2 wöchige Stromversorgungslücke nach Anbieterwechsel und Eigenkündigung des alten Lieferanten

  • Ich habe zum 01.02.23 einen neuen "günstigeren" Stromtarifwechsel bei einem neuen Lieferanten online abgeschlossen. Den laufenden Vertrag beim alten Anbieter habe ich jedoch selbst gekündigt (und nicht vom neuen Anbieter machen lassen) bei angenommener Kündigungsfrist von 4 Wochen (frist-, vertragsgemäß), also zum 31.01.23. Nun habe ich eine Kündigung zum 17.01.23 online zugeschickt bekommen. Anscheinend wird mir noch das Sonderkündigungsrecht -mit 2 Wochen- Kündigungsfrist gewährt, ich war davon ausgegangen, dass diese nur bis zum 31.12.22 gilt.

    Dadurch entsteht mir jetzt eine Versorgungslücke von zwei Wochen!!! Ich kriege jetzt Panik und weiss nicht mehr was ich tun soll.

    Denn der neue Anbieter antwortete - auf meinen Wunsch auf die frühere Belieferung - mit der Aussage, dass er das beginnende Vertragsdatum nicht mehr ändern kann, da automatisiertes Verfahren. Der alte Anbieter ist hingegen nicht mehr erreichbar - zuviele Krankheitsfälle usw. - Ich müsste mich auf eine Beantwortung meines Anliegens - Die Bitte den Vertrag bis zum 31.01.23 weiterlaufen zu lassen - etwa acht Wochen gedulden!!! Muss ich in die Ersatzversorgung ?

  • Dadurch entsteht mir jetzt eine Versorgungslücke von zwei Wochen!!! Ich kriege jetzt Panik und weiss nicht mehr was ich tun soll.

    Also ich denke Panik ist hier nicht angebracht - es handelt sich ja nur um 2 Wochen.

    Wie teuer ist denn die Ersatzversorgung? Wie teuer wäre die Grundversorgung?

    Ich würde mal vermuten (ohne es zu wissen), dass auch in der Ersatzversorgung die Strompreisbremse gilt.

    Möglicherweise kannst du ja versuchen, dich aktiv zum 17.01.23 in der Grundversorgung anzumelden?

  • Also in die Ersatzversorgung nicht, allenfalls in die Grundversorgung. Insgesamt hört sich das aber alles eteas wirr an. Zu welchem Termin wurde denn nun gekündigt? Wie genau (bitte Wortlaut und nicht nur allgemeines bla bla) war das Kündigungsschreiben formuliert und wann ist es dem alten Versorger zugegangen? Und ja, eine "Versorgungslücke" ist ausgeschlossen, es ist alles nur eine Frage des Preises.

  • Wird wohl „kündige zum fristgemäß zum nächst möglichen Termin“ und nicht kündige zum 31.1.2023 gewesen sein.

  • Vielleicht, aber wir wollen ja nicht spekulieren, das kann er auch alleine ganz gut. Außerdem würde auch das ohne die Angabe wann gekündigt wurde, nicht weiterhelfen. Insgesamt ist da einiges nicht plausibel:


    Sonderkündigungsrecht? Warum, wegen Preiserhöhung?


    Sonderkündigungsrecht zu einem bestimmten Termin? Und mit zweiwöchiger Kündigungsfrist? Gibt es eigentlich nicht, ein Sonderkündigungsrecht ist fristlos.


    Ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen? Kann auch nicht sein, vielleicht ein Monat, aber nicht 4 Wochen.


    Warum hat er eine Kündigung "bekommen", wenn er doch selbst gekündigt hat?


    Was sagen Netzbetreiber und Grundversorger (die oft eng miteinander verwandt sind)?


    Rein praktisch wäre es vielleicht sinnvoll, zunächst einfach abzuwarten. Bis 01.02. wird nichts gravierendes Passieren und danach kann man sich mit dem alten Versorger und/oder dem Grundversorger in Ruhe darüber auseinandersetzen, wer was und für welche Zeiträume von wem zu bekommen hat.

  • Nur um das noch mal klar zu sagen:
    Du stehst nie nicht niemals ohne Strom da!
    Also keine Sorge, es ist nur die Frage von dem Du für welchen Zeitraum die rechnung zugeschickt bekommst (und in welcher Höhe), sonst nichts.

    Entweder die beiden (alt+neu) Anbieter einigen sich oder Du landest für zwei Wochen dazwischen in der Grundversorgung beim örtlichen Anbieter. Das ist alles.

  • Hallo alle zusammen, vielen herzlichen Dank für die Antworten.


    Habe mich beim Grundversorger für die 14tägige Vertragslücke heute angemeldet.


    Problem erstmal gelöst.