Gezahlte Kapitalertragssteuer über Steuerbescheid komplett zurück erhalten - Erklärung gesucht

  • Nabend zusammen, ich habe meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten. Darin wurde meine Einkommenssteuer festgesetzt. Wir erwartet habe ich mehr Steuern über den lohna gezahlt als notwendig. D.h. es steht eine Rückzahlung vom Finanzamt an.


    Jetzt wird mir neben der zuviel gezahlten Einkommensteuer auch noch die Kapitalertragssteuer komplett zurückgezahlt. Dagegen habe ich ja nichts aber ich kann es mir nicht erklären bzw. Verstehe es nicht.


    Sparerpauschbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft (300€ haben gefehlt), ca. 1000€ Kapitalertragssteuer wurden gezahlt. Die 300€ Erstattung hätte ich ja noch verstanden aber die vollen 1000€, verstehe ich nicht.


    Kann mir jemand helfen und aufklären?


    Dankeschön

  • Sparerpauschbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft (300€ haben gefehlt), ca. 1000€ Kapitalertragssteuer wurden gezahlt. Die 300€ Erstattung hätte ich ja noch verstanden aber die vollen 1000€, verstehe ich nicht.


    Kann mir jemand helfen und aufklären?

    Bist Du sicher, dass 1000 Euro Kapitalertragssteuer gezahlt wurden und der Betrag nicht Kapitalerträge sind? Wenn der Freitstellungsauftrag um 300 Euro nicht ausgeschöpft wurde, dann werden ja auch nicht 300 Euro erstattet.

  • Spontan fällt mir eine Verlustverrechnung ein. Wäre das denkbar?


    Gibt der Bescheid in der Berechnung noch etwas her?

    ich habe in einem Banknachweis einen Verlustrechnungstopf von -350€.


    Die 1016€ sind tatsächlich gezahlte Kapitalertragssteuern, keine kapitalerträge!


    Sparerpauschbetrag wurde um 323€ nicht ausgeschöpft.


    Aber egal wie ich es drehe, ich komm nicht drauf :/

  • Warum schaust du nicht einfach in den Steuerbescheid? Da steht doch, wie der Abrechnungsbetrag zustande kommt.

  • Ohne den Bescheid stochern wir im Nebel. Vielleicht annonymisiert hochladen (ggfs auch nur die obere Zusammenfassung der Zahlen)? Dann können wir mit Sicherheit mehr sagen.


    Eine weitere Möglichkeit wäre noch die Günstigerprüfung bei eher niedrigem sonstigem Einkommen, so dass der Grenzsteuersatz unter 25% liegt und es daher KapESt zurück gibt.