Fahrtkosten Baustelle

  • Hallo,



    ich wollte mich vergewissern, dass meine Recherche stimmen. Und zwar geht es um die Fahrtkosten eines Bauhandwerkers.



    Der Handwerker im Baugewerbe fährt jeden Tag zu dessen Betriebsgelände mit dem privaten PKW (erste Tätigkeitsstätte).


    Dort nimmt er Material, Werkzeug und meisten 1-2 Kollegen ebenfalls mit seinem privaten PKW mit zum Kunden (eigentliche Baustelle, wechselt alle paar Wochen).



    Annahmen:


    - In diesem Fall kann man doch die einfachen Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte von der Steuer absetzen


    - Außerdem noch die Hin- und Rückfahrt von der ersten Tätigkeitsstätte zur Baustelle


    - Und wenn man 8 Stunden oder mehr auf der Baustelle ist, auch noch den Verpflegungsmehraufwand



    Ist das korrekt?

  • Hi,


    ich habe gegoogelt, genossen und immernoch ein Fragezeichen über dem Kopf. Ich muss noch dazu erwähnen, dass nicht immer zum Bau gefahren, sondern auch 1 oder 2x in der Woche dort an erster Tätigkeitsstätte geblieben wird, um beispielsweise Projekte zu planen.


    Der Arbeitgeber hat das Betriebsgelände als erste Tätigkeitsstätte definiert. Das heißt es stellt sich nur noch die Frage, ob man die Kilometer zu von der ersten zur Baustelle absetzen kann (1 b) oder nicht. Hätte nun eher rausgelesen dass nicht, aber der Verpflegungsmehraufwand geht, richtig?

  • Ohne jetzt allzu intensiv im Thema drinnen zu sein, fällt auf, dass das geschilderte Szenario nicht sehr realistisch ist. Die Tarifverträge für das Baugewerbe, die jedenfalls bis vor einigen Jahren allgemeinverbindlich waren und die wahrscheinlich immer noch allgemeinverbindlich sind, sehen umfangreiche Sachleistungsverpflichtungen und Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers für solche Aufwendungen vor. Entweder übernimmt der Arbeitgeber den Transport, was die Regel ist. Dann werden die Leute daheim abgeholt, zu den Arbeitsstellen gebracht und am Ende des Tages wieder nach Hause gefahren. Falls von diesem Regelfall abweichend ein Arbeitnehmer sein eigenes Fahrzeug benutzt, hat er gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, auch für den Weg zur Arbeitsstelle. Das waren mal 0,20 € pro gefahrenem km, aktuelle Sätze kenne ich nicht. Das wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert und abgabenfrei ausgezahlt. Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der tariflichen Vorgaben, die wiederum den steuerlichen Vorgaben entsprechen, gibt es auch vom Arbeitgeber, im Baugewerbe heißt das "Auslösung".

  • Ergänzung:

    Siehe § 7 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe. Es sind immer noch 0,20 € pro gefahrenem km (nicht pro Entfernungs-km) als Transportentschädigung an den Arbeitnehmer zu zahlen, sofern der Arbeitgeber nicht selbst eine kostenlose Transportmöglichkeit zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Entschädigungsleistung pauschal zu versteuern und er darf den Arbeitnehmer nicht mit den dafür anfallenden Steuern belasten.

  • D.h. ja wenn er seinen privaten PKW nimmt müsste er vom AG 20 Cent für den Weg zur 1. Tätigkeitsstätte PLUS den Weg zur Baustelle erhalten.


    In deinem Link steht, dass die Arbeisstelle (Baustelle) mind. 10 Kilometer entfernt sein muss. Ich vermute vom Betrieb.


    OK langsam wird es mir zu kompliziert. Glaube da muss ich mal einen Steuerberater fragen :D

  • 10 km zwischen der Wohnung und der jeweiligen Arbeitsstelle. Dann ist alles zu entschädigen, also auch der Weg zum Betrieb, wenn es von dort aus dann weiter zur Arbeítsstelle geht. Ich war vor vielen Jahren bei einem Verband in diesem Bereich tätig. Zumindest damals war es der absolute Ausnahmefall, dass ein Arbeitnehmer überhaupt selbst irgendwo hin gefahren ist. Der typische Fall war damals und ist wohl noch immer noch, dass die Leute von einem Fahrzeug des Arbeitgebers an ihren Wohnungen eingesammelt, zur Arbeitsstelle gebracht und dann abends wieder nach Hause gebracht werden. Kolorit dazu: Es wurden von den Parktikern aus den Betrieben zwei Gründe für diese Praxis kolporiert. Erstens ist das für den Arbeitgeber billiger, als wenn er jedem die Transportkostenentschädigung zahlen müsste. Zweitens fallen ihm nicht dauernd Leute aus, denen die Fahrerlaubnis auf dem Heimweg mit dem eigenen PKW entzogen wird.

  • In diesem FAll ist es dann aber wirklich eine Ausnahme. Er fährt jeden Tag mit seinem PKW zum Betriebsgelände, nimmt da manchmal (nicht immer) noch jemand mit und fährt dann zur jeweiligen Baustelle.


    Bei der Lohnkostenabrechnung wird nichts entschädigt, bekommt also vom Chef dafür nichts.