Auto verleihen, möglichen Schaden versichern?

  • Hallo zusammen,


    wie ist das eigentlich, wenn man privat sein Auto verleiht und der Fahrer dann z.B. beim Einparken einen Schaden am geliehenen Auto verursacht - zahlt für sowas die Haftpflichtversicherung des Fahrers? Oder kann man sowas als Autohalter explizit versichern?

  • Nach den Musterbedingungen sind Ansprüche wegen der Beschädigung geliehener Sachen bei der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der einzelne Versicherungsvertrag kann davon abweichen, da hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Außerdem sind Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen. Diese Klausel aus den Musterbedingungen ist wohl generell so in allen Versicherungsverträgen enthalten.

  • Na ja, für sowas ist ja eigentlich die Vollkasko des Versicherungsnehmers (bzw. die dem Auto zugeordnete) zuständig. D. h. der Schaden wird - abgesehen von der Selbstbeteiligung - beglichen. Die Rückstufung muss dann allerdings der Versicherungsnehmer tragen, da gibt es meines Wissens keine Versicherung für die Versicherung... :)

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  • Zu dem Thread gibt es eine Vorgeschichte, danach soll das Auto wohl an ständig wechselnde Fahrer verliehen werden, was auch immer der Grund dafür ist.