Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes?

  • Mein Sohn war von 2019-2022 in einer Ausbildung - mit Freisprechung am 09.06.2022 wurde er arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld (für knapp einen Monat). Ab 07.07.2022 begann er dann eine Festanstellung, die aber am 27.11.2022 (innerhalb der Probezeit) gekündigt wurde. Aus welchen Bezügen berechnet sich das Arbeitslosengeld? Laut dem neuen Bescheid von der Agentur f. Arbeit werden die 5 Monate (mehr als das 3-Fache Monatseinkommen als bei der Ausbildung) der Festanstellung nicht berücksichtigt, sondern nur die Ausbildungsvergütung zur Berechnung herangezogen. Gilt da der Bestandschutz und man kann sich deshalb nicht verbessern? Ich würde mich über ein Antwort sehr freuen - danke.

  • Das Gehalt ab Juli gar nicht. Er bekommt nur den Betrag, der schon nach seiner Ausbildung für den Monat zwischen Ausbildungsende und Festanstellung berechnet wurde.

  • Was war denn das für eine "Festanstellung", die mitten in der Woche begann und an einem Sonntag beendet wurde? War es überhaupt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

  • Es war eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bei einer Reederei, am 4.7. war das Vorstellungsgespräch, am 7.7. Arbeitsbeginn.
    Kündigung am 14.11. mit einer Frist von 14 Tagen.

  • Falls es ein Schiff war, das nicht unter deutscher Flagge gefahren ist, war es auch nicht sozialversicherungspflichtig. Falls es eine Beschäftigung an Land oder auf einem Schiff war, das unter deutscher Flagge gefahren ist, müste der Verdienst berücksichtigt werden. Ist denn die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers eingereicht worden?

  • Es war an Land bei einer deutschen Firma, Bescheinigung wurde eingereicht. Begründet wurde es damit, das er noch keine 12 Monate nach der letzten ALG1-Berechnung beschäftigt war.