Grundsteuererklärung/-Bescheid

  • Hallo, kann mir jemand sagen, ob bei der Errechnung des Anteils in Quadratmetern an der gesamten Fläche des Grundstücks/Flurstücks, der sich ergibt aus Gesamtfläche x Miteigentumsanteil/1000 wie im Beispiel von Finanztip

    "so machst du kostenlos deine Grundsteuererklärung" das Ergebnis 64,956 auf die volle Quadratmeter 64 abgerundet (Finanztip) oder wie mein Finanzamt in meinem Grundsteuerbescheid meint, aufgerundet wird auf 65?

    Freue mich auf Antworten mit Beweiskraft dem FA gegenüber.

    Es grüßt Euch dihaddf

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    Freue mich auf Antworten mit Beweiskraft dem FA gegenüber.

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    Der ist wirklich gut. ^^^^^^


    Wie gerundet wird, steht im Zweifel im Gesetz. Da du aber nicht einmal angibst, nach welchen Regeln es bei dir geht (Bund? Land? Wenn Land, dann welches?), wird dazu niemand hier etwas konkretes sagen können.

  • Der ist wirklich gut. ^^^^^^

    Man hat nun mal eine Feststellungslast vor dem Finanzamt und auch Finanzgericht für eine niedrigere Steuer. Wenn man da nicht jedes kleine Detail erzählt kann man verlieren, obwohl man recht hat. Jede Urteilsdatenbank hat genug Fälle wo Leuten von den Behörden Mist erzählt wurde, die dann geklagt haben und trotzdem verloren haben, weil Fristen verpasst oder andere Formalien vermasselt wurden oder Details gefehlt haben, obwohl diese in der Sache recht hatten.

  • Vermutlich handelt es sich hier um den Miteigentumsanteil einer Eigentumswohnung an einem Gesamtgrundstück. Diese Fläche (Anteil an der wirtschaftlichen Einheit) ist nach Bundesmodell der Grundsteuer in der Grundsteueranmeldung in NRW selbst auszurechnen und wird nicht abgerundet. So meine eigene Erfahrung.

  • Hatte das Bundesland vergessen anzugeben, NRW (Bundesmodell) ! Es geht mir nur ums das Ab- bzw. Aufrunden. Finanztip rundet in seiner Ausfüllerklärung ab. In welcher Richtlinie kann man nachlesen?

  • Um bei dem leidigen Thema mal einen distanzierten und nüchternen Realitätsbezug samt Status Quo herzustellen (hatte den m. E. vermurksten Ansatz bzw. die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung damals direkt an mein Steuerbüro weitergeleitet - und für deren Dienstleistung dann eben bezahlt, um mich nicht damit und mit der Vorgehensweise weiter rumzuärgern).


    Experten und Fachleute hatten schon vor Jahren und Jahrzehnten auf das Rechnen mit völlig veralteten Zahlenwerten (Einheitswerten) hingewiesen (die Werte für Westdeutschland sind > ein halbes Jahrhundert alt; m. W. auf Basis von dem Jahr 1964 - für Ostdeutschland dienen als Basis noch ältere Werte).


    Passiert ist aber dennoch ewig nichts (weil dieser unser Staat nicht konnte oder wollte). Schließlich zwang höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil BVerfG aus dem Jahr 2018; nach meiner Erinnerung) den Staat zum Handeln.


    Obwohl der Staat zuvor Jahrzehnte Zeit zum Handeln hatte - sollte dies nun der Bürger (präziser 36 Millionen Eigentümer von Immobilien) binnen weniger Monate (selbst) erledigen.


    Dazu wurde dann dem Bürger zunächst nur der elektronische Weg (PC, Programm Elster etc.) angeboten - dies klassisch schriftlich durchzuführen (Postweg, Abgabe beim Finanzamt) sollte nur auf Antrag möglich sein. Obwohl (vermutlich) Immobilieneigentümer (zumindest tendenziell) eher zu den etwas gesetzteren Jahrgängen gehören dürften (nicht alle sind durchweg technik-affin).


    Was mir mein Steuerbüro schon damals ankündigte ("das wird so eher nix und könnte im Chaos enden") belegt nun die Realität: Trotz erfolgter Fristverlängerung (bis zum 31. Januar 2023) haben bis heute in etlichen Bundesländern (immerhin sieben) weniger als die Hälfte der Bürger die Erklärung abgegeben (u.a. FAZ, Nr. 4, Seite 15).


    Dazu kommt, daß es kein einheitliches und einfaches Modell für die Erklärung gibt sondern unterschiedliche Modelle je nach Bundesland verwendet werden (erklärte mir jedenfalls meine Steuerberaterin, da ich Immobilien in verschiedenen Bundesländern habe).


    Grundsätzlich liegen der Verwaltung die allermeisten der relevanten Daten vor (wenn vielleicht auch nicht in gebündelter Form). Es entfaltet einen ganz eigenen Charme, wenn sich der Staat seiner (Steuer-, Abgaben sowie Gebühren zahlender) Bürger bedient, um eine Verwaltungsleistung zu erbringen.


    Wie ich im Steuerbüro auch erfuhr, war man in einigen Finanzämtern, Behörden usw. überrascht, wie verärgert viele Bürger (etwa in Telefonaten) wegen dieser Angelegenheit reagiert hätten ... Was mich dagegen nur noch überrascht ist diese Überraschung - wenn man sich das Ganze nochmal in der Historie, Ausgestaltung und dem (erzwungenen) Procedere vor Augen führt.

  • Bin in dem - meines Erachtens leidigen Kontext und Murks des Ganzen (siehe dazu auch schon meinen damaligen Beitrag 11 vom 5. Januar hier zur Grundsteuererklärung) - auf eine pointierte Meinung von Prof. Carl Ludwig Holtfrerich gestoßen (ein emeritierter deutscher Wirtschaftshistoriker, der als Professor für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte lange in Berlin lehrte). Anbei der Standpunkt von Prof. Holtfrerich veröffentlicht in der FAZ Nr. 46 in 2023; Rubrik "Wirtschaft", Seite 16 (ich habe mir erlaubt einige - nach meinem Dafürhalten - besonders wichtige Passagen hervorzuheben)


    Grundsteuererklärung als Produktivitätsbremse


    Typisch deutsch und schädlich für den Standort, wie der Staat mit den Eigentümern umgeht


    Die Aussichten für das Produktivitäts- und Wirtschaftswachstum in Deutschland sind auch auf längere Sicht trübe. Es werden Einbußen an Wohlstand prognostiziert. Dazu trägt zum einen die demographische Entwicklung bei: Die Verrentung der Babyboom-Generation und der daraus resultierende Fachkräftemangel. Dieser könnte durch Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte sowie deren Integration in den Arbeitsmarkt und/oder durch hohe Produktivitätssteigerungen der Wirtschaft wettgemacht werden. Unsere politischen Entscheidungsträger versagen weitgehend sowohl bei der Ausgestaltung einer auf Fachkräfte ausgerichteten Zuwanderungspolitik als auch bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für hohe Produktivitätswachstum unserer deutschen, in den Euroraum integrierten Volkswirtschaft.


    Es ist eine Binsenweisheit: Produktivitätssteigerungen resultieren nicht aus privatem Konsum und staatlichen Sozialausgaben, sondern aus Investitionen sowohl in Sachkapital als auch in Humankapital (Bildung und Forschung). Die deutschen Investitionsquoten in diesen Bereichen schwächeln schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. Sowohl die staatlichen als auch die Sachinvestitionen sind schon lange unzureichend. Im internationalen Vergleich wird der Wirtschaftsstandort Deutschland in seiner Attraktivität für internationale Investitionen immer weiter herabgestuft.


    Das jüngste Beispiel für den vollständigen Verlust eines an Produktivität orientierten Denkens im staatlichen Bereich war die Entscheidung, wohl vor allem der Bundes- und der Länderfinanzministerien, zig Millionen dafür völlig unausgebildete Immobilieneigentümer in Deutschland für die online abzuliefernde einmalige Grundsteuererklärung zu verpflichten. Dabei liegen bei staatlichen Instanzen alle dafür notwendigen Informationen vor. Aber weil die Grundstücksämter noch nicht mit den Grundsteuerstellen der Finanzämter und diese nicht mit den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und den Bauämtern usw. online vernetzt sind, werden zig Millionen unerfahrener deutscher Bürger verpflichtet, diese Informationen von den Ämtern, teils gegen Gebühren, umständlich zusammenzutragen.


    Darüber hinaus haben die Regierenden sie verpflichtet, die Grundsteuererklärungen digital über die Steuersoftware Elster abzugeben. Diese ist den meisten Immobilieneigentümern gar nicht vertraut und verlangt ihnen eine tagelange Einarbeitungszeit ab. Oder sie kapitulieren und geben gar keine Grundsteuererklärung ab.


    In dieser Angelegenheit und in vielen anderen verhält sich unser Staat wie eine Autowerkstatt, die trotz der Expertise ihrer ausgebildeten Facharbeiter den Kunden nur noch eine Hebebühne und das entsprechende Werkzeug zur Verfügung stellt. Aber ansonsten wird dem Kunden, der Laie ist und über keinerlei Erfahrung verfügt, die Wartung und Reparatur seines Autos überlassen.


    Bevor das große Wirtschaftswachstum der neueren Geschichte im späten 18 Jahrhundert mit dem Beginn der Industrialisierung Fahrt aufnahm, hatte der Ökonom Adam Smith 1776 in seinem grundlegenden Werk "Der Wohlstand der Nationen" die Arbeitsteilung als den Schlüssel zur Produktivitätssteigerung und damit zum Wirtschafts- und Wohlstandswachstum erkannt.


    Unser Staat hat mit der Verlagerung der Grundsteuererklärung auf zig Millionen dafür unausgebildeter Immobilieneigentümer in Deutschland die Drehrichtung der Wohlstandssteigerung, die seit mehr als zweieinhalb Jahrhunderten trotz vieler Rückschläge einen gewaltigen Fortschritt herbeigeführt hat, umgekehrt. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Amtseid in Art. 56 des Grundgesetztes: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden" werde.