E.ON - eigenartige Interpretation der Preisbindung

  • Ich habe seit Januar 2022 einen Stromvertrag bei E.ON, der mit einer Preisbindung bis 28.2.2023 ausgestattet ist. Die Preis inkl. aller Steuern und Umlagen wurde auf 30,35 Cent/kWh festgesetzt.


    Als am 1.7.2022 der Wegfall der EEG-Umlage wirksam wurde, hat E.ON dies korrekt weitergegeben und den Preis auf 26,95 Cent/kWh abgesenkt.


    Seit 1.1.2023 werden aber wieder 30,35 Cent fällig, obwohl die EEG-Umlage ja weiterhin 0 ist. Auf meine Nachfrage, wie denn das sein kann, erhielt ich folgende Antwort:



    Kann mit das jemand erklären? Festpreis heisst doch, dass der Arbeitspreis stabil bleibt über die Laufzeit der Preisbindung? Effektiv erhöht sich aber der Arbeitspreis zum 1.1.2023 um den weggefallenen EEG-Betrag, und das wäre lt. E.ON schon bei Vertragsbeginn so festgelegt gewesen. Das hieße, mein Vertrag hat zwei Arbeitspreise, einen bis Ende 2022 und einen ab 2023.

  • EON schreibt doch, dass sie in ihrer Kalkulation und dem angebotenen Festpreis von 30,35 ct bereits den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.01.2023 berücksichtigt hatten. Da der Gesetzgeber jetzt aber die Umlage schon zum 01.07.2022 abgeschafft hat, haben sie (EON) diesen nicht eingepreisten Vorteil in diesem Zeitraum durchgereicht.


    Ihr Vertrag hat also einen Arbeitspreis von 30,35 ct für den Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.22, einen Preis von 26,95 ct im Zeitraum 01.07.22 - 31.12.22 und einen Preis von 30,35 ct vom 01.01.23 - 28.02.23.


    Der zweite für sie günstigere Preis ist aber nur der Tatsache geschuldet, dass der Staat die Umlage im Rahmen der Entlastungspakete vorzeitig (und damit unkalkulierbar) abgeschafft hatte.


    Oder nochmal anders ausgedrückt: Wenn sie einen Festpreis möchten, sollten sie sich folglich über die nicht vereinbarte Reduktion beschweren.

  • Hallo Archetim,


    wenn Sie wirklich einen Festpreis incl. Steuern und Gebühren vereinbart haben, gilt der - oh Wunder – auch, wenn die Gebühren einmal sinken sollten. Insofern war die Weitergabe des vorzeitigen Entfalls der EEG- Umlage ein sehr kundenfreundliches Entgegenkommen von E.ON.

    Wieder ein Beispiel zur alten Mär vom kleinen Finger und der ganzen Hand.


    Gruß Pumphut

  • Bei der EEG-Umlage gilt die Besonderheit, dass der Versorger durch Gesetz gezwungen war, den Wegfall der Umlage ab 01.07.2022 in vollem Umfang an den Endverbraucher durchzureichen. Ob das nur für den "außerplanmäßigen" Wegfall vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 gilt oder auch für den schon länger bekannten und damit kalkulierbaren "planmäßigen" Wegfall seit 01.01.2023, darüber lässt sich streiten. Den Punkt regelt das Gesetz nicht, weil daran wohl schlicht nicht gedacht wurde. Aber Logik und Systematik der gesetzlichen Regelung sprechen eher für die Auffassung von E.ON. Andere, wie z. B. Vattenfall, wollen sich jedoch nicht darüber streiten und belassen ihren Kunden die Preisermäßigung auch über den 31.12.2022 hinaus.

  • Ich habe jetzt auch die Abrechnung von E.on erhalten, und habe mich auch erst über die EEG-Umlage gewundert. Bei mir ist es genauso wie beim Thread-Ersteller. Für das 2.Halbjahr 22 wurde der Preis um die EEG-Umlage gesenkt, ab Januar galt dann wieder der alte Preis. Für mich ist alles gut, ich habe noch eine Preisgarantie bis Ende September, bei der ich nur 26,95ct bezahle, der Preis ist super. Aber interssiert hat es mich schon, wieso das so ist, daher hatte ich heute da mal angerufen. Die Leute an der Hotline dort konnten mir das aber absolut nicht erklären. Die hat von einem Preiserhöhungsschreiben gesprochen, welches ich nicht bekommen habe, und welches jetzt erstellt werde. Total merkwürdig und nur Verwirrung stiftend….

    Naja anyway, ich hätte vor dem Anruf mal besser hier reinschauen sollen, dann wäre es mir auch gleich klar gewesen.

    Oder E.on hätte in der 6-Seitigen Abrechnung einfach nur zwei Sätze mehr schreiben sollen.