Hallo,
ich dachte, mein Problem ist 08-15, aber ich habe keine eindeutige Antwort gefunden.
Angenommen in einem 2-geschossigen EFH gibt es im EG und OG jeweils ein Flur mit je 15qm. Im Flur ist die Treppe mit einer Grundfläche von 5qm.
Gelten für die Grundsteuerberechnung nun beide Flure als Treppenhaus und bleiben damit gänzlich unberücksichtigt?
Ober kann nur von den jeweils 15qm nur die 5qm abgezogen werden, da es sich ja um mehr als 3 Stufen handelt. Sprich, die Flure mussten mit ja 10qm berücksichtigt werden.
Ich wünsche noch einen guten Rutsch
Mark Adam