Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2003 einen Hypothekendarlehensvertrag mit einer Zinsbindung von 20 Jahren abgeschlossen. Im Jahr 2013 (also nach 10 Jahren) habe ich dann von meinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, nachdem ich zuvor ein Forwarddarlehen abgeschlossen hatte.
Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar: Die Widerrufsbelehrung im Forwarddarlehen ist fehlerhaft; die Rückabwicklung / Abschluss eines neuen Vertrages mit deutlich besseren Konditionen läuft gerade. Jetzt habe ich festgestellt, dass auch die Widerrufsbelehrung im ersten Darlehensvertrag fehlerhaft war. Kann ich trotz zwischenzeitlich durch Kündigung beendeten Vertrages nachträglich noch widerrufen und so zumindest einen Teil der über 10 Jahre gezahlten Zinsen zurückverlangen? Ich meine, dass das gehen müsste, da der erste Vertrag im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht vollständig erfüllt war. Wie müsste man die Rückabwicklung berechnen? Der Bank stehen doch für die Bereitstellung des darlehensbetrages in den ersten 10 Jahren auch Zinsen zu, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Widerruf nach Darlehenskündigung
- S. Lange
- Geschlossen
- Erledigt
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Hallo Sven,
die Finanztip Expertin Britta Beate Schön hat Ihnen auf die Frage in dem zuvor von Ihnen begonnenen Thema geantwortet:
Bei Rückfragen können Sie gerne dort posten!
Viele Grüße
Franziska