Reisekosten und Entfernungspauschale als Werkstudent

  • Hallo zusammen,


    im Jahr 2020 war ich als Masterstudent das ganze Jahr immatrikuliert und habe nebenbei als Werkstudent gearbeitet. Ich war Vollzeit als Student eingeschrieben und habe kein duales Studium absolviert. Als Werkstudent habe ich zwei mal pro Woche je 9 Stunden gearbeitet.


    Meine Fragen lauten:

    Stellt die Universität meine erste Tätigkeitsstätte dar und ist der Betrieb, in welchem ich als Werkstudent gearbeitet habe, meine zweite Tätigkeitsstätte? Falls ja, kann ich die Verpflegungspauschale hier ansetzen, da ich mehr als 8 Stunden gearbeitet habe?


    In anderen Beiträgen habe ich zwar gesehen, dass dies so sein kann, jedoch nur im Falle von dualen Studenten.


    Gibt es hierzu BMF Schreiben?


    Vielen Dank bereits für eure Hilfe!


    Viele Grüße

    Baran