Elementarschaden vs Gewässerschaden

  • Hallo,

    Folgende Frage: ich habe ein Haus mit Keller und der Öltank ist im Keller untergebracht.

    Eine Elementarschadenversicherung besteht für das Haus. Kommt es jetzt zu einer Überschwemmung und das Öl läuft aus ist mein Haus gehen diese Schäden versichert. Die zusätzlich abgeschlossene Gewässerschaden Haftpflicht leistet bei Elementarschäden nicht, also auch nicht für Schäden die nicht mein Gebäude betreffen.

    Macht eine zusätzliche Öltank Versicherung dann überhaupt Sinn, wenn ich mein Eigentum und zusätzlich andere vor den Folgen eines Elementarschadenereignisses schützen möchte? Oder ist das doppelt und sinnlos?

  • Hallo Claudius1970,


    mit der Elementarschadenversicherung schützen Sie Ihr Eigentum bei Beschädigung oder Verlust infolge von Elementarschäden – in Ihrem Beispiel infolge Überschwemmungen.


    Mit jeder Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Ansprüchen Dritter, wenn Sie bei diesen Dritten einen Schaden verursacht haben. Mit der Gewässerschaden- HV schützen Sie sich also vor Ansprüchen Ihrer Nachbarn, wenn deren Vorgarten z.B. durch Ihr Heizöl beim Hochwasser verschmutz wurde oder das THW im nächsten Bach eine Ölsperre ausbringen musste oder das Grundwasser verunreinigt wurde und eine aufwändige Sanierung erforderlich wird. Letzteres geht dann gern in den sechsstelligen Bereich. Nebenbei beinhaltet die Gewässerschaden-HV auch noch den Eigenschaden. Das ist aber nur ein Randaspekt.

    Die zusätzlich abgeschlossene Gewässerschaden Haftpflicht leistet bei Elementarschäden nicht, also auch nicht für Schäden die nicht mein Gebäude betreffen.

    Worauf fußt diese Meinung? Es gibt zwar theoretische Diskussionen, dass eine Überschwemmung höhere Gewalt sein könnte. In der Praxis spielt dieser Ausschluss aber bei den Überschwemmungen der letzten Jahrzehnte keine Rolle. Und bitte nicht vergessen, die Verunreinigung des eigenen und fremder Grundstücke mit Heizöl durch eine Überschwemmung ist nur eine mögliche Ursache. Viel wahrscheinlich ist ein technischer Defekt.


    Sowohl eine Elementarschadenversicherung für den Gebäudeeigentümer als auch eine Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung für den Inhaber eines Heizöltanks sollten ein Muss sein.


    Gruß Pumphut

  • Grundsätzliches Mißverständnis: Die Haftpflichtversicherung schützt nicht andere, sondern Dich. Nämlich vor den finanziellen Folgen eines Ölaustritts. Du haftest nach § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz und anderen Gesetzen ziemlich umfassend und auch ohne persönliches Verschulden für Schäden, die durch Austritt von Öl aus dem Tank entstehen. Davon ausgenommen sind aber Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (siehe im Wasserhaushaltsgesetz § 89 Abs. 2 Satz 3). Von Dir nicht beeinflussbare Elementarschadensereignisse wie Hochwasser oder Erdbeben sind eigentlich Musterbeispiele für Fälle "höherer Gewalt", ebenso Flugzeugabstürze o.ä. Da Du dafür nicht haftest, zahlt auch die Versicherung dafür nicht.

  • Pumphut: Gegenüber dem Nachbarn besteht die Haftpflicht "ganz normal" nach allgemeinen Regeln, d. h. es ist Verschulden erforderlich. Wenn der Tank in einwandfreiem Zustand war und der Schaden durch ein unbeeinflussbares Ereignis wie Hochwasser eingetreten ist, dann hat der Nachbar Pech gehabt. Genauso wie er Pech hatte, sofern er nicht selbst dagegen versichert ist, wenn z. B. ein gesunder Baum auf Deinem Grundstück vom Sturm umgeworfen wird und auf Nachbars Auto fällt.

  • Hallo R.F.,

    wenn wir in diese Diskussion einsteigen wollen:

    Von Dir nicht beeinflussbare Elementarschadensereignisse wie Hochwasser oder Erdbeben sind eigentlich Musterbeispiele für Fälle "höherer Gewalt", ebenso Flugzeugabstürze o.ä.

    Theoretisch zwar richtig, aber ohne praktische Relevanz.


    Wer z.B. in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ein Haus mit einem Öltank besitzt, muss diesen Öltank gegen Aufschwimmen sichern. Wenn er das macht, tritt bei der Überschwemmung kein Öl aus. Wenn er das nicht macht, wird die Diskussion über höhere Gewalt schwierig. Der Inhaber des Heizöltanks haftet dann sogar aus Verschulden.


    Der Flugzeugabsturz ist sicherlich ein Beispiel für höhere Gewalt. Wieviel Öltankunfälle infolge Flugzeugabsturzes gab es in der Geschichte der BRD?


    Gruß Pumphut

  • Hallo R.F.

    Gegenüber dem Nachbarn besteht die Haftpflicht "ganz normal" nach allgemeinen Regeln, d. h. es ist Verschulden erforderlich.

    Sie vergessen den §906 BGB, der von der Rechtsprechung extensiv aufgebohrt wurde.


    Und wie gerade geschrieben, zumindest im Überschwemmungsgebiet hat der Verordnungsgeber einige Regeln für den „einwandfreien Zustand“ geschaffen. Es findet sich fast immer ein Ansatzpunkt für ein Verschulden – so zumindest meine zwanzigjährige Erfahrung mit solchen Schäden.


    Gruß Pumphut

  • Deshalb, weil solche Schäden selten vorkommen, sind solche Versicherungen ja auch günstig. Außer vielleicht bei Erdtanks.