Kann der Grundversorger insolvent gehen bzw. die Stromlieferung einstellen?

  • Hallo NiWe28,


    Sie stellen zum Jahresende Fragen.

    Kann der Grundversorger insolvent gehen bzw. die Stromlieferung einstellen?

    Jein.


    Grundsätzlich kann zwar jedes Unternehmen, dass nicht in öffentlicher Trägerschaft ist, insolvent werden. Aber man wird nicht Grundversorger, weil man sich bewirbt, sondern kraft Gesetzes:

    „Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.“ (Energiewirtschaftsgesetz §36/2 1. Satz)


    D.h., wenn der aktuelle Grundversorger insolvent wird und der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht mehr weiterführen kann oder will, wird das nächste Unternehmen Grundversorger.

    Den Strom kann Ihnen der aktuelle Stromversorger materiell nicht abstellen, auch nicht der Grundversorger. Dass kann nur der Netzbetreiber, indem er den Zähler abklemmt o.ä.


    Also auch in Ihrem Schreckensszenario fließt erst einmal weiter Strom. Sie haben „nur“ Aufwand. Insofern genießen Sie den Jahreswechsel und alles Gute für 2023.


    Gruß Pumphut