Hm, "Kollege" ist nicht zwingend die beste Quelle.
Das Problem ist auch, dass bei Dir die Begriffe wild durcheinander gehen.
Familienzuschlag, Kinderzuschlag, ggf. auch Kinderergänzungszuschlag und Kinderzulage sind unterschiedliche Begriffe aus Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Riester-Universum.
Deine Schilderungen klingen für mich, als hätten Du und Deine Frau eine gemeinsame Erklärung gegenüber Deinem Dienstherrn abgegeben, damit bekommst Du den Kinderzuschlag (in der Beamtenversorgung), dadurch bekommt Deine Frau keine Kindererziehungszeiten (in der gesetzlichen Rentenversicherung).
Vielleicht müsstet Ihr Eure Unterlagen dazu noch einmal sichten oder in der Personalabteilung nachfragen.
Ferndiagnose ist immer fehleranfällig.