Einbeziehen Erwerbsminderungsrente in Berechnung Höhe Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo Finanztip Community,


    bei einem Punkt bzgl. der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich mir mehr als unsicher:

    Soll ich bei der Berechnung der notwendigen Höhe, also die Höhe der monatlichen Rente, die (volle/teilweise) Erwerbsminderungsrente mit einbeziehen oder gar nicht?

    Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wäre bei mir nicht unerheblich, das hätte daher größeren Einfluss auf die monatlichen Beträge der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.


    Das es wohl "am besten" wäre die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht in die Berechnung mit einzubeziehen (bin auch nach der Umstellung 1961 geboren) verstehe ich, aber ist natürlich auch eine Frage der monatlichen Belastung durch die Versicherung.


    Was ist da eure Meinung? Wie habt ihr das gemacht und warum?


    Vielen Dank!

  • Das hängt von den später gewollten Gesamteinkünften ab.

    Ich habe meine Teilerwerbsminderungsrente plus Berufsunfähigkeitsrente zusammen bekommen, was letztlich ein guter Betrag zum Leben war. Mit dem Arbeitslosengeld war das mehr Nettoeinkommen als im vorherigen Berufsleben.

    Heute bin ich Rentner.

  • Erwerbsunfähig bist Du halt erst, wenn Du auch den berühmten Pförtner-Job nicht mehr machen kannst.

    Das ist zwar auch eine Absicherung, aber eine deutlich schlechtere Absicherung. Musst Du also entscheiden, wie viel Absicherung Du wann benötigst.

  • Hallo.


    Berufsunfähig: Kann den Job nicht mehr machen.


    Voll erwerbsgemindert: Kann keinen Job mehr für mindestens 3 Stunden täglich ausüben.


    Teilweise erwerbsgemindert: Kann keinen Job mehr für mindestens 6 Stunden täglich ausüben.



    Man bemerkt den Unterschied, oder?


    Falls man erst Widerspruch einlegen und klagen muss, dann ist man wahrscheinlich froh, wenn die BUV einen auch ohne gesetzliche Rente über Wasser hält. Wenn es erst nach 1,5 oder 2 Jahren Kohle gibt, dann hat man eine Zeitspanne zu überbrücken.

  • Vielen Dank euch für die ganzen Antworten!


    Was ich interessant finde: Die Allianz bietet einen Rechner für die Höhe der BU an. Da wird beim Bedarf die volle Erwerbsminderungsrente abgezogen. Bei den anderen Anbietern gibts ja eher die Aussage, die EMR nicht zu berücksichtigen (auch wegen den hier genannten Hürden) - was ich bei den Versicherern ja auch eher erwarten würde (Höhere Absicherung -> Höhere monatliche Raten für die Versicherung -> mehr "Gewinn"). Hatte mich etwas stutzig gemacht.


    Ich werde dann wohl bei der Berechnung der Höhe die Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigen, auch wenn dies monatlich eine höhere Belastung ist, ist dies wohl hier gerechtfertigt.

  • Das ist ein sehr weises Ergebnis Jabra . :thumbup:


    Ein bisschen hängt die Antwort auf Ihre Frage von Ihrer Tätigkeit und möglichen BU Ursachen ab. Bei einer schweren Depression bekommt man im Zweifel beides gleichzeitig. Bei Knieproblemen und körperlicher Tätigkeit, könnte man noch etwas im Büro machen und schaut bei der Erwerbsminderungsrente im Zweifel in die Röhre. Und umgekehrt, wenn der Kopf nicht mehr so gut funktioniert, die Beine aber schon. Tätigkeiten ändern sich, BU Ursachen sind nicht planbar, die Hürden der EMR sind hoch, der Betrag i.d.R. niedrig. Daher hätte ich persönlich lieber eine volle "richtige" Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber ist ja nett von der Allianz, die Option Erwerbsminderungsrente zumindest als Denkanstoß ganz offen zu thematisieren.


    Kurze Nachfrage: Sie gehen also selbst on tour von Anbieter A wie Allianz bis Anbieter Z wie Zurich, um die für sich richtige Lösung zu finden? :)

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