Bei uns wurde die Wohnfläche durch einen beheizten Wintergarten vergrößert und zwar nachdem der Septemberabschlag, nachdem die Verbrauchsprognose für 2023 abgeschlossen war. Unser Grundversorger stellt sich stur. Gibt es eine Regelung in der Gaspreisbremse für Änderungen der Wohnfläche? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mit dieser Situation alleine dastehen.
Danke und viele viele Grüße
Harald Maiweg