TARGO vs CITIBANK????? DRINGENDER Rat benötigt

  • Hallo zusammen,
    es ist kompliziert mit den BAnken.......ich habe in 2005 und 2006 Kredite bei der , damals CITIBANK abgeschlossen.....in meiner Filiale um die Ecke. Die wurden dann (WANN?) zur TArgobank.......immer nch in gleicher Filiale. HAbe schön meine Unterlagen hingeschickt - lange Wartezeit, Vertröstungsschreiben ob der vielen Anforderungen - heute dann ein Schreiben mit einer KULANZERSTATTUNG von 8,67 € aus 2010. Da war ich gar nicht mehr dort - hatte aber wohl über ein Kaufhaus einen Mnivertrag, der über die Targo lief. Daher nun die 8,67€.


    Was aber ist mit meinen geleisteten insgesamt 1800€ BG aus 2005/06? da sind die mit keinem Wort drauf eingegangen....hat jemand Erfahrung, ob die da nun ein Spiel treiben weil es die Citibank damals war? Und wenn ja, was tun????


    Danke Euch

  • Ich vermute,daß Du "nur"außergerichtlich gefordert hast? Im Klartext:"habe schön meine Unterlagen hingeschickt".


    Kein Ombudsmann?


    Kein Mahnbescheid?


    Keine Klage?


    Trifft auch nur einer der letzten drei Sachverhalte zu,hat Dich die TARGO duch ihre Verzögerung "ausgebremst" dh.Deine Forderungen sind verjährt!


    Hast Du hingegen auch nur eine der genannten Maßnahmen(Ombudsmann,Mahnbescheid,Klage)VOR dem 31.12.2014 eingeleitet,kannst Du mit der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung anfangen.


    Geh zur Verbraucherberatung und mach Dich sachkundig:Geh zur Rechtspflegestelle Deines Amtsgerichts und laß Dich dort aufklären.

  • Da muß ich Dich leider enttäuschen:


    Ein Forderungsschreiben stoppt auch bei rechtzeitigem Zugang eine Verjährung NICHT!


    Eine WIRKSAME Unterbrechung("Hemmung")der Verjährung tritt NUR bei Klage,Mahnbescheid oder Ombudsmann ein.


    Das ist hier vielfach nachzulesen und geltendes Recht!

  • warum sollten meine Ansprüche verjährt sein? Auch ohne lage, Ombudsmann sind meine Forderungen doch rechtzeitig per Einschreiben mit Rückantwort eingegangen


    Grundsätzlich gebe ich @IanAnderson2 recht, alle Punkte, die er aufgezählt hat, stimmen 100%.


    Aber gerade TARGO auf ihrer Seite öffentlich versichert, dass alle Ansprüche, die bis zum 31.12.14 bei ihnen eintreffen
    auch bearbeitet werden und sie auf die Einrede auf Verjährung verzichten und der Kunde keine weiteren Schritte
    einleiten braucht.


    Ich würde an deiner Stelle die TARGO nochmal anschreiben, 2 Wochen Frist setzen und wenn nichts bei rum kommt den Ombudsmann mit allen Unterlagen anschreiben. Berufe dich dabei auf die öffentliche Versicherung der TARGO.


    Ich denke, dass noch nicht alles verloren ist !

  • Aber gerade TARGO auf ihrer Seite öffentlich versichert, dass alle Ansprüche, die bis zum 31.12.14 bei ihnen eintreffen


    So wie die Targo bei Noralouisa reagiert hat,wird doch belegt,daß denen ihre öffentliche Versicherung am Allerwertesten vorbeigeht.Öffentliche Versicherungen sind NICHT rechtswirksam oder einklagbar:rechtswirksam und einklagbar ist NUR das,was dem Betroffenen selbst erklärt wird,wobei bei der Santander selbst das nicht gilt:


    Die haben sogar entsprechende Schreiben mitsamt den entsprechenden Versicherungen,daß bei berechtigten Forderungen gezahlt würde,an die außergerichtlich Fordernden selbst verschickt.
    Was dann passiert ist,weiß doch jeder:ca.10.000 Klagen beim AG Mönchengladbach,Widerspruch gegen Mahnbescheide und alle möglichen sonstigen "Schweinereien",auf die wir noch nicht einmal zu denken wagen.


    Ich bin allerdings auch der Meinung,daß Noralouisa nichts unversucht lassen und den Vorschlag von Lady 62 aufgreifen sollte,aber Hoffnung machen,kann man ihr aufgrund der vorliegenden Tatsachen weder bei der Targo noch beim Ombudsmann ausdrücklich nicht,bei letzterem allein schon deshalb nicht,weil die Frist(en)vorbei sind.

  • @Noralouisa1967


    ich habe mich inzwischen bei dir eingelesen ( nach dem Ganzen werde ich den Berufsweg des Dedektives
    einschlagen ) ;)
    Du hast bereits Anfang Dezember Antwort von der Targo bekommen. Stand da drin, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird?
    Wenn ja, hast du nichts zu befürchten.
    Wenn nein, musst du leider kämpfen, wie bereits von mir und @IanAnderson2 empfohlen !


    Auf deine Frage, was tun ??
    Im längsten Tread in dieser Community wird auf 615 Seiten wird fast ausschließlich und ausführlich über Maßnahmen geschrieben, die viele eingeleitet haben ( Mahnbescheide, Klagen usw.)


    Einfach mal mitlesen !

  • Du hast bereits Anfang Dezember Antwort von der Targo bekommen. Stand da drin, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird?


    Laut Noralouisas Forums-Beitragsübersicht hat sie am 9.12.mitgeteilt,daß sie Post von der TARGO bekommen habe,in welcher drinstehe,daß" ihre Darlehen (lt.TARGO!!) "nicht zu deren Angebotsumfang gehören,man sie diese aber einer Prüfung unterziehen und gegebenenfalls(!!) zahlen würde."


    Das Thema "Verzicht auf Einrede der Verjährung" wird bezogen auf dieses Schreiben überhaupt nicht erwähnt.


    Ansonsten hat sich Noralouisa nur zum Thema Commerzbank geäußert.


    Erst vorgestern(8.4.2015)teilt sie mit,daß ihr €8,67 aus Kulanz erstattet worden sind.


    Bei Betrachtung dieser Fakten ziehe ich folgende Schlußfolgerungen:


    1.Noralouisa ist von der TARGO aufgrund ihrer(Noralouisas!)Unterlassungen(kein MB,keine Klage,kein Ombudsmann)vollständig zu ihrem Nachteil über den Tisch gezogen worden,
    2.ob da jetzt und bei dieser Ausgangslage noch etwas zu retten ist,bezweifle ich zu 99 Prozent,
    3.der erste Schritt,der höchstwahrscheinlich fruchtlos bleiben wird,ist der Vorschlag,erneut mit Fristsetzung von zwei Wochen zu schreiben.


    Wenn keine Antwort kommt,kann ihr als zweiter Schritt nur noch ein Besuch bei der Verbraucherberatung und einem Fachanwalt helfen,damit sie entweder über einen gangbaren Weg oder dessen Vergeblichkeit aufgeklärt werden kann.




  • Wo nimmst Du diese Weisheit her? Denn es ist defacto falsch! Ausschlaggebend in diesem Fall ist ausschließlich, dass das Forderungsschreiben noch 2014 bei der Bank eingegangen ist. Ombudsmann, RA etc. sind/waren nie notwendig für die Rückforderung. Und erst recht nicht Mahnbescheide...

  • Ausschlaggebend in diesem Fall ist ausschließlich, dass das Forderungsschreiben noch 2014 bei der Bank eingegangen ist. Ombudsmann, RA etc. sind/waren nie notwendig für die Rückforderung. Und erst recht nicht Mahnbescheide..


    Das Thema ist doch nun zur Genüge durchgekaut worden:


    Ausschlaggebend(!!)ist NICHT der pure Eingang der Forderung,denn sie ist außergerichtlich und hat die Verjährung bei "Altdarlehen aus 2005 und 2006" wie hier NICHT gehemmt.
    Ausnahme:die Bank erklärt dem Fordernden,daß sie auf die "Einrede der Verjährung" verzichtet.


    Erhält der Fordernde diese Erklärung nicht,mußte er zum MB,zum Ombudsmann oder zur Klage greifen.Genau so liegt der Fall nach gegenwärtigem Wissensstand bei der Fordernden:sie hat diese Erklärung der Bank nicht erhalten.


    Meine hier dargelegten Kenntnisse der Rechtslage wurde hier schon von mehrerern Seiten als richtig bestätigt.


    Falls Du anders und abweichend darlegen möchtest,gerne,aber bitte mit den entsprechenden Fundstellen und biitte nicht mit abwertenden Provokationen("wo nimmst du diese Weisheit her?")und Abqualifizierungen("denn es ist defacto falsch").




  • Es muss ja auch nichts gehemmt werden, wenn der Eingang in 2014 war. Verschiedene Banken haben bereits in 2014 öffentlich bekannt gegeben, dass der Eingang in 2014 ausreichend ist, die Zahlung aber noch Monate dauern wird. Meinst Du wirklich, dass die 100.000enden (vermutlich werden es Millionen Auszahlungen werden) Auszahlungen der verschiedenen Banken ausschließlich aufgrund RA, Ombudsman, Mahnbescheid oder sonst etwas erfolgen? Nein, die Banken zahlen allein aufgrund der Tatsache aus, dass in 2014 die Forderung einging (zumindest was die 10jährige Verjährungsfrist angeht).

  • Nein, die Banken zahlen allein aufgrund der Tatsache aus, dass in 2014 die Forderung einging (zumindest was die 10jährige Verjährungsfrist angeht).


    Alllein in diesem Forum liegt tausendfach der Beweis(die Evidenz)vor,daß Deine Behauptung in der Praxis der Banken eben NICHT so durchgeführt wird.

  • Also ich denke die Forderung ist nicht verjährt, wenn das Schreiben 2014 bei der Targo eingegangen ist. Die Targo hatte öffentlich auf ihrer Homepage erklärt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet...

  • Also ich denke die Forderung ist nicht verjährt, wenn das Schreiben 2014 bei der Targo eingegangen ist. Die Targo hatte öffentlich auf ihrer Homepage erklärt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet...


    Eine öffentliche Bekanntgabe hat für den Einzelfall KEINE rechtsbindende Wirkung!


    Ein Anwalt meiner Versicherung und meine mich vertretende Fachanwältin haben mir dies auf Nachfrage unabhängig voneinander bestätigt.

  • Alllein in diesem Forum liegt tausendfach der Beweis(die Evidenz)vor,daß Deine Behauptung in der Praxis der Banken eben NICHT so durchgeführt wird.



    Tausendfach? Hier? Das kann ich nicht erkennen. Aber nun gut, gehen wir von 3.000 aus. Was glaubst Du, wieviele Forderungen bei den Banken eingegangen sind? 2 bis 3 Mio. sind wohl realistisch. Was sind dann 3.000 Fälle, wobei erstmal jeder einzelne zu prüfen wäre (denn ich behaupte, KEINE Bank wird aus genau diesem Grund ablehnen)? Darum nochmal: Ist eine Forderung in 2014 eingegangen ist diese nicht verjährt, was die 10Jahresfrist betrifft.

  • Eine öffentliche Bekanntgabe hat für den Einzelfall KEINE rechtsbindende Wirkung!


    Ein Anwalt meiner Versicherung und meine mich vertretende Fachanwältin haben mir dies auf Nachfrage unabhängig voneinander bestätigt.




    Die öffentliche Bekanntgabe (im Übrigen auf Druck/Wunsch der Medien/Verbraucherschützern) besagte, dass Forderungen, die in 2014 eingehen nicht in 2015 verjähren. Was ja auch völlig selbstverständlich ist, da die Massen UNMÖGLICH in 2014 abzuarbeiten waren.


    Was erwartest Du von einem Rechtsanwalt, was er Dir dazu sagt? Auch ein Rechtsanwalt ist ein Finanzunternehmen und will Geld verdienen... ein seriöser Rechtsanwalt hätte einem Mandanten letztes Jahr geraten: stellen sie die Forderung mit Hilfe des Musterschreibens, das ist juristisch völlig ausreichend, sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu Unregelmäßigkeiten kommen, können sie gern wieder auf mich zukommen. - Man darf nicht vergessen, dass bereits Millionen Auszahlungen erfolgt sind, und die sind bestimmt nicht erfolgt, wegen eine RA, Ombudsmann, Mahnbescheids oder sonst was...