Krankenkassenbeiträge für ausbezahlte Direktversicherung

  • Hallo,


    ich habe mir 2019 eine Direktversicherung ausbezahlen lassen. Der monatliche Betrag, den die Krankenversicherung (freiwillig in der gesetzlichen) zu Grunde legt, liegt bei 149 €. Unterhalb von 160 € ist, so hatte ich das verstanden, darauf kein Beitrag in der Krankenkasse fällig. Die KV aber argumentiert nun, da ich mittlerweile nicht sozialversicherungspflichtig angestellt bin, würde dieser Versorgungsbezug trotzdem verbeitragt werden. Ist das so richtig und wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank für eine Rückmeldung dazu.


    Fragenfragen

  • So ist es. Der Freibetrag greift erst dann, sobald du, Fragenfragen22 , in die Pflichtversicherung gewechselt bist, etwa als Rentner in die "KVdR".


    In der Pflegeversicherung ist es übrigens eine Freigrenze von (zurzeit) 169,75 €. Wenn das berühmte "1/120" diese Grenze übersteigt, ist der volle Betrag beitragspflichtig, auch in der KVdR.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wird die freiwillige Versicherung denn dauerhaft (oder zumindest bis 2029) bestehen bleiben?

    Falls aktuell noch keine gesetzliche Rente bezogen wird, sollte sich zum Rentenbeginn eigenes ändern.

    Oder besteht laufend eine hauptberufliche Selbstständigkeit?