Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, wie sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer errechnen läßt? Ich komme einfach nicht darauf.
Hier die Daten:
Nach Abzug des Kinderfreibetrages vom zu versteuernden Einkommen ergibt sich laut Einkommenssteuerbescheid ein Betrag von 32146€, was soweit korrekt ist.
Laut Splittingtabelle ergäbe sich bei diesem zvE von 32146€ eine Steuer und somit die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer von 2292€.
Tatsächlich errechnet das FA aber eine Bemessungsgrundlage von 3290€, die mit 8% multipliziert dann die Kirchensteuer ergibt.
Ich habe da ein paar Kandidaten im Verdacht, die zu dieser abweichenden (höheren) Bemessungsgrundlage führen, nämlich
Kurzarbeitergeld
Riesterförderung
Spenden an politische Parteien
Abgeltungssteuer
und??
Aber wie ich es auch drehe und wende, ich komme nicht auf den Betrag des FA.
Meine Frage lautet also: wie errechnet sich die Bemessungsgrundlage.
Vielen Dank für Eure Hilfe