Privathaftpflicht Single Vorschaden in Familienversicherung

  • Hallo Finanztipcommunity,

    meine Tochter benötigt nach Ende des Studiums eine eigene Privathaftpflichtversicherung als Single. Bisher war sie über uns familienversichert und sie hat vor 2 Jahren einen Schaden am Laptop eines Bekannten verursacht, der mit ca. 900 € von unsrer Privathaftpflichtversicherung reguliert wurde. Gilt dies als anzeigepflichtiger Vorschaden, wenn sie nun eine eigene Versicherung abschließen möchte? In einem Forum der Allianz wird in einem Beitrag von 2016 geschrieben, dass man die Frage in diesem Fall mit nein beantworten darf, da man selbst ja nicht Versicherungsnehmer war. Sie würde nun einen Singletarif abschließen, und bisher hatte sie keine eigene Haftpflichtversicherung. Würde eine Antragstellung, die dann wegen des Vorschadens abgelehnt wird im HIS gespeichert? Gibt es Versicherungen, die auch bei einem Vorschaden in den letzten 5 Jahren eine Versicherung ggf. mit Selbstbehalt anbieten? Schätzen Sie die Chance bei unser eigenen Haftpflichtversicherung, der wir in 35 Jahren nur 3 Schäden gemeldet haben größer als bei einer anderen Versicherung?

  • Na toll. Jetzt sind die Helikopter sogar noch bis nach dem Ende des Studiums im Einsatz. Vielleicht sollte das Volljährigkeitsalter auf 25 Jahre erhöht werden, wie es sich bis 1792 in Frankreich bewährt hatte.

  • Ich würde einfach an ihrer Stelle eine Haftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherung abschließen. Niemand wird jemals wissen, dass es jemals einen Schaden gegeben hat. Nach mehreren Jahren dürften 900 Euro vollkommen irrelevant sein. Es geht hier ja nicht um 900.000 Euro.

  • Nehmen wir mal an, ihre Tochter wäre erwachsen und kümmert sich selber um solche Dinge wie Versicherungen: Woher sollte sie wissen, dass ihre Eltern vor einigen Jahren schon mal etwas über die HV reguliert haben?


    Also wenn die Eltern nicht gerade Versicherungsnehmer werden und es sich um eine andere Versicherung handelt, dann würde ich die Frage einfach mit Nein beantworten.

  • ... Niemand wird jemals wissen, dass es jemals einen Schaden gegeben hat. ...

    Wenn es in der HIS-Datenbank hinterlegt wurde, was möglich ist, dann kann jede Versicherung vor einem Vertragsabschluss davon Kenntnis erlangen, falls sie die gespeicherten Informationen über die Antragstellerin abruft. Also einige könnte, vielleicht, wenn und aber. Allerdings sollte bei einer Meldung auch eine Information über die Meldung erfolgt sein. Und jeder kann abrufen, was dort über eine(n) gespeichert ist. Darum müsste Töchterchen sich aber selbst kümmern, denn nach geltendem Recht ist sie ja wohl volljährig und Dritte erhalten keine Auskunft, auch nicht die fürsorglichen Eltern.

  • Natürlich ist unserer Tochter bekannt, dass wir den Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet haben, schließlich musste sie den Hergang schriftlich genau schildern. Den Schaden einfach zu verschweigen, wenn die Versicherung evtl. nach Jahren noch vom Vertrag zurücktreten kann, halte ich für riskant, ich wollte nur sichergehen ob die Auskunft im Allianzforum von 2016 den Tatsachen entspricht. Auch wenn manche sich wundern, es gibt tatsächlich Eltern, die ihre Kinder in Finanz- und Versicherungsfragen beraten, selbst wenn sie schon volljährig sind.

  • Hallo Babs,


    die Frage ist relativ einfach zu beantworten.


    Nicht jede Versicherungsgesellschaft frag nach Vorschäden.


    Falls sie fragt, sollte man die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Und da sollte man schon auf die konkrete Frage beantworten. Es ist eben ein Unterschied, ob gefragt wird, gab es im Vorvertrag einen Schaden oder haben sie (Antragsteller), einen Schaden verursacht? Im ersten Fall kann Ihre Tochter mit bestem Gewissen Nein antworten. Sie schließt erstmals einen Vertrag ab.


    Nicht jede Versicherungsgesellschaft schließt einen Antragsteller mit einem Vorschaden aus.

    Wie R.F. schon betonte, wenn Ihr Vorschaden in HIS gespeichert ist, sollten Sie eine Information bekommen haben. Nochmals zur Erläuterung, nicht jeder Schaden und auch nicht jeder abgelehnte Antrag wird in HIS gespeichert sondern nur solche mit Gschmäckle.


    Für alle anderen User, ich tausche mich mit meinen deutlich erwachsenen Kindern in Finanzfragen aus, zum gegenseitigen Vorteil.


    Gruß Pumphut

  • Ich würde einfach mal mit dem Versicherungsmenschen sprechen, was der meint.


    Die legen einem ja immer das als gut aus, was sie als gut auslegen können.


    Und wenn die nein sagen ist es ja auch im eigenen Interesse.