Wohnriester - Zulage - wie viel muss ich zahlen?

  • Hm, "Kollege" ist nicht zwingend die beste Quelle.


    Das Problem ist auch, dass bei Dir die Begriffe wild durcheinander gehen.

    Familienzuschlag, Kinderzuschlag, ggf. auch Kinderergänzungszuschlag und Kinderzulage sind unterschiedliche Begriffe aus Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Riester-Universum.


    Deine Schilderungen klingen für mich, als hätten Du und Deine Frau eine gemeinsame Erklärung gegenüber Deinem Dienstherrn abgegeben, damit bekommst Du den Kinderzuschlag (in der Beamtenversorgung), dadurch bekommt Deine Frau keine Kindererziehungszeiten (in der gesetzlichen Rentenversicherung).


    Vielleicht müsstet Ihr Eure Unterlagen dazu noch einmal sichten oder in der Personalabteilung nachfragen.


    Ferndiagnose ist immer fehleranfällig.

  • Das ist mir bewusst geworden nach dem lesen, dass ich zu schnell getippt habe. Mir sind die Begrifflichkeiten bzw Unterschiede bewusst.


    Mir ging es nur um den Familienzuschlag Stufe 2 Den bekommt man nur für die Kinder, wenn das Kindergeld das verbeamtete Ehepartner erhält.


    Ich habe keine Erklärung abgegeben. Die Kindererziehungszeiten werden meiner Frau angerechnet.