Hallo,
mir stellt sich die Frage, ob ich Krankheitskosten, wie z. Bsp. Kosten für Zahnersatz oder eine Brille auch dann in voller Höhe geltend machen kann, wenn mir ein Teil dieser Kosten beispielsweise von einer privaten Zusatzversicherung (deren Beiträge ich steuerlich nicht absetzen kann) erstattet wurden?
Außergewöhnliche Belastungen; Krankheitskosten
- Guzzijoi
- Erledigt
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Hallo,
natürlich nicht, da man in Höhe der erstatteten Beträge eben nicht (außergewöhnlich) belastet ist.
Angesetzt werden kann also nur die Differenz von Kosten und erstatteten Beträgen.
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Die öffentliche gestellte Frage ..... ??? Die ZusatzVersicherung als Vorsorge eingetragen?
Nur die KostenDifferenz berücksichtigen, aber vorher noch checken, ob mit Bezug auf Familienstand und Einkommen die Grenze für Krankheitskosten insgesamt p.a. überschritten wird. Nur der überschüssige Betrag lässt sich geltend machen.
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das Finanzamt erkennt nur die zwangsläufig entstandenen Heilbehandlungskosten als außergew. Belastungen an, diese Terminologie verwende ich für meine excelunterstützten Übersichten (Zahnarztrechnungen u.a.)