Gaspreisbremse - Änderung der Wohnfläche

  • Bei uns wurde die Wohnfläche durch einen beheizten Wintergarten vergrößert und zwar nachdem der Septemberabschlag, nachdem die Verbrauchsprognose für 2023 abgeschlossen war. Unser Grundversorger stellt sich stur. Gibt es eine Regelung in der Gaspreisbremse für Änderungen der Wohnfläche? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir mit dieser Situation alleine dastehen.

    Danke und viele viele Grüße

    Harald Maiweg

  • Warnhinweis - keine Rechtsberatung


    Nach dem Buchstaben des Gesetzes scheint das richtig zu sein, da nur auf den Verbrauch 2021 abgehoben wird. https://www.buzer.de/10_EWPBG.htm


    Bitte selbst noch mal den Text überprüfen, habe auf die Schnelle nichts gefunden. Ggf. wird es noch irgendwelche Regelungen in Verordnungen geben, dazu scheint aber noch nichts erschienen zu sein.

  • Wenn man in solchen Gesetzen jegliche nur erdenkbare Eventualität berücksichtigen würde, dann wären sie heute noch immer in Diskussion und nicht beschlossen.


    Zudem: Ein Wintergarten ist im Winter nunmal eine extrem ineffiziente Verschwendung von Heizenergie.

    Dass dann auch noch erwartet wird, dass der Steuerzahler diese Art von Verschwendung subventioniert, finde ich moralisch doch arg fragwürdig. Wer sich einen Wintergarten anbauen lässt, der ist durch steigende Gaspreise wohl ganz sicher nicht armutsgefährdet.

  • Wenn man in solchen Gesetzen jegliche nur erdenkbare Eventualität berücksichtigen würde, dann wären sie heute noch immer in Diskussion und nicht beschlossen.


    Zudem: Ein Wintergarten ist im Winter nunmal eine extrem ineffiziente Verschwendung von Heizenergie.

    Dass dann auch noch erwartet wird, dass der Steuerzahler diese Art von Verschwendung subventioniert, finde ich moralisch doch arg fragwürdig. Wer sich einen Wintergarten anbauen lässt, der ist durch steigende Gaspreise wohl ganz sicher nicht armutsgefährdet.

    Es geht um eine sachliche Frage und nicht um eine Einladung Verhalten moralisch zu bewerten.


    Ginge es zum Beispiel nach mir, würde ausser einem der hungert oder eine medizinische Versorgung nicht tragen kann KEINER in Deutschland auch nur einen CENT vom Staat bekommen:


    "hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott" - würde alle Entlastungen und Bürgergelder zu 100% streichen.


    Aber das will niemand wissen und ich finde, Du könntest sachgerechte Antworten geben und keine, die ihn irgendwie belehren.


    DEM WORTLAUT besteht m.E in solchen Fällen kein Anspruch - das kann man vielleicht anders sehen, es kommt darauf an.


    Es kann aber sein, dass vorliegend Sinn und Zweck im Vordergrund stehen. Wortlautauslegungen sind etwas begrenzt (grammatische Auslegung nennt man das) und die nach Sinn und Zweck wiegen i.d.R mehr.


    Wichtig ist, was sich der Gesetzgeber gedacht hat. Dem Sinn und Zweck handelt es sich um kostendämpfende Maßnahmen. Es geht nicht nur darum dem Einzelnen zu helfen, sondern auf diese Weise insgesamt die Inflation zu drücken.


    Würde also mal in den Motiven der Texte schauen - vielleicht gibt es eine Kommentierung.

  • Die von mairue sachlich gestellte und aus seiner Sicht auch nachvollziehbare Frage wurd von lieberjott auch sachlich (im 1. Absatz) beantwortet. Dass er noch eine Meinung dazu hat und diese uns in moderat gehaltenem Wortlaut wissen lässt, sollte ihm doch noch erlaubt sein.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Die Begründung für den Gesetzentwurf kann ja jeder nachlesen, wurde hier auch schon gepostet. Inflationsbekämpfung ist kein Ziel, es wird ja auch eher das Gegenteil erreicht.


    Es geht darum, finanzielle Belastungen Einzelner als Folge der Vervielfachung der Gaspreise abzufedern und gleichzeitig durch die Deckelung auf 80% des früheren Verbrauchs einen individuellen Anreiz zur Einsparung von Gas zu schaffen. Damit wäre schwerlich in Einklang zu bringen, wenn durch die Subventionierung die Neuanschaffung eines gasbeheizten Wintergartens finanziell abgesichert werden sollte.

  • Passt auch irgendwie gar nicht zu den Werbespots … Klima schützen … sparen … Freiheit bewahren und so …


    Oder habe ich was verpasst das so ein Wintergarten einen zwingend lebensnotwendigen Zweck hat?

    Wird das Klima geschützt? Oder Energie gespart?


    Wenn Sie jetzt 120% statt 100% Verbrauch haben dürfen Sie das gerne selbst bezahlen.


    Ich persönlich hoffe das sowas nicht! Aufgefangen wird.

  • Die Begründung für den Gesetzentwurf kann ja jeder nachlesen, wurde hier auch schon gepostet. Inflationsbekämpfung ist kein Ziel, es wird ja auch eher das Gegenteil erreicht.


    Es geht darum, finanzielle Belastungen Einzelner als Folge der Vervielfachung der Gaspreise abzufedern und gleichzeitig durch die Deckelung auf 80% des früheren Verbrauchs einen individuellen Anreiz zur Einsparung von Gas zu schaffen. Damit wäre schwerlich in Einklang zu bringen, wenn durch die Subventionierung die Neuanschaffung eines gasbeheizten Wintergartens finanziell abgesichert werden sollte.

    Dem kann ich nicht zustimmen - es ist auch Ziel die Inflation einzudämmen und genau das erreiche ich, wenn ich Waren (Energie) subventioniere.

  • Hallo Benjamin2021,

    Wichtig ist, was sich der Gesetzgeber gedacht hat.

    Diese Frage hilft wirklich, den Gesetzessinn zu verstehen. Und im Gegensatz zur veröffentlichten Begründung für die Bremsengesetze hat sich der Gesetzgeber, d.h. die derzeit die Regierung stellenden Parteien, m.E. etwas anderes gedacht:

    Preiserhöhungen für Energie sind erwünscht. Allerdings dürfen sie nicht so abrupt erfolgen, dass größere Teile der Bevölkerung auf die Straße getrieben werden. Deshalb wurden für große Gruppen von Betroffenen zeitlich begrenzte Abmilderungsmaßnahmen getroffen. (Die Begriffswahl „Bremse“ ist schon präzise. Ein Zug, der unterwegs etwas abgebremst wird, erreicht sein Ziel doch.) Einzelfälle, wie hier die Vergrößerung der Wohnfläche oder die schon mehrfach angefragten Nachtspeicherheizungen, können deshalb vernachlässigt werden. Die Betroffenen erreichen keine kritische Masse.

    Dass der Gesetzgeber durchaus in der Lage ist, auch kleinere Gruppen zu berücksichtigen, zeigen die Sonderregelungen im Strompreisbremsegesetz für Wärmepumpen und Wallboxen. Hier werden in der Regel gutverdienende Kernwähler bedient.


    Gruß Pumphut