Vorabpauschale - Wie wird die Vorabpauschale bei einem Verkauf steuerlich berücksichtigt?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die mir das Internet oder Google nicht beantworten kann.


    Mein Fall:

    Ich habe während der Pandemie 2020 erstmals ETFs gekauft und zwar immer und ausschließlich den iShares Core MSCI World (thesaurierend).

    Nun habe ich - um den Freibetrag in Höhe von 801€ (1.000€) auszunutzen, jedes Jahr brav genau so viele ETFs verkauft und gleich wieder rückgekauft, damit durch meinen Gewinn der Freibetrag inklusive Teilfreistellung optimal ausgenutzt wurde. Das hat jetzt dreimal perfekt funktioniert, strukturierte Exceltabelle sei Dank.


    So kompliziert war das auch gar nicht, weil in den letzten Jahren die Vorabpauschale entweder niedrig oder überhaupt nicht erhoben wurde.

    Nun ist diese Vorabpauschale für 2023 ja auf 2,55% heftig angehoben wurden und ich mache mir Gedanken, wie ich das einrechnen muss...


    Erst einmal: Die Vorabpauschale für 2023 wirkt sich steuerlich erst Anfang Januar 2024 aus? Heißt also, dass ich für 2024 bestenfalls einen Freistellungsauftrag benötige und nicht schon jetzt in 2023? Oder?


    Dann: Wie wird die Vorabpauschale denn bei einem Verkauf der ETFs später eingerechnet?


    Beispiel:

    Wie gesagt kann ich für 2023 beruhigt wieder meine ETFs so verkaufen und rückkaufen wie bisher, weil ja erst in 2024 sie Vorabpauschale für 2023 steuerlich anfällt und berücksichtigt werden muss?


    Wenn ich dann aber im Dezember 2024 erneut meine ETFs verkaufe und bereits im Januar 2024 eine Vorabpauschale für diese ETFs gezahlt habe, was muss ich dann rechnen?


    Nehmen wir mal folgendes an:

    Ich habe 1000 ETFs.

    ETF zu Jahresbeginn 2023: 70€

    ETF zum Jahresende 2023: 75€

    Berücksichtigter Gewinn für die Vorabpauschale somit: 5.000€

    Vorabpauschale beträgt somit 1.250€ und = Basisertrag

    Vorabpauschale inklusive TFQ = ~875€

    Heißt: Zu berücksichtigende Steuern in Höhe von ~231,00€


    Ich würde also am Jahresbeginn 2024 bereits von meinem Freistellungsauftrag 231€ "verbraten".


    Nun möchte ich im Dezember so viele ETFs verkaufen, damit ich den restlichen Freistellungsauftrag optimal ausnutze; rechnen wir mal der Einfachheit halber wie folgt:

    Alle 1.000 ETFs hatte ich zu einem Einstiegeskurs von 40€ gekauft, verkaufen möchte ich im Dezember 2024 zu 80€.

    Um also die restlichen 769€ Freistellungsauftrag auszunutzen, müsste ich also im Dezember wie folgt verkaufen:


    Einstieg: 40€

    Verkauf: 80€

    Verkauf von 27 ETFs * 30€ (Gewinn) = 1.080€

    Nach Teilfreistellung nutze ich also 1.080€ * 0,7 = 756€ Freibetrag aus, also annähernd perfekt.


    Nur wie rechne ich da jetzt die bereits Anfang 2024 gezahlte Vorabpauschale in Höhe von 231€ für 2023 steuerlich ein?

    Geht das überhaupt so einfach?

    Ich habe die Vorabpauschale ja immerhin für die Wertsteigerung aller 1.000 ETFs gezahlt, nicht nur für die 27 ETFs?

    Bei Verkauf der ETFs sollte dann ja die Vorabpauschale abgezogen werden...

    Heißt das:


    Vorabpauschale auf 1000 ETFs = 231€

    Vorabpauschale für 27 ETFs also = 6,25€


    Heißt das, dass ich nun bei einem Verkauf der 27 ETFs 6,25€ "gutgeschrieben" bekomme?


    Ist das alles überhaupt notwendig oder sagt ihr: Das kannst du alles vergessen, weil es um zu kleine Beträge geht?

    (Ich habe das jetzt nicht mit anderen Zahlen durchgerechnet und weiß nicht, ob das immer so niedrig ist).


    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert.


    Kann mir da jemand helfen?


    VIELEN DANK!

  • Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert.


    Kann mir da jemand helfen?


    VIELEN DANK!

    Ja, verständlich ist das schon, aber das Problem ist viel kleiner als es hier erscheint. Die Vorabpauschale 2023 (für die 2.55% Basiszins genutzt werden) wird im Janaur 2024 erhoben, vorausgesetzt der Fonds hat im Jahr 2023 einen positiven Kursverlauf. Dir wird also im Januar 2024 die Vorabpauschale auf den Freistellungsauftrag angerechnet und Du siehst, wie viel Ertrag Du noch generieren musst. Das geht ja ohnehin nur so pi*Daumen, wenn man nicht wie z.B. bei der comdirekt einen Steuersimulator hat, der die einzelnen Einstiegskurse kennt (und dennoch nicht immer fehlerfrei arbeitet).

  • Berücksichtigter Gewinn für die Vorabpauschale somit: 5.000€

    An dieser Stelle hast Du aber einen Rechenfehler. Es zählt nicht der tatsächliche Gewinn im Jahr, sondern eben maximal 2,55%.


    Mache es Dir einfacher: Schaue einfach im Dezember, wie viel Freibetrag Du noch hast. Vielleicht hast Du ja aus anderen Gründen noch einen Verkauf gehabt oder Zinseinnahmen.

    Und wenn man etwas zu viel verkauft, ist das aus meiner Sicht auch kein Beinbruch. Man zahlt halt jetzt etwas Steuer, die man sonst erst später gezahlt hätte.

  • Okay, vielen Dank für Eure Ideen.

    Ich schätze auch, dass das hier nur grob gehandhabt werden kann und dass ich im Dezember halt grob überschlagen muss...

    Es hätte mich halt interessiert, wie das rein theoretisch abläuft.

  • Hallo, schön mal wieder zu hören.


    Wie oben ausgeführt war die Rechnung falsch, es sind 2,55 * 0,7 * 0,7 % = 1,25% (gerundet). Die belastet den FSA mit Anzahl * Kurswert Jahresanfang 2023 * 1,25%. In Deinem Rechenbeispiel sind es dann 1000 * 70 * 1,25 = 875 € von den neu 1.000 € möglichen FSA.


    Jeder Anteil trägt dann diese VAP für die Zukunft und diese wird beim Verkauf gegengerechnet. Bei einem Verkauf Ende 2024 ist dann der Gewinn pro Anteil um 0,875 € geringer.