Grundsteuererklärung NRW

  • Hallo zusammen,


    ich habe da eine kleine Verständnisfrage.

    Unser Haus hat zwei Grundbucheinträge zu je gleichem Flächenanteil. Das beruhte darauf das sich die Vorbesitzer das Objekt zu gleichen Teilen aufgeteilt haben. Die Einträge haben wir damals beim Kauf so stehen lassen.

    Das Haus war damals ein Zweifamilienhaus, mit zwei unterschiedlich großen Wohnungen. Wir haben das Haus aber zu einem Einfamilienhaus umgebaut.

    Grundsätzlich ist mir klar das ich zwei Grundsteuererklärungen machen muss. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob ich das Haus in den zwei Erklärungen als Zweifamilienhaus angeben muss oder als Einfamilienhaus. Daraus resultierend die Frage, was mache ich mit der Wohnfläche? Gebe ich zweimal die gesamte, also 180m² an, oder jeweils 90m²?


    Nach meinem Verständnis muss ich je ein Zweifamilienhaus angeben, mit je 90m² Wohnfläche.


    Ich hoffe ich habe die Problematik bzw. Fragestellung halbwegs verständlich erklären können :)


    Danke schonmal und Schönes Wochenende zusammen

    Sebastian

  • Jedem Aktenzeichen ist sicher ein Grundstück zugerechnet. Die Daten sind ja mit dabei. Antrag so ausfüllen, als wäre jedes Grundstück mit Hausanteil (vermute Doppelhaus) eine Einheit (Grundstück, Einfamilienhaus und Wohnfläche des Teils). Im Hauptbogen Blatt 6 (Ergänzende Angaben) den Vermerk "Umbau des Zweifamilienhauses zum Einfamilienhaus auf zwei Grundflächen mit zwei AZ" eintragen. Bei beiden Aktenzeichen.

    Dann wird der Antrag noch personell geprüft.


    Ich würde vorher beim Finanzamt anrufen und die neue Sachlage erklären. Die geben dann sicherlich Antwort auf einen vielleicht anderen Weg.

  • Gibt es denn eine Teilungserklärung?

    Die in der Teilungserklärung zugewiesenen Anteile müssen ja nicht im Verhältnis der Wohnflächen sein. Du würdest dann also kein Haus, sondern 2 unterschiedlich große Wohnungen in einem Haus besitzen.