Es ist nicht klar ober der fortgesetzte Laufzeitvertrag im zweiten Jahr auch weiterhin eine Bindungswirkung bis zum Laufzeitende entfaltet.
Der Versorger hat eine Preiserhöhung angekündigt und auf die Sonderkündigung hingewiesen.
Jetzt könnte man kündigen, aber alle Anbieter haben in etwa die gleichen Preise.
Wie verhält es sich jedoch, wenn in der Zukunft die Preise wieder fallen sollten, der Versorger aber bei dem erhöhten Preis bis zum Laufzeitende bleibt? Kann der Kunde dann kündigen?
Das Thema dürfte viele Forumsmitglieder als Strom- und Gaskunden betreffen, die von Finanztip empfohlene Laufzeitvertagäe eingegangen sind.