Formfehler bei Ankündigung Strompreiserhöhung

  • Ich nehme das Thema doch nochmal auf, denn ich habe nun knapp 6 Monate nach Vertragsbeendigung die Schlussrechnung bekommen.

    Irgendwann im Dezember hast Du den Vertrag abgeschlossen, wirksam werden sollte er zum 02.01.2023. Am 14.3.2023 hat der Grundversorger einen höheren Preis kommuniziert.


    Wann hast Du denn schließlich gewechselt?

    Ab wann hat der Versorger den höheren Preis denn berechnet?


    In solchen Fällen speichere ich immer alles ab, was ich in die Finger bekomme: Angebote, Preislisten, Vertragsbedingungen. Es heißt zwar, das Internet vergesse nichts, die Erfahrung zeigt aber, daß das nicht stimmt. Ab wann galt denn der höhere Preis?

  • Dann auch ein kurzes Update von mir:

    Nach 2 Mails, die Rechnung verzögere sich, hab ich diese dann doch Ende Juli, erwartungsgemäß mit den "normalen" Preisen gerechnet, bekommen.

    Widerspruch abgesendet, wieder 2 Trostmails, dann vor 2 Wochen die erwartete Ablehnung. Daraufhin nochmal telefoniert, und endlich mal jemand am Telefon gehabt, der verstanden hat. Er ist auch der Meinung gewesen, dass ich im Recht bin, da mir mehrfach andere Preise zugesichert wurden und ich dazu insgesamt mehr als 10x telefoniert/ nachgefragt hatte).

    Und auch handeln wollte er! Konnte mir aber "von seiner Seite" nur 50€ Rückzahlung anbieten. Da das nur ca. 1/3 der Differenz ist, hat er das aber nochmals aufgenommen, und an die Rechnungskorrekturabteilung gegeben. Von dort soll ich nun Bescheid bekommen...

    Er hat aber extra vermerkt, dass mir bei deren Uneinsicht zumindest die 50€ bleiben.

    Mal schauen.

  • Der Versorger hat den höheren Preis ab Vertragsbeginn (2.1.23) bis zum Vertragsende (23.05.23) berechnet.

    Ich habe sämtliche Fakten als pdf abgespeichert vorliegen und konnte diese Dokumente auch bei der Schlichtungsstelle als Beweis mit einreichen.

    Die vom Versorger öffentlich angekündigte Preiserhöhung war Mitte November 2022 - da war ich aber noch kein Kunde. Als Kunde ist für mich die schriftliche Auftragsbestätigung des Versorgers am 1.12.22 maßgebend und für beide Seiten bindend.

  • Der Versorger hat den höheren Preis ab Vertragsbeginn (2.1.23) bis zum Vertragsende (23.05.23) berechnet.


    Ich habe sämtliche Fakten als pdf abgespeichert vorliegen


    Die vom Versorger öffentlich angekündigte Preiserhöhung war Mitte November 2022 - da war ich aber noch kein Kunde. Als Kunde ist für mich die schriftliche Auftragsbestätigung des Versorgers am 1.12.22 maßgebend und für beide Seiten bindend.

    Jetzt brauchst Du also nur noch einen Richter, der das genauso sieht.

  • Lustig: heute erscheinen kommentarlos 70,-€ von E.ON auf meinem Konto. Scheint wohl eine weitere Bearbeitung gegeben zu haben und sie meinen, mir etwas mehr als die zuerst angebotenen 50,-€ zurückzahlen zu wollen.

    Dann warte ich mal noch auf ein Schreiben und schaue dann (eventuell) weiter...

  • Jetzt brauchst Du also nur noch einen Richter, der das genauso sieht.

    Ich habe ihn gefunden ... ;)


    UPDATE:

    Die Schlichtungsstelle hat Kontakt zur MVV aufgenommen und konnte sie davon überzeugen, dass ich im Recht bin.

    Ergebnis: Der reduzierte Preis wurde nun von Vertragsbeginn bis -ende in Ansatz gebracht und ich bekomme eine Gutschrift von ca. 200 Euro.

    Das Ganze hat jetzt zwar etwas gedauert, aber meine Beharrlichkeit hat sich also ausgezahlt! :)

  • LETZTES UPDATE:

    Nach fast exakt 2 (!) Monaten ist HEUTE endlich der ausstehende Betrag (ca. 200 Euro) seitens MVV an mich überwiesen worden.

    Ich musste zwischenzeitlich nochmals die Schlichtungsstelle einschalten, da die MVV meine schriftlichen und telefonischen Mahnungen zur Auszahlung einfach ignorierte.


    Fazit und Tipp für Forenteilnehmer die ähnliche Sachverhalte haben:

    Ohne Hartnäckigkeit (die leider mit einem nicht zu vernachlässigenden Zeitaufwand gepaart ist) bleibt man erfolglos!

    Die Schlichtungsstelle Energie hat maßgeblich positiv zur Klärung und Durchsetzung meiner Forderungen beigetragen und kann von mir absolut positiv weiterempfohlen werden!

  • Thebat : Ich weiss, was du mir sagen möchtest - aber ich kam irgendwann an einen Punkt, da hatte ich mich festgebissen und wollte nicht mehr loslassen.


    Ich habe den unschätzbaren Vorteil, dass ich genügend "freie" Zeit habe, um mich um solche "Peanuts" zu kümmern - als ich noch berufstätig war, hätte ich das Thema nach 5 Minuten abgehakt (und gedanklich abgeschrieben). Genau darauf bauen die Energieversorger - warum sollte es sonst eine Schlichtungsstelle geben, die mehr als ausgelastet ist?


    Ich bin jedenfalls happy, dass ich "Recht bekommen" und mein zuviel gezahltes Geld bekommen habe - das ist für mich zumindest auch "positive Lebenszeit" ... ;)