Hallo,
mein türkischer Ehemann und ich (deutsche Staatsang.) sind seit Dezember wieder in Deutschland gemeldet bzw. ansässig.Nun wollte ich bei unserer deutschen Bank für uns beide den Freistellungsauftrag erteilen, mir wurde aber mitgeteilt. dass dies nicht für meinen Ehemann möglich ist, da er die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Eine deutsche ID hat er schon vor einigen Jahren erhalten, als wir noch im Ausland gewohnt haben.
Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt, es kommt mir irgenwie unlogisch vor.
Vielen Dank ....