Erbschafts- & Schenkungssteuer

  • Hallo zusammen


    Mein Fall ist der folgende:

    Zu Lebzeiten haben meine Eltern mir ihr EFH geschenkt und ein Nießbrauch Recht im Grundbuch eingetragen (2019). Das mit dem Ziel etwaige Steuern zusparen und meine Eltern Wohnsicherheit zu geben.

    Mein Vater ist nun vor ca. 2 Jahren verstorben und meinen Mutter lebt im Haus seid nunmehr fast 30 Jahren. Das Haus wurde nie fremd vermietet.


    In wie weit würden bei einem Verkauf in 2023 Erbschaft, Schenkungssteuer und/ oder Spekulationssteuer anfallen wenn das Haus:


    a) mit 800k€ verkauft wird? oder

    b) mit 1,0 Mio € verkauft wird?




    Mein Verständnis ist das bei 2 Elternteilen jeder 400k innerhalb von 10 Jahren verschenken kann und somit würden auf den Fall a) keine Steuer

    Der Nießbrauch muss natürlich aus dem Grundbuch getilgt werden, das hat nach meinem Wissensstand keinen Einfluss auf die Steuer.

  • Aber es muss ja eine Sachlage geben oder?

    Ja, die gibt es. Aber ich bin kein Angehöriger der steuerberatenden Berufe Daher könnte ich nur Aussagen treffen, die die gleiche Rechtsbindungskraft entfalten, wie Graffiti.


    Wenn ich das richtig einschätze, sollte der Erlös aus dem Verkauf, egal ob mit oder ohne Steuern, ausreichen, um einen Steuerberater zu bezahlen und die Frau Mutter lebenslang mietfrei zu halten.

  • Jedenfalls ist für die steuerliche Behandlung des beabsichtigten Verkaufs 2023 belanglos, ob die Schenkung 2019 steuerfrei war. Das sind zwei unabhängig voneinander zu beurteilende Sachverhalte. Steuerfrei dürfte der beabsichtgte Verkauf nicht sein. Die 10-Jahresfrist zwischen Erwerb und Veräußerung ist nicht eingehalten, da der Erwerb erst 2019 erfolgte. Und die andere Möglichkeit, dass das Haus im Jahr der Veräußerung und den zwei Jahren davor vom Verkäufer selbst bewohnt wurde, scheint auch nicht vorzuliegen. Zu allen weiteren Fragen sollte dann in der Tat ein Steuerberater befragt werden.

  • Grundsätzlich schon. Trotzdem würde ich einem Steuerfachmann den ganzen Sachverhalt vorlegen. Man vergisst oft das ein oder andere kleine aber entscheidende Detail zu erwähnen und schon sitzt man in der Steuerfalle.

  • Zählt als "Erwerb" nicht der Zeitpunkt, wann die Eltern das Haus erworben haben?

    Das würde ich auch so erwarten.


    Der Nießbrauch muss natürlich aus dem Grundbuch getilgt werden, das hat nach meinem Wissensstand keinen Einfluss auf die Steuer.

    Bei Tot ist das wohl so. Solange die Mutter noch lebt, hat dieser Verzicht einen Wert, der eine zweite Schenkung darstellt. Ob Schenkungssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob beide Schenkungen zusammen den 400k-Freibetrag überschreiten.


    Spekusteuer würde ich nicht erwarten, da der Erwerb mehr als 10 Jahre zurück liegt.


    Ist mein Bauchgefühl, bin weder Jurist, noch Steuerberater!