Ich bin verwirrt zu dem Artikel, dass rückwirkend von 2022 an keine Einkommenssteuer mehr gemacht werden muss.
Gilt das auch für bereits bestehenden Anlagen aus dem Jahr 2007? Denn bisher musste bzw. Habe ich immer eine Einnahmen-Überschußrechnung gemacht. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage fällt das jetzt weg?
Danke im Voraus für die Antwort