Widerruf fondsgebundene Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich mit der Möglichkeit meine fondsgebundene Rentenversicherung Maxxellence Invest von Standard Life zu widerrufen. Sie wurde 2012 abgeschlossen. Rückkaufswert 12.600 €. Abschlusskosten 2.950 €, laufende Verwaltungskosten 2.100 €.

    Hat jemand generell Erfahrungswerte zum Widerruf von Rentenversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden? Eventuell hat jemand ja sogar Erfahrung mit einem Widerruf bei Standard Life gemacht.


    Ich freue mich auf Eure Hilfe bei dem Thema.


    Vielen Dank und herzliche Grüße

  • Hallo JGK und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    ein Widerruf kann ja nur erfolgreich sein, wenn Seitens der Versicherung ein Vertragsfehler vorliegt.

    So waren viele Widerrufsbelehrungen bei Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden fehlerhaft bzw. entsprachen nicht der aktuellen Rechtslage.

    Da Dein Vertrag von 2012 ist, ist davon auszugehen, dass der Vertrag diese Fehler nicht mehr enthält.

    Natürlich kannst Du trotzdem einen Versuch wagen und Deinen Vertrag prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale HH bietet einen entsprechenden Service an (kostenpflichtig).

    https://www.vzhh.de/themen/ver…uefen-geld-zurueckholen-0

  • Hallo JGK,


    Herzlichen Glückwunsch zu diesem „ tollen Produkt“.

    Das würde ich auch wieder losbekommen wollen.

    Mir ist nicht bekannt das der Wiederruf nach 2008 noch klappt. Du müsstest mal deine Vertragsunterlagen genau durchsehen ob vielleicht die Belehrung vergessen wurde.

    Ich würde mich auch an eine Verbraucherzentrale wenden, da die Kosten schon fast auf Wucher hindeuten.


    Hartmut Walz sucht auch immer noch ganz verbraucherunfreundliche Versicherungsprodukte. Du könntest dich mit dem Produkt mal bei ihm bewerben: ;)

    https://hartmutwalz.de/#kontakt



    Viel Erfolg.

  • Vielen Dank monstermania und Horst. Ich hatte mich bereits an die Verbraucherzentrale HH gewandt. Sie meinen, dass ein Widerruf möglich wäre:


    Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden, wenn eine Widerrufsbelehrung gänzlich fehlte oder formale oder inhaltliche Fehler hatte. Das ist nach unserer Einschätzung bei Ihnen der Fall. Die Hinweise zu den Folgen des Widerrufs (Rückzahlung nur des Rückkaufswertes ohne Abschlusskosten) entsprechen nicht den Anforderungen an eine korrekte Belehrung, die der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen indirekt gefordert hat (Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18).


    Standard Life hatte meinen Widerspruch (Bisher ohne Einschlatung eines Anwalts) abgelehnt. Jetzt überlege ich, ob ich den nächsten Schritt gehe.


    Dazu wären Erfahrungen anderer Betroffener sehr hilfreich.

  • Du kannst vorher noch einen Ombudsmann kontaktieren, aber da diese ja von der Versicherungslobby bezahlt werden halte ich persönlich das für eine Sackgasse. Aber vielleicht bringt es was mit der Aussage der VZHH. Versuch macht klug.


    Meine Vermutung ist aber das du ohne Anwalt nicht weiter kommst. X/

  • Der Ombudsmann ist erfahrungsgemäß fast immer ein Schuss in den Ofen. Wie der Jurist so schön sagt: formlos, fristlos, fruchtlos.


    Wir haben mit dem Thema Widerruf von Lebensversicherungen recht häufig zu tun. Wir sind aufgrund unserer Website "Heidelberger Leben" der deutschlandweit wohl führende "HL / MLP Altlasten-Aufbereiter". Dabei steht auch immer das Thema Widerruf im Raum.


    Nach durchwachsenen Erfahrungen mit der Empfehlung von Anwaltskanzleien arbeiten wir nun seit ca. 2 Jahren mit einem Dienstleister zusammen, der mit seinen deutschlandweit verteilten Kooperationsanwälten für eine Reihe unserer Kunden schon deutlich mehr als den Rückkaufwert "zurückgeholt" hat. Zunächst erfolgt ein kostenloser anonymer Schnell-Check. Dazu reichen Name des Versicherers, Beginn, Art der Versicherung, Status (aktiv oder beendet) und der Vertragswert. Bei positivem Ergebnis und Beauftragung, bekommt der Dienstleister im Erfolgsfall 25% des erzielten Mehrwerts. Finde ich fair.


    Hier eine Liste der Gesellschaften, bei denen die Erfolgsaussichten durch Widerruf am größten sind:


    Abschluss 1994 bis 2007

    • ERGO (inkl. Hamburg Mannheimer & Victoria)
    • Generali Deutschland (vorher Aachen Münchener)
    • Heidelberger Leben
    • neue leben
    • Proxalto (vorher Generali Leben & Volksfürsorge)
    • Scottish Widows (vorher Clerical Medical)
    • Skandia
    • Standard Life

    Abschluss ab 2008

    • Allianz
    • Aviva (vorher Friends Provident)
    • Canada Life
    • ERGO (inkl. Hamburg Mannheimer & Victoria)
    • Generali Deutschland (vorher Aachen Münchener)
    • Heidelberger Leben
    • Standard Life
    • Swiss Life

    Exoten mit hohen Erfolgsaussichten

    FWU (vorher Atlantic Lux), Liberty Europe, Prisma Life, Vienna Life


    Im ersten Schritt sollte man aber erst mal prüfen, ob der Vertrag wirklich so schlecht ist. Standard Life hat soweit ich weiß früher mit (mindestens) zwei Kostenmodellen gearbeitet:

    1. Vermittelt durch MLP = erhöhte Kosten (man könnte vermuten, damit MLP mehr verdient) = eher unprofitabel.
    2. Normale Verträge = normale Kosten = manchmal gar nicht so schlecht.

    Wer an dieser Dienstleistung interessiert ist, kann mich gerne anschreiben. Im Sinn der Transparenz: Wenn wir diesem Dienstleister Kunden zuführen, erhalten wir - nur im Erfolgsfall, d.h. wenn der Kunde mehr Geld bekommt, als im Vertrag ausgewiesen ist - einen kleinen Teil von dessen o.g. Honorar. Der Kunde zahlt also das Gleiche und bekommt von uns zunächst eine kostenlose erste Einschätzung plus Unterstützung bei der Abwicklung.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

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  • P.S.: JGK , wie viel haben Sie denn monatlich von wann bis wann eingezahlt bzw. wie hoch ist die bisherige gesamte Beitragssumme zum Zeitpunkt, als der o.g. Rückkaufwert ermittelt wurde?


    Dass so ein Vertrag bei vorzeitiger Beendigung nach 10 Jahren im Zweifel kein nennenswertes Plus gemacht hat, liegt ein Stück weit in der Natur der Sache, da die gesamten Abschlusskosten im Wege der Zillmerung auf die ersten 5 Jahren verteilt werden. Die ersten fünf Jahre sind bei solchen Verträgen immer die kostenintensivsten. Darauf wurde beim Abschluss hoffentlich hingewiesen.

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  • Hatte mittlerweile die Entscheidung des Ombusmanns bekommen. War, wie verm utet, negativ für mich. Hauptpunkte sind, dass die Widerrufsbelehrung des Versicheres zwar nicht der Musterwiderrufsbelehrung entspreche jedoch trotzdem ausreichend sei.