieren), wird sich im Januar zeigen. Ich persönlich würde jetzt nicht so viel Brimborium veranstalten, wenn ich sowieso vorhätte, einen Mahnbescheid zu beantragen.


    Ob die Forderung berechtigt ist, kann nur der Fragesteller selbst wissen. Und davon hängt maßgeblich ab, welches Verhalten jetzt sinnvoll ist.

  • Hallo Enzo75, hast Du zu der von Dir akzeptierten Erhöhung von 4,3 % auch eine Mail?


    Auf jeden Fall gilt, dass eine Erhöhung gegenüber dem Kostenvoranschlag unverzüglich mitgeteilt werden muss, so dass der Kunde eine Chance hat, dem nicht zuzustimmen und in der Konsequenz die Arbeiten abzubrechen. Einfach stillschweigend zuende werkeln und dann eine höhere Rechnung stellen geht nicht.


    Die Aktion seitens des Anbieters sieht für mich aus nach "man kann es ja mal versuchen".

  • Hallo,


    habe mich heute per Telefon auf 1000€ glatt geeinigt und bezahlt.

    Hallo Enzo75, hast Du zu der von Dir akzeptierten Erhöhung von 4,3 % auch eine Mail?


    Auf jeden Fall gilt, dass eine Erhöhung gegenüber dem Kostenvoranschlag unverzüglich mitgeteilt werden muss, so dass der Kunde eine Chance hat, dem nicht zuzustimmen und in der Konsequenz die Arbeiten abzubrechen. Einfach stillschweigend zuende werkeln und dann eine höhere Rechnung stellen geht nicht.


    Die Aktion seitens des Anbieters sieht für mich aus nach "man kann es ja mal versuchen".

    Er hatte mir nur das geschrieben Original Text:


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    ich habe mit meinen Großhändlern sowie dem Werk gesprochen, doch leider gibt es derzeit keine Sonderangebote. Nibe hatte zum 01.01.2019 eine Preiserhöhung von 4,3%. Da kein Großhändler Ihre Wärmepumpe Lagermäßig führt, kommen wir auch um die Preiserhöhung leider nicht herum. Das sonstige Kleinmaterial hat natürlich zwischenzeitlich auch aufgeschlagen, aber dies schlägt in der Summe nicht stark zu Buche.


    Dazu habe ich Telefonisch zugesagt und nichts schriftliches da.


    Zu der Erhöhung schrieb er:

    • Das Problem mit dem speziellen Rohrsystem, das in Ihrem Haus verbaut ist. Trotz gleichlautender Größenbezeichnung wie bei anderen Fabrikaten konnten ausschließlich die Fittings dieses einen Herstellers verwendet werden, da die vorgesehenen Fittings nicht passten, wie gesagt trotz identischer Größenbezeichnung. Auch unser Großhändler konnte dies nicht nachvollziehen. Dieses Problem war für mich nicht vorhersehbar und hat zu Mehraufwand geführt, nicht nur durch die Verzögerung, sondern auch hinsichtlich Materialkosten und Gerätschaften.


    Jetzt ist es zu spät. :(