Hallo,
ich wollte mich vergewissern, dass meine Recherche stimmen. Und zwar geht es um die Fahrtkosten eines Bauhandwerkers.
Der Handwerker im Baugewerbe fährt jeden Tag zu dessen Betriebsgelände mit dem privaten PKW (erste Tätigkeitsstätte).
Dort nimmt er Material, Werkzeug und meisten 1-2 Kollegen ebenfalls mit seinem privaten PKW mit zum Kunden (eigentliche Baustelle, wechselt alle paar Wochen).
Annahmen:
- In diesem Fall kann man doch die einfachen Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte von der Steuer absetzen
- Außerdem noch die Hin- und Rückfahrt von der ersten Tätigkeitsstätte zur Baustelle
- Und wenn man 8 Stunden oder mehr auf der Baustelle ist, auch noch den Verpflegungsmehraufwand
Ist das korrekt?