Klarmobil: Kündigungsfrist bei Vertragsinhaberwechsel

  • Hallo zusammen,


    ich habe mehrere Verträge bei klarmobil, für die Familie.

    Einen Vertrag möchte ich auf meine Tochter überschreiben (Vertragsinhaberwechsel).

    Diesen Vertrag habe ich bereits zu Beginn der Laufzeit gekündigt, damit keine Frist verpasst wird.

    Nun sind es noch ca. 2 Monate bis zum Ende der Laufzeit und meine Tochter wäre in den nächsten Tagen neuer Inhaber des Vertrags.

    Nun lese ich im Kleingedruckten des Formulars "Inhaberwechsel", dass "eine evtl. ausgesprochene Kündigung durch den bisherigen Inhaber hinfällig sei".


    Wäre somit meine Tochter weitere 2 Jahre an den Vertrag gebunden?

  • Da bekommt man nämlich eine verbindlichere Antwort als hier, schätze ich jetzt mal.

    Na ja, mit etwas Glück bekommst Du vom Anvieter eine klare Antwort zur Sichtweise des Anbieters auf den Sachverhalt. Aber selbst wenn es die ist, die Du gerne hören wolltest, hast Du bei einer rein telefonischen Auskunft wenig Verbindlichkeit.


    Wahrscheinlich würdest Du die Antwort bekommen, dass es so ist wie es da im Formular steht.


    Eigentlich gilt mit dem neuen Telekommunikationsgesetz seit 1.12.2021 die Regelung, dass nach dem Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit die Verträge monatlich kündbar sind. Das gilt auch für bereits laufende Verträge. https://www.verbraucherzentral…internetvertraege-65879#2


    Der dritte Absatz weist aber auf mögliche Fallstricke hin. Die passen zwar eigentlich nicht direkt zu der Konstellation. Denn Du willst ja gar nicht wirklich kündigen nach 24 Monaten, sondern nur sicherstellen, dass die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit nicht neu beginnen. Da sollte die Vertragsverlängerung ja gerade unschädlich sein. Es müste vom Anbieter zu einem Neuabschluss umgedeutet werden.


    Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, lässt Du den gekündigten Vertrag auslaufen und Deine Tochter einen neuen abschließen. Da gibt es eventuell noch das Thema Rufnummernmitnahme (zu einer dritten Person...).


    Es wäre einfacher gewesen, den Vertrag für Deine Tochter auch auf deren Namen abzuschließen und ggf. als Erziehungsberechtigter zu unterschreiben.