Nachtstromheizung

  • Kann mir Jemand den Unterschied erklären zwischen einem Zähler, der Tag- und Nachtstrom separat erfasst und zählt und 2 Zählern, die jeweils Tag- und Nachtstrom zählen.

    Bei mir wurden die beiden Zähler ausgetauscht und durch einen einzelnen Zähler ersetzt mit 2 verschiedenen Zählarten. Jetzt erklärt mein Stromlieferant dass ich deswegen in einen anderen Stromvertrag mit fast doppelt so hohen Kosten wechseln muss.

    Ist das möglich/korrekt? Zur Begründung sagt er, dass ein separater Zähler für Nachtstrom due den Stromlieferanten tagsüber stundnweise abgeschaltet werden kann um die Stromspotzen zu glätten (tagsüber? wenn hier gar kein Strom fließt!!)

  • Kann es sein, dass du etwas verwechselst? Es gibt Stromtarife mit Einheitspreis und welche mit Hochtarif/Niedertarif. Wie das zählerseitig umgesetzt wird, ist egal. Und dann gibt es allgemeine Tarife für Haushaltsstrom und Spezialtarife, z.B. für Wärmestrom. Spezialtarife dürfen zur Lastglättung abgeschaltet werden.

  • Nein- mir wurde in 2021 (für das Jahr 2022) ein Tarif "Wärme- und Ladestrom" verkauft mit einem Preis von NT und HT von jeweils 22,76 Cent. Allerdings musste ich damals feststellen dass der Anbieter noch relativ neu in dem Markt war (oder, was auch sein kann, von dem Ansturm auf dieses Angebot so überrant wurden dass seine Strukturen nicht entsprechend vorhanden waren). Jedenfalls kam der Vertrag zustande und ich habe die entsprechenden Zählerstände mitgeteilt samt Foto meines Zählers. Es lief alles problemlos bis ich im November die neuen, angepaßten Tarife erhielt und da stellte es sich heraus, dass ich angeblich falsche Angaben über die Zähler gemacht habe - ich habe nur einen Zähler der beide Arrten getrennt misst- und der Stromlieferant habe jetzt erst festgestellt, dass ich nicht 2 Zähler sondern nur einen habe und deshalb könne man den Tarif nicht einhalten und der "richtige" Tarf sei eigentlich 38 Cent. Wenn das stimmen würde -was ich bezweifle- dann hätte der Stromlieferant zumindest nach Mitteilung von Bayernwerk, das die Zähler verwaltet, (und auch nach meinen beiden Fotos am Anfang des Jahres und dann auch zum 1. Juli dieses Jahres für die Steuerumstellung) den Unterschied merken müssen/können und mich auf dies Problem samt dem anderen Preis hinweisen müssen, was nicht erfolgt ist.

    Ich glaube, die haben sich im Angebot mit 20 Cent ganz einfach "verkalkuliert" und versuchen das jetzt mit diesem Trick zu beheben.

  • So wie es sich für mich anhört ist das Problem des Anbieters nicht, dass Du HT/NT Zähler hast, sondern, dass du deinen Haushaltsstrom beziehst über einen Zähler/Tarif, der nur für Wärme-/und Ladestrom angemeldet wurde.

    Der Anbieter meint, Du darfst deren Strom nur für Wärmepumpe und E-auto verwenden und nicht für den Rest des Haushalts. Das meinte der mit zwei Zählern.

    Ob Hauptzeit/Nebenzeit über einen Zähler oder zwei geht sollte ziemlich egal sein.


    Ich vermute, hier redet ihr aneinander vorbei und der Anbieter liegt richtig.

    Ich vermute aber selbst wenn Du das mit separaten Stromkreisen/Zählern nachträglich heilen würdest, würdest du den günstigen Tarif nicht wieder bekommen können.

  • Sorry- aber das "begreie" ich nicht. Wenn der neue Zähler 2 Zählarten hat - HT und NT- dann misst der doch auch entsprechend verschieden die Stromverbräuche und dokumentiert das. Deswegen hat der doch 2 Zählsysteme eingebaut.

  • Hmm, ich weiß nicht wie ich es noch verständlicher schreiben soll...


    Ja, HT/NT-Zähler hat zwei Zählwerke. Das eine zählt wieviel nachts verbraucht wird, daa andere wieviel tagsüber verbraucht wird. Es geht vorne nur ein Adernpaar rein (vom Anbieter) und hinten geht eins raus (dein komplettes Stromnetz im Haus).


    Gefordert sind bei dem von Dir abgeschlossenen Tarif aber 2 Zähler, die nach Verwendungszweck unterschiedliche Netzsegmente messen. Hinter dem einen hängt dein Haushaltsnetz (=der Zähler läuft wenn deine Waschmaschine an ist) hinter dem anderen habt ein separates Netz wo deine Wärmepumpe und deine Ladestation angeschlossen sind (der Zähler dort zählt also nur den Verbrauch für Wärme und Ladestrom).


    Du hast einen Tarif abgeschlossen, der nur für Wärmestrom und Ladestrom gilt. Der ist etwas günstiger. Du hast aber deinen kompletten Stromverbrauch darüber abgerechnet.

    Das hat der Anbieter durch den Zählerwechsel gemerkt und deshalb ist es jetzt teurer.


    So klingt das für mich.

  • Sorry- einerseits verstanden, andererseits ist das irgendwie "Irrsinn"!

    Ich habe einen Stromkreis der tagsüber -sagen wir grün ist- und plötzlich nachts rot wird, obwohl er grüner und roter Strom ist. Dazu kommt dass ja der Nachtstrom deswegen günsriger ist weil das Netz nachts weniger ausgelastet ist und über diesen Tarif die Auslatung verbessert werden soll. Für mich sind das typische deutsche Spitzfindigkeiten, Aber was soll`s- wenn es so ist.

    Allerdings wundere ich mich dass Bayernwerk diesen einen Zähler für Nachtstrom, nachdem er defekt war, gleichzeitig mit dem anderen Zähler für Tagstrom ersetzt hat durch einen gemeinsamen neuen Zähler der mich schlechter stellt.

    Da muss ich wohl noch mit Bayernwerk sprechen.


    Jedenfalls danke für die Aufklärung.

  • Nein, das ist weder "Irrsinn" noch "typisch deutsche Spitzfindigkeit". Haushaltsstrom wird jeden Tag 24 Stunden lang geliefert. Damit läuft der Kühlschrank Tag und Nacht ohne Unterbrechnung und du kannst den Fernseher oder den Elektroherd einschalten, wann immer du willst. Bei einem HT/NT-Tarif zu bestimmten Zeiten teurer oder günstiger als zu anderen Zeiten, aber Strom geliefert wird immer. Bei Wärmepumpen- oder Ladestrom musst du im Gegenzug für den günstigen Preis akzeptieren, dass der Versorger nach seinem Ermessen bis zu dreimal am Tag jeweils bis zu zwei Stunden lang die Versorgung komplett abschalten kann. Die Wärmepumpe erfüllt ihren Zweck trotzdem und das Auto kann auch zu anderen Zeiten geladen werden. Und dafür muss es für den Wärmestrom nicht nur ein eigenes Zählwerk, sondern eben einen eigenen Anschluss mit separatem Zähler geben. Du willst also die Preisvorteile von Wärmepumpenstrom haben, aber die für den günstigen Preis zu akzeptierenden Sperrzeiten nicht haben. Das geht nicht.

  • Och habe endlich Bayernstrom erreicht welche für das Netz und die Zähler zuständig ist. Die sagen es gibt nur einen Zähler, den ich habe. Ganz egal ob HZ oder NT, der Zähler ist entsprechend ausgelegt und es gibt keinen Grund für den Stromlieferanten meinen Strompreis zu erhöhen weil ich einen falschen Zähler (einen) statt früher 2 habe. Es handelt sich um einen elektronischen Zähler der "von außen" per Funksignal gesteuert wird.

  • Es spielt überhaupt keine Rolle, was irgend ein Subalterner beim Netz- oder Messstellenbetreiber dazu meint. Da könntest du auch die Kassierein bei Aldi fragen, was sie davon hält. Entscheidend ist, was du mit dem Versorger vereinbart hast und ob du die vereinbarten Voraussetzungen für den vereinbarten Tarif erfüllst.

  • Das ost sicherlich nicht richtig. Wenn der Stromlieferant erklärt, dass ein vereinbarter Vertrag von ihm nicht eingehalten werden kann weil er einen Liefervertrag mit dem Netzbetreiber hat, der das untersagt, dann haftet meiner Ansicht nach der Stromlieferant. Zumindest müsste der Stromlieferant, wenn er feststellt dass der mit dem Endkunden vereinbarte Vertrag -ais welcher Gründer auch immer- von ihm nicht eingehalten werden kann seinen Kunden darüber informieren so, zumal dieser Sachverhalt eine Verdoppelung des Strompreises auslöst. In diesem Fall hätte der Stromkunde die Möglichkeit, von seinem Vertrag zurückzutreten. Wenn er aber erst am Ende des Vertragsverhäktnisses von diesem Problem erfährt und nicht mehr reagieren kann dann gibt es ein Problem. Und um das geht es hier. Das hat mit Aldi nichts zu tun sondern ist rein Vertragsrecht. Punkt!!

  • Es ist deine Sache, die Voraussetzungen für die Belieferung zu den vereinbarten Konditionen zu schaffen. Wenn du den zweiten Anschluss mit separatem Zähler legen lässt, werden die dich auch entsprechend beliefern. Ansprechpartner dafür ist der Netz- und Messstellenbetreiber. Du kannst dir das hier ansehen: https://www.eon.de/de/pk/strom/heizstrom.html Scroll auf der Seite mal nach unten, da sind die beiden Varianten schön dargestellt. Du hast "Gemeinsame Messung". Für den günstigen Tarif mit Sperrmöglichkeit brauchst du aber "Getrennte Messung". Wobei die Messung für sich genommen gar nicht das entscheidende ist, es müssen zwei separate, getrennt nutzbare Leitungen sein.