Bindungswirkung Laufzeitvertrag Energieversorgung

  • Es ist nicht klar ober der fortgesetzte Laufzeitvertrag im zweiten Jahr auch weiterhin eine Bindungswirkung bis zum Laufzeitende entfaltet.

    Der Versorger hat eine Preiserhöhung angekündigt und auf die Sonderkündigung hingewiesen.

    Jetzt könnte man kündigen, aber alle Anbieter haben in etwa die gleichen Preise.

    Wie verhält es sich jedoch, wenn in der Zukunft die Preise wieder fallen sollten, der Versorger aber bei dem erhöhten Preis bis zum Laufzeitende bleibt? Kann der Kunde dann kündigen?


    Das Thema dürfte viele Forumsmitglieder als Strom- und Gaskunden betreffen, die von Finanztip empfohlene Laufzeitvertagäe eingegangen sind.

  • Bei diesen dürftigen Angaben kann niemand weiter helfen und ohne konkreter zu werden, interessiert das entgegen deiner Einschätzung wahrscheinlich auch niemand. Also:

    1. Welcher Versorger?

    2. Gas oder Strom?

    3. Was ist bisher im Vertrag mit dem Versorger zur Preisgestaltung vereinbart?

    4. Was soll künftig zur Preisgestaltung gelten?

    5. Welche Preise will der bisherige Versorger in Zukunft haben?

    6. Wie viel würde es beim Grundversorger oder bei anderen Anbietern kosten?