Wohnriester - Zulage - wie viel muss ich zahlen?

  • Hi,


    also soweit ich richtig informiert bin muss ich 4% meines Bruttoeinkommens in mein Wohnriester eintragen. Das wären 2000€ im Jahr um die volle Zulage zu bekommen.


    Nun bin ich verheiratet, wir haben ein Kind und erwarten Zwillinge in diesem Jahr. Der Riestervertrag besteht seit 2018 und eingezahlt wurde bisher insgesamt 100€. Der Vertrag läuft einfach und ich habe ihn nicht gekündigt.


    Nun will ich aber anfangen.


    Demnach müsste ich statt 2000€ nur 750€ einzahlen im Jahr um eine Förderung von insgesamt 1250€ zu erhalten? Habe ich das richtig verstanden? Also mickrige 62,50€ im Monat?

  • Hallo.


    Vorjahres-Rentenversicherungsbrutto: 50.000 Euro

    davon 4% = 2.000 Euro minus Zulage(n) = (175 Euro Grundzulage; 300 Euro 1. Kind; 600 Euro Zwillinge)

    2.000 - 1.075 = 925 Euro notwendige Zahlung für die volle Zulage.

  • Danke! Da habe ich mich verrechnet bzw die 175€ Zulage für meine Frau miteinberechnet. Meine Frau hat selber einen Riestervertrag, wo 9000€ drauf sind. Wenn sie kündigt, stünden mir doch ihre 175€ auch zu richtig? Da ich jedoch das Kindergeld bekomme ist sie demnach nicht Zulagenberechtigt. Hier macht es doch durchaus Sinn ihren Vertrag aufzulösen und ihr Geld anderweitig anzulegen?

  • Sie ist in der gesetzlichen Rentenversicherung und ich bin verbeamtet. Unsere Riesterberaterin hat uns gesagt, dass nur der Ehepartner, der das Kindergeld bekommt Zulagenberechtigt ist für die Kinder.


    Wenn sie ihren Riester behält, kann sie maximal 175€ für sich als Zulage sichern, richtig? Wenn sie kündigt stehen mir zusätzlich die 175€ von ihr noch als Zulage?

  • Aber die Grundzulage bekommt sie. Wenn die Zwillinge Mitte 2023 kommen und die Mutter die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet bekommt, ist sie (alleine über die Kindererziehung) 2023 bis 2029 unmittelbar zulagenberechtigt. Da könnte man als jährlich 175 Euro mitnehmen, abhängig vom Verdienst in 2022 könnte der Eigenbeitrag für 2023 auch über 60 Euro im Jahr liegen.

  • Also sie kann ihren Vertrag behalten. Bei ihrem Bruttoeinkommen von ca. 10k ca. 400€ jährlich zahlen um 175€ zu bekommen?


    Die Zulagen für die 3 Kinder und mich kann ich dann für mich beantragen und 925€ jährlich zahlen um am Ende 2000€ jährlich zu haben?


    Also nochmal, ich bin wirklich blöd, aber wir können doch ihren Vertrag kündigen und das Kapital was sie da angespart hat anderweitig anlegen? Ich sehe da wenig Wachstumspotenzial.

  • Ist ein Übertrag ihres Vertrages nicht auf meinen möglich? Sie ist bei der DEBEKA und ich bei der LBS. Ich habe die Konditionen zuhausedirekt15 aus 2019.


    BS.C


    Als verheiratetes Ehepaar würde doch ihre Zulage mit einberechnet? Sry, dass ich so dumm frage…

  • Also lautet die Empfehlung:


    Sie behält ihren Riestervertrag mit 10k Guthaben und nimmt weiterhin die 175€ jährlich mit.


    Ich beantrage die Zulage für die 3 Kinder und zahle 925€ im Jahr um 1075 zu bekommen.


    Wenn wir fündig werden und eine Immobilie finanzieren möchten, können wir ihren Riestervertrag auf meinen Wohnriestervertrag übertragen um die Summe als EK bzw für eine Finanzierung einer Immobilie zu nutzen?

  • Es sind getrennte Verträge. Im Moment seid Ihr beide unmittelbar zulagenberechtigt, da spielt der Partnervertrag keine Rolle. Bei mittelbarer Zulagenberechtigung sieht das wieder etwas anders aus.


    Das mit Kinderzulage und Kindergeld ist nur der Normalfall. Bei uns bekommt meine Frau das Kindergeld und ich die Kinderzulage.


    Teilen macht Spaß. :)

  • Ich bin aber verbeamtet und bekomme eine Kinderzulage, wenn ich das Kindergeld auf mich laufen lasse. Hätte ich das Kindergeld abgelehnt, würde ich keinen Kinderzuschlag bekommen.


    Ich bin entweder zu dumm oder dein Beitrag beantwortet nicht vollständig meine Frage zuvor.

  • Automatisch nicht.

    Und wenn ich Kinderzuschlag lese, dann vermute ich, dass die Kinder beamtenversorgungstechnisch bei Dir anerkannt werden.


    Meine Frau (Beamtin) hat auch einen Kinderzuschlag bekommen. Das ist die beamtenversorgungsrechtliche Entsprechung von Kindererziehungszeiten. Sie bekommt auch das Kindergeld, aber die Kinderzulage (Riester) bekomme ich.

  • Ich habe damals die Info von einem Kollegen bekommen, dass ich um den Familienzuschlag zu bekommen das Kindergeld auf meinen Namen beantragen muss. Das ist der einzige Grund, weshalb ich das Kindergeld auf meinen Namen beantragt habe.

  • Ich hatte dir geraumer Zeit die deutsche Rentenversicherung kontaktiert. Die meinten, dass wir nichts beantragen oder melden müssen bezüglich Kindererziehungszeiten, wenn meine Frau berechtigt bleiben soll.