Formfehler bei Ankündigung Strompreiserhöhung

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich bin noch mal "in mich gegangen" und habe entschieden, dass ich umgehend kündige und mich nicht weiter aufrege, denn der monetäre Schaden hält sich ja zum Glück in Grenzen - auch wenn es in mir brodelt, weil ich mir seitens MVV echt vera... vorkomme.

  • Ich bin noch mal in mich gegangen und habe entschieden, dass ich umgehend kündige und mich nicht weiter aufrege, denn der monetäre Schaden hält sich ja zum Glück in Grenzen - auch wenn es in mir brodelt, weil ich mir seitens MVV echt vera... vorkomme.

    Ich kann Deinen Ärger nachvollziehen. Ich ärgere mich (wie Du?) viel zu schnell, und das ist schlecht, denn ich ärgere ja mich. Die Knallchargen auf der anderen Seite, die den Ärger verursachen, ärgern sich nicht, für die bin ich allenfalls eine Nummer.


    Shit happens! Man macht die Situation nicht besser, wenn man sie nicht annehmen will. Man sollte schnell annehmen, was man nicht ändern kann, einmal schlucken, wenn man einen hoffentlich nur kleinen finanziellen Verlust erleidet, und nach vorn schauen.


    Sehr intensiv ist mir ein Gespräch mit einem Handwerksmeister in Erinnerung, mit dem ich mich vor vielen Jahren über Zahlungsmoral unterhalten habe. "Haben Sie denn viel mit rechtlichen Dingen am Hals?" fragte ich ihn. "Überhaupt nicht", antwortete er. "Wie? Was machen Sie denn, wenn ein Kunde an der Rechnung herumkritisiert oder sie vielleicht überhaupt nicht zahlt?" "Mahnen tun wir schon, auch mehrfach, aber wir streiten mit den Kunden nicht herum und gehen auch nicht vor Gericht." "Wenn der Kunde am Ende nicht bezahlt, verzichten Sie einfach so auf Ihre Forderung?" "Fast", sagte er. In der Zeit, die ich in einen Prozeß stecken muß, verdiene ich lieber mit seriösen Kunden Geld."


    Ich habe seine Bücher natürlich nicht gesehen, aber ich habe ihm die Geschichte abgenommen, und das Gespräch ist mir sehr gut in Erinnerung geblieben. Ich wünschte mir für mich (und für Dich :-)) die Gelassenheit dieses Mannes. Wenn ich ehrlich bin, hätte ich in meinem Leben besser auch so gehandelt wie er, sprich: den kleinen Verlust hingenommen und ihn nicht verfolgt (was in vielen Fällen letztlich vergebens war). Ich hätte wenig Geld verloren, aber mir eine Menge Ärger gespart.

  • Hallo gcmv,


    ich will einen Irrtum von mir nicht unkorrigiert stehen lassen. Der Grundversorger hat sicherlich Mitte November seine Kunden schriftlich über die Preiserhöhung informiert. Allerdings Sie musste er nicht informieren, Sie waren damals noch nicht Kunde. Es bleibt der Fehler in der Vertragsbestätigung vom 01.12.2022. Für diesen Fehler haftet der Grundversorger auch.


    Allerdings gibt es im deutschen Haftungsrecht den Grundsatz, dass man sich am Fehler des anderen nicht bereichern darf. Die sog. Sowieso -Kosten - Kosten, die auch entstanden wären, wenn es den Fehler nicht gegeben hätte – hat man zu tragen. In Ihrem Fall ist es also nicht die Differenz zwischen 44,95 (bzw. 40) ct/kWh und 26,86 ct/kWh sondern die Differenz zur nächsten kostengünstigeren Alternative, die Sie Ende November 2022 gehabt hätten. Gab es die überhaupt? Können Sie einen Nachweis führen?

    Ich bin noch mal "in mich gegangen" und habe entschieden, dass ich umgehend kündige und mich nicht weiter aufrege, denn der monetäre Schaden hält sich ja zum Glück in Grenzen - auch wenn es in mir brodelt, weil ich mir seitens MVV echt vera... vorkomme.

    Eine sehr gute Entscheidung. Nochmal zur Verdeutlichung. Unter der Annahme eines Verbrauchs von 1.500 kWh im ersten Quartal und einem nachweisbaren Alternativpreis von 35 ct/kWh errechne ich einen Entschädigungsanspruch von ca. 90 Euro.


    Das mit dem Vera… möchte ich relativieren. Dort arbeiten Menschen, die auch mal einen Fehler machen. Anders sehe es nur aus, wenn diese falsche Preisangabe systematisch wäre. Meine Kontakte in der letzten Zeit mit diversen Versorgern zeigen ein einheitliches Bild. Durch die diversen Bremsengesetze sind alle heillos überfordert. Es gibt Mehrarbeit ohne Ende und kein zusätzliches Personal. Aber an diese Folgen denken unsere Politiker bei der Verabschiedung von Gesetzten nicht.


    Gruß Pumphut

  • Achim Weiss : Danke für deine Ausführungen. :thumbup:

    Ich bin normalerweise ein sehr besonnener Mensch, aber in diesem Fall fühlte ich mich echt "betrogen" und habe deshalb auch mein Thema hier platziert und meinem Unmut "Luft gemacht". Inzwischen stehe ich dank der konstruktiven Antworten hier im Forum über den Dingen und schaue positiv nach vorne!


    Pumphut : Ja - keiner ist fehlerfrei - auch ich nicht; und ja, die Mitarbeiter der Versorger sind derzeit bestimmt nicht zu beneiden.

    Was ich aber als Kunde verlangen darf, ist eine professionelle und faire Abarbeitung eines Fehlers, der nachweislich beim Versorger durch den mir falsch zugesicherten Vertragspreis entstanden ist. Ich musste 3 x schriftlich nachfragen, bis überhaupt etwas passierte und bekam dann nur eine schwammige Antwort, die den Fehler zu meinem Nachteil vertuschen sollte, anstatt zu schreiben: Sorry, wir hatten einen Fehler im System und entschuldigen uns dafür.

    Das wäre das Mindeste gewesen ...

  • Dann muss ich hier kurz auch etwas dazu schreiben, da ich beim Strom einen ähnlichen Fall "habe":

    Meinen Versorger habe ich Ende 2022 wegen (erheblicher) Preiserhöhung außerordentlich gekündigt, mangels Alternative bin ich zum zu dem Zeitpunkt mit 33,8ct/kWh Arbeitspreis noch recht günstigen Grundversorger (E.ON) in die Grundversorgung gekommen (nicht aktiv gewechselt) und habe darüber auch eine Bestätigung inkl. Preiszusage erhalten. Der Grundversorger hat etwas später dann zum Februar einen Preiserhöhung in den Medien angekündigt und ich habe nach Erhalt der Vertragsbestätigung explizit nachgefragt, ob diese auch für mich relevant sei. Es wurde verneint und bis vor 3 Wochen stand "mein" Preis auch so im Onlineportal. Im Posteingang war nur die Vertragsbestätigung und die Bestätigung der Einzugsermächtigung. Davon habe ich Bildschirmfotos.

    Vor 3 Wochen stand nun auf einmal in "Mein Vertrag" ein Arbeitspreis von 59ct/kWh, weiterhin nichts neues im Posteingang, auch schriftlich habe ich nichts bekommen. Daraufhin habe ich bei E.ON angerufen und mir wurde (leider nur mündlich und als Bandaufzeichnung) bestätigt, dass "dort" für mich nur der alte Arbeitspreis hinterlegt ist, keine Preiserhöhung für mich stattgefunden hat und auch nicht vorgemerkt sei. Vorgestern habe ich, weil der Märzabschlag noch immer nicht abgebucht wurde, noch einmal angerufen, und wieder wurde mir gesagt, dass dort im System die 33,8ct/kWh stehen und ich bei der nächsten Rechnung darauf achten soll, dass auch zu diesem Preis abgerechnet wird. Aktuell ist das Onlineprortal wegen Systemproblemen/ Wartungsarbeiten für mich leider nicht erreichbar, was nicht zu meiner Beruhigung beiträgt.


    Unsicher bin ich also trotz der 2-fachen mündlichen Aussagen, aber solange es in den Vergleichsportalen keinen günstigeren Tarif für mich gibt (Verbrauch ist wegen noch nicht installierter PV und E-Auto recht hoch), wollte ich eigentlich noch nicht wechseln...


    Verunsicherte Grüße, MoTo

  • Also eigentlich gibt es beim Preis in der Grundversorgung keine Verunsicherung und du kannst ihn online abrufen. Es kann keine unterschiedlichen Grundversorgungspreise fuer Kunden im gleichen Versorgungsgebiet mehr geben. Auf der EON Seite kenne ich das so, dass man die PLZ eingibt und dann den Preis sieht (bei angekuendigter Erhoehung sieht man auch 2 Preise z.B. bis 31.5 und ab 1.6). Dieser Preis gilt fuer alle.

  • Also eigentlich gibt es beim Preis in der Grundversorgung keine Verunsicherung und du kannst ihn online abrufen. Es kann keine unterschiedlichen Grundversorgungspreise fuer Kunden im gleichen Versorgungsgebiet mehr geben. Auf der EON Seite kenne ich das so, dass man die PLZ eingibt und dann den Preis sieht (bei angekuendigter Erhoehung sieht man auch 2 Preise z.B. bis 31.5 und ab 1.6). Dieser Preis gilt fuer alle.

    So kannte ich das auch, warum bekomme ich dann aber von 2 verschiedenen Mitarbeitern 2 x eine gegenteilige Aussage?

  • So kannte ich das auch, warum bekomme ich dann aber von 2 verschiedenen Mitarbeitern 2 x eine gegenteilige Aussage?

    Koennte ich mir nur damit erklaeren, dass EON bewusst ist, dass sie die Erhoehung nicht richtig angekuendigt haben und deshalb der guenstigere Preis fuer dich laenger gilt und dies nicht alle Mitarbeiter wissen.


    Das ist aber Alles Spekulation und im Zweifel, wie im vorherigen Fall, wuerde ich eher vom 'Normalfall' ausgehen in dem die veroeffentlichten Preise auch fuer dich gelten.

  • Hallo,

    Koennte ich mir nur damit erklaeren, dass EON bewusst ist, dass sie die Erhoehung nicht richtig angekuendigt haben und deshalb der guenstigere Preis fuer dich laenger gilt und dies nicht alle Mitarbeiter wissen.

    So in die Richtung gingen meine Überlegungen auch. Bei den Versorgern ist Land unter und die seriösen wissen, dass man dabei passierende Fehler am geräuschärmsten mit Kulanz erledigt.


    Gruß Pumphut

  • Also eigentlich gibt es beim Preis in der Grundversorgung keine Verunsicherung, und du kannst ihn online abrufen. Es kann keine unterschiedlichen Grundversorgungspreise für Kunden im gleichen Versorgungsgebiet mehr geben. Auf der EON Seite kenne ich das so, dass man die PLZ eingibt und dann den Preis sieht (bei angekündigter Erhöhung sieht man auch 2 Preise z.B. bis 31.5 und ab 1.6). Dieser Preis gilt fuer alle.

    Ich muß Dir leider etwas Wasser in den Wein gießen.


    Du hast zwar recht mit Deiner Anmerkung, daß der Grundversorgertarif für alle gilt Kunden gilt, die im Grundversorgertarif sind, allerdings unterscheidet speziell e.on (Grundversorger in der Nachbargemeinde) sehr spitzfindig zwischen dem Grundversorgertarif und dem Ersatzversorgertarif. Die beiden Tarife sind in meinem Stadtgebiet (nicht e.on) identisch, im Gebiet der Nachbarstadtgebiet liegen sie um den Faktor 4 auseinander (Gas: Grundversorgung 12 ct/kWh, Ersatzversorgung 48 ct/kWh).


    Rechtlich ist es Grundversorgung, wenn ein Kunde von sich aus zum Grundversorger kommt und einen normalen Tarif abschließt. Das ist etwa der Fall, wenn der Kunde zuzieht oder in seine erste eigene Wohnung zieht. Das ist aber auch der Fall, wenn der Kunde von sich aus bei einem anderen Versorger kündigt und zum Grundversorger wechsel will.


    In die Ersatzversorgung kommt man rechtlich nur dann, wenn der alternative Versorger plötzlich und unerwartet ausfällt.


    e.on sieht das aber anders und mein Grundversorger auch. Mir kann das egal sein, weil mein Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorger den gleichen Preis nimmt. Kunden von e.on in der Nachbargemeinde kann das nicht egal sein, weil die bei e.on nämlich die ersten drei Monate den vierfachen Preis fürs Heizgas bezehlen.


    Bei e.on muß man als Kunde also ganz genau hinschauen.

  • [Ich habe beim Strom einen ähnlichen Fall]

    Meinen Versorger habe ich Ende 2022 wegen (erheblicher) Preiserhöhung außerordentlich gekündigt, mangels Alternative bin ich zum zu dem Zeitpunkt mit 33,8ct/kWh Arbeitspreis noch recht günstigen Grundversorger (E.ON) in die Grundversorgung gekommen (nicht aktiv gewechselt) und habe darüber auch eine Bestätigung inkl. Preiszusage erhalten.

    Schau mal ganz genau nach, ob e.on Dich in die Grundversorgung oder etwa in die Ersatzversorgung eingestuft hat.

    Der Grundversorger hat etwas später dann zum Februar einen Preiserhöhung in den Medien angekündigt und ich habe nach Erhalt der Vertragsbestätigung explizit nachgefragt, ob diese auch für mich relevant sei. Es wurde verneint und bis vor 3 Wochen stand "mein" Preis auch so im Onlineportal.

    Immer wieder der fundamentale Fehler, die Hotline anzurufen und einer Zusicherung des Hotliners zu glauben. Ein Hotleiner kann genau nichts entscheiden oder zusagen. Und was er sagt, "is blowing in the wind" (um mit Bob Dylan zu antworten).

    Vor 3 Wochen stand nun auf einmal in "Mein Vertrag" ein Arbeitspreis von 59ct/kWh, weiterhin nichts Neues im Posteingang, auch schriftlich habe ich nichts bekommen. Daraufhin habe ich bei E.ON angerufen und mir wurde (leider nur mündlich und als Bandaufzeichnung) bestätigt, dass "dort" für mich nur der alte Arbeitspreis hinterlegt ist, keine Preiserhöhung für mich stattgefunden hat und auch nicht vorgemerkt sei.

    Du kommt vom Hotliner offensichtlich nicht los.


    Der neue Grundversorgungstarif gilt für alle Kunden in diesem Tarif gleichermaßen, eine Preiserhöhung muß in diesem Fall auch nicht einzeln kommuniziert werden, es reicht eine Veröffentlichung in der Presse.

    Unsicher bin ich also trotz der 2-fachen mündlichen Aussagen, aber solange es in den Vergleichsportalen keinen günstigeren Tarif für mich gibt (Verbrauch ist wegen noch nicht installierter PV und E-Auto recht hoch), wollte ich eigentlich noch nicht wechseln.

    Jeder zahlt seine Stromrechnung selber. Mir ist das Niveau des Strompreises mittlerweile genug gesunken, ich habe bereits gewechselt. Wenn man mir bei aktuellen Niveau 50 ct/kWh anbieten würde, wäre ich vermutlich schneller weg, als der Anbieter auf drei zählen kann.

  • Der neue Grundversorgungstarif gilt für alle Kunden in diesem Tarif gleichermaßen, eine Preiserhöhung muß in diesem Fall auch nicht einzeln kommuniziert werden, es reicht eine Veröffentlichung in der Presse.

    Nicht ganz (https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html):

    Zitat

    Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.

    Es geht bei MoTo 's Frage auch darum ob er weniger als den kommunizierten Grundversorgungspreis zahlen muss, nicht mehr. Weniger halte ich bei Ersatzversorgung unwahrscheinlich.

  • In meinem Stadtgebiet war es gerade nicht so. E.on hat jeden in die GV gesteckt, ohne Probleme und obwohl die Ersatzversorgung höher war.

    Beim meinen Schwiegereltern (EON Strom GV) ist Grundversorgungspreis=Ersatzversorgungspreis.



    Habe gerade interessehalber nachgesehen. Auch dort erhoeht EON ab 1.6. die Arbeitspreise von 33.36 auf 46.80 ct/kWh. Gleichzeitig sinkt aber der Grundpreis von 179.18 auf 56.82 Euro/Jahr. Das heisst, dass unter Beruecksichtigung der Strompreisbremse nach der Preiserhoehung die Gesamtkosten sinken (1200kWh Jahresverbrauch), natuerlich auf Kosten der Allgemeinheit. Finde ich moralisch etwas grenzwertig....

  • War bei uns vor ein paar Monaten genauso, dann wurde das glaube ich geändert.

    Danke, das wusste ich nicht!


    Weniger halte ich bei Ersatzversorgung unwahrscheinlich.

    Asche ueber mein Haupt:


    Copy&Paste von der Webseite:


    Ersatzversorgung:

    Ihre Preise
    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis netto Grundpreis brutto
    25,69 ct/kWh 30,571 ct/kWh 105,47 €/Jahr 125,509 €/Jahr



    Grundversorgung:

    gültig bis 31.05.2023

    gültig ab 01.06.2023

    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis ohne Zähler netto Grundpreis ohne Zähler brutto
    28,03 ct/kWh 33,356 ct/kWh 150,57 €/Jahr 179,178 €/Jahr
    Arbeitspreis netto Arbeitspreis brutto Grundpreis ohne Zähler netto Grundpreis ohne Zähler brutto
    39,33 ct/kWh 46,803 ct/kWh 47,75 €/Jahr 56,823 €/Jahr




    Wieso jetzt die Ersatzversorgung deutlich billiger ist als die Grundversorgung erschliesst sich mir nicht. Werde das Gefuehl nicht los dass es bei denen momentan drunter und drueber geht....

  • Der neue Grundversorgungstarif ... muß ... nicht einzeln kommuniziert werden

    Nicht ganz (https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html):


    Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

    Auch für mich gilt in diesem Fall: Asche auf mein Haupt.


    Mir war aufgefallen, daß e.on im Frühjahr in der Nachbargemeinde für die Ersatzversorgung mit Gas den vierfachen Preis im Vergleich zur Ersatzversorgung verlangt hat (Preis im Februar 2023 in der Grundversorgung 12 ct/kWh, in der Ersatzversorgung 48 ct/kWh. Gas, wohlgemerkt). Da habe ich als Nichtbetroffener schon sehr die Augen aufgemacht. Kunden, die regulär beim Vorversorger gekündigt hatten (oder deren Vertrag dort ausgelaufen war) hat e.on nicht in die Grundversorgung eingestuft (wie es den rechtlichen Vorgaben entspricht), sondern in die Ersatzversorgung


    Solange die Preise beider Einstufungen gleich sind, kann das einem zahlenden Kunden egal sein. Wenn ein heftiger Preisunterschied besteht, dann gilt das natürlich nicht.


    Damit ich nicht nur über Schnee von gestern berichte, habe ich gerade eben nochmal die Preise von e.on in dieser Gemeinde nachrecherchiert: Am 21.04.2023 verlangt e.on in dieser Gemeinde für die Ersatzversorgung einen niedrigeren Preis als für die Grundversorgung. Der Preis für die Ersatzversorgung beträgt brutto 11,6 ct/kWh, der Preis für die Grundversorgung beträgt 15,6 ct/kWh (bei ähnlichem Grundpreis).


    Die Anbieter reagieren offensichtlich sehr flexibel auf behäbige Staatsinterventionen: Der Rechnungspreis besteht üblicherweise aus einem monatlichen Grundpreis und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Staatlich subventioniert wird nur der Arbeitspreis. Also senken die Anbieter den nicht subventionierten Grundpreis und erhöhen den Arbeitspreis. Der Rechnungsbetrag bleibt gleich, aber so kann man (mehr) staatliche Subvention abgreifen. Moralisch ist das zweifelhaft, aber rechtlich ist das vermutlich nicht anzugreifen.

  • Also ich bin, und das habe ich schriftlich, in der Grundversorgung!

    Ein weiterer Anruf (ja, ich kann es nicht lassen, weil ich Gewisshait haben will) brachte keine neuen Erkenntnisse: Die freundliche Dame war sehr verwundert, sah aber auch den "alten" Arbeitspreis bei mir und konnte es sich nicht erklären, da keinerlei Preisänderungsschreiben an mich hinterlegt sei. Und das sei unüblich.

    Sie wollte an kompeztenter Stelle nachfragen und mich umgehend (binnen einer Stunde) zurückrufen. Diese ist nun seit 31 Stunden rum ;) (was für die Chaostheorie spricht).


    Im nun wieder verfügbaren Onlineportal sehe ich übrigens den neuen (hohen) Arbeitspreis, zum ersten Mal ist für mich dort aber die Möglichkeit gegeben, in einen Laufzeitvertrag zu wechseln, der zwar teurer als "mein (?)" Grundversorgungspreis ist, aber bei 12 Monaten Laufzeit im Bereich der ersten 10 Anbieter in den Vergleichsportelen liegt.

    Es bleibt also spannend!

    Grüße zum Wochenende, MoTo

  • Also ich bin, und das habe ich schriftlich, in der Grundversorgung!

    Ein weiterer Anruf (ja, ich kann es nicht lassen, weil ich Gewissheit haben will), brachte keine neuen Erkenntnisse: Die freundliche Dame war sehr verwundert, sah aber auch den "alten" Arbeitspreis bei mir und konnte es sich nicht erklären, da keinerlei Preisänderungsschreiben an mich hinterlegt sei. Und das sei unüblich.

    Sie wollte an kompetenter Stelle nachfragen und mich umgehend (binnen einer Stunde) zurückrufen. Diese ist nun seit 31 Stunden rum ;)

    Jetzt hast Du immer noch keine Gewißheit!

    Ruf einfach nochmal an, irgendwann klappt das schon!

    Im nun wieder verfügbaren Onlineportal sehe ich übrigens den neuen (hohen) Arbeitspreis. Zum ersten Mal ist für mich dort aber die Möglichkeit gegeben, in einen Laufzeitvertrag zu wechseln, der zwar teurer als "mein (?)" Grundversorgungspreis ist, aber bei 12 Monaten Laufzeit im Bereich der ersten 10 Anbieter in den Vergleichsportalen liegt.

    Jetzt stellt sich halt die Frage, ob Du bei dem Anbieter bleiben willst, der Dich an der Nase herumführt.


    Für e.on allerdings spricht die Tatsache, daß die Firma wirtschaftlich eher stabil ist, als vermutlich so schnell nicht pleite macht. Das kann man nicht von jedem Versorger sagen.

  • Ich nehme das Thema doch nochmal auf, denn ich habe nun knapp 6 Monate nach Vertragsbeendigung die Schlussrechnung bekommen.

    In dieser wurde (wie nicht anders zu erwarten), der höhere Preis seitens MVV abgerechnet.

    Dem habe ich widersprochen und um korrekte Abrechnung gebeten. Dies wurde dann final abgelehnt! Daraufhin habe ich mich an die Schlichtungsstelle Energie gewandt, denn in der Schlussrechnung wurde diese im "Kleingedruckten" als "Helfer bei Unstimmigkeiten" genannt. Dort habe ich nun ein Aktenzeichen und warte auf "Schlichtung". Dies soll laut Mail ca. 2 Monate dauern - ich bin gespannt ...