Ich habe seit Januar 2022 einen Stromvertrag bei E.ON, der mit einer Preisbindung bis 28.2.2023 ausgestattet ist. Die Preis inkl. aller Steuern und Umlagen wurde auf 30,35 Cent/kWh festgesetzt.
Als am 1.7.2022 der Wegfall der EEG-Umlage wirksam wurde, hat E.ON dies korrekt weitergegeben und den Preis auf 26,95 Cent/kWh abgesenkt.
Seit 1.1.2023 werden aber wieder 30,35 Cent fällig, obwohl die EEG-Umlage ja weiterhin 0 ist. Auf meine Nachfrage, wie denn das sein kann, erhielt ich folgende Antwort:
ZitatAlles anzeigenDie Senkung der EEG Umlage auf 0 Cent war ursprünglich durch den Gesetzgeber zum 01.01.2023 angesetzt. Auf dieser Grundlage wurden die Preise durch E.ON entsprechend kalkuliert und somit ist die ab 2023
geltende EEG-Umlage von 0 ct in Ihrem Preis ab
01.01.2023 bereits berücksichtigt.
Bei der Senkung zum 01.07.2022 handelt es sich um eine vorgezogene Senkung der EEG Umlage.
Diese vorzeitige Absenkung war nicht vorhersehbar und konnte zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses nicht berücksichtigt werden. Die frühzeitige Reduktion auf 0 ct zw. 1.7. und 31.12.22 geben wir Ihnen iedoch in vollem Umfang vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 weiter.
Das heißt, für Verträge, deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, gelten ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten
Festpreise
Kann mit das jemand erklären? Festpreis heisst doch, dass der Arbeitspreis stabil bleibt über die Laufzeit der Preisbindung? Effektiv erhöht sich aber der Arbeitspreis zum 1.1.2023 um den weggefallenen EEG-Betrag, und das wäre lt. E.ON schon bei Vertragsbeginn so festgelegt gewesen. Das hieße, mein Vertrag hat zwei Arbeitspreise, einen bis Ende 2022 und einen ab 2023.