Werte Teilnehmer,
eine Frage zum Thema Grundsteuerbescheid 2022. Mir liegt der Bescheid nun vor, die angegebenen Daten und Berechnungen stimmen im Vergleich zu der Prüfliste unter finanztip. In den Hinweisen habe ich jedoch dort gelesen, es lohne sich ein Einspruch wenn sich der Bodenrichtwert auf die Gesamtfläche des Grundstück bezieht und diese Teile hat, die gar nicht als Baulang nutzbar sind.
Wir haben 2018 gebaut, ein Bebauungsplan liegt vor. Unser Grundstück hat nun Baugrenzen in denen wir bauen dürfen, die restlichen 3 m am Ende des Grundstücks dürfen nicht bebaut werden - hier war eine Gehölzfläche laut B-Plan anzulegen.
Die Daten;
Sachsen-Anhalt
Bodenrichtwert 105 € laut Geoamt
gesamtes Grundstück 680 m2 (inkl. aller Flächen)
Ist es somit richtig, das der Bodenrichtwert von 105 € z. B.: auch für die Gehölzfläche angesetzt werden?
Danke für die Antworten.
Gruß
Ichfrage